Anwalt Erbrecht Heilbronn – Fachanwälte finden!
Das dt. Erbrecht ist kompliziert und folgt in vielen Teilen nicht dem alltäglichen Verständnis. Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz Art. 14 verankert ist. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Rechte und Pflichten. An die Stelle des Verschiedenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, das zum Träger der Rechte und Pflichten wird. Im Erbrecht wird normiert, was mit dem Vermögen des Verstorbenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des BGB. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.
Was sollten Erben und Erblasser in jedem Fall ...
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Heilbronn
Über Fachanwälte für Erbrecht in Heilbronn
Es ist dem Erblasser gemäß dem § 1937 BGB möglich, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung, die einer bestimmten Form zu entsprechen hat. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Nacherben und Miterben, Ersatzerben und Vorerben festgelegt werden. Es ist überdies möglich, Anordnungen aufzustellen, die erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu erhalten. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens 2 Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, wesentlich höher. Falls kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Allerdings wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehepartner im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn immer steht nahen Angehörigen der Pflichtteil zu. Dieser ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Er ist nicht auf die Überlassung von Gegenständen aus dem Nachlass ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den Interessen der Familie andererseits. Die folgenden Verwandten haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Ehepartner, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Pflichtteilsverzicht muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.
Welche Gründe und Hintergründe gibt es, um das Erbe auszuschlagen?
Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Hauptsächlich wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend empfohlen. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Soll ein Erbverzicht erfolgen, dann muss dies gemäß der Frist dem Nachlassgericht mitgeteilt werden. Die Erbausschlagung muss binnen sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter 18 Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Will man sicherstellen, dass bestimmte Personen nichts erben, dann ist ein Testament oder ein Erbvertrag von Nöten. Darin werden die Personen festgelegt, die erben sollen. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste beispielsweise ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat begangen haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.
Warum sollte bei Streit mit der Erbengemeinschaft oder einer geplanten Testamentsanfechtung so schnell als möglich Unterstützung bei einem Fachanwalt für Erbrecht eingeholt werden?
Das Erbrecht ist diffizil und für den Rechtslaien kaum zu verstehen. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt empfohlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt zum Erbrecht zu kontaktieren. In Heilbronn sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt für Erbrecht in Heilbronn ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Auslegung eines Testaments geht. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Auch kann er bei der Klärung grundsätzlicher Fragen helfen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Heilbronn ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Heilbronn nicht nur mit Rechtsrat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Gerade ein Fachanwalt im Erbrecht kann auf diese unbedingt erforderlichen fundierten Fachkenntnisse im Erbrecht zurückgreifen.