Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist es im Wesentlichen unverändert geblieben. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Wie kann über Testament oder Erbvertrag der ...
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Celle (Az.: 6 W 156/24 ) entschied am 09.01.2025, dass falsche eidesstattliche Angaben im Erbscheinverfahren nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Streit um Erbschein und falsche Angaben Nach dem Tod ihrer Mutter beantragte eine Frau einen Erbschein, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Zur Begründung legte sie ein Testament vor und versicherte eidesstattlich, dieses sei vollständig von der Mutter eigenhändig verfasst worden. Tatsächlich jedoch hatte die Tochter das Testament geschrieben, während die Mutter es lediglich unterschrieb. Da ein wirksames eigenhändiges Testament vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss, war das Dokument unwirksam. Folglich trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, sodass die...
weiter lesenDas OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...
weiter lesenDas Testament ist ein zentrales Element des Erbrechts. Es regelt, wie der Nachlass einer Person zu verteilen ist. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die verschiedenen Formen der testamentarischen Verfügung. Die Wahl der Form kann weitreichende Konsequenzen haben, sowohl in Bezug auf die rechtliche Gültigkeit als auch auf die Durchsetzbarkeit des letzten Willens. Ein Testament kann dabei auf verschiedene Arten erstellt werden, und jede Form hat ihre eigenen Anforderungen und Besonderheiten. Allgemeine Grundlagen des Testaments Ein Testament ist eine einseitige, rechtsgültige Erklärung, die die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regeln soll. Es ist wichtig, dass das Testament die gesetzlichen Vorschriften des BGB einhält, um wirksam zu sein. Hierbei sind...
weiter lesenEs besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu erhalten. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mind. zwei Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Zwar hat der Erblasser generell das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen andererseits. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Ehegatte, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Indes ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.
Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ausschlagen. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.
Das Erbrecht ist schwierig. Gerade Laien fehlt es meist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu kontaktieren. In Hildesheim sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Hildesheim ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu bekommen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Hildesheim ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Anwalt in Hildesheim im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Mandanten bestens vertreten und beraten sind.