Anwalt Erbrecht Hamburg – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Hamburg finden
Anwalt Erbrecht Hamburg (© powell83 / Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in seiner Vielgestaltigkeit und aufgrund der unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Rechte und Pflichten des Verblichenen. Im Erbrecht wird normiert, wer das Vermögen eines Verstorbenen bekommt und auf welche Weise dies geschieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zum Erbschein, zur Erbfolge, zur Testamentsvollstreckung, zum Testament, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Kann über Testament oder Erbvertrag der Pflichtteilsanspruch geregelt werden?

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben bestimmen. Die Verfügung, sprich der ...

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Juristische Probleme rund um das Fachgebiet Erbrecht betreut Rechtsanwältin Birgit P. Roßius (Fachanwältin für Erbrecht) im Ort Hamburg.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Schwerpunkt Erbrecht löst Rechtsanwalt Dr. Holger Delventhal (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Stadt Hamburg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Hamburg


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Über Fachanwälte für Erbrecht in Hamburg

Fachanwalt Erbrecht Hamburg
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... letzte Wille des Verstorbenen, wird im Rahmen eines Erbvertrages oder eines Testaments schriftlich niedergelegt. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall festgelegt. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Vorerben und Ersatzerben festgelegt werden. Zudem kann er Anordnungen festsetzen, welche von Erben zu erfüllen sind, um tatsächlich das vorgesehene Erbe zu bekommen. Darüber hinaus können im Testament natürlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens zwei Personen erforderlich. Darüber hinaus bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, wesentlich höher. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Oft wünschen die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, sein Vermögen frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen auf der anderen Seite. Die folgenden Verwandten haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Ehegatte, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Gibt es im Erbrecht auch bei Enterbung einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Wie angesprochen ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Vermögen. Der Erbe haftet gegenüber den Nachlassgläubigern für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss das fristgemäß dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Hierin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Wichtig ist es sich darüber im Klaren zu sein, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil entfällt nur dann, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht bei Probleme und Fragen im Erbrecht der beste Ansprechpartner?

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien nur schwer zu verstehen. Aus diesem Grund tut man nicht nur als zukünftiger Erblasser gut daran, den Rat eines Anwalts einzuholen, sondern auch als Erbe - und dies nicht erst, wenn der Erbschein eintrifft. In Hamburg sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht gehört. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht aus Hamburg ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Fachanwalt für Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Hamburg ein unentbehrlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt für Erbrecht in Hamburg nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die nötige Fachkompetenz, die sicherstellt, dass Klienten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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