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Hildesheimer Altstadt
Anwalt Erbrecht Hildesheim (© pure-life-pictures - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung ca. 1870 ist es im Wesentlichen unverändert geblieben. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet dies auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Ableben erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbausschlagung, Auflagen, Erbschein, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch BGB. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Wie kann über Testament oder Erbvertrag der ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Hildesheim


Erbrecht Kinder haften für ihre verstorbenen Eltern
Kassel (jur). Stehen nach dem Tod eines Versicherten noch Rückforderungen der Rentenversicherung aus, gehen diese mit in den Nachlass ein. Die Rentenversicherung darf das Geld daher bei den Erben eintreiben, wie am Mittwoch, 8. Februar 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 5 R 2/22 R).  Im konkreten Fall geht es um eine Rückforderung von 5.230 Euro gegen eine Frau aus Hessen. Sie hatte dies nicht akzeptiert und geklagt. Doch noch vor dem Urteil des Sozialgerichts starb die Frau. Ihr Ehemann und alleiniger Erbe setzte das Verfahren fort. Doch das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht gaben der Rentenversicherung recht.  Unterdessen war aber auch der Ehemann verstorben. Jeweils zur Hälfte traten eine eheliche und eine nichteheliche Tochter sein Erbe an. Die ... weiter lesen
Erbrecht Erbe trägt Risiko für unwirksames Testament
Celle (jur). Stellt sich ein Testament wegen einer psychischen Erkrankung der Erblasserin als unwirksam heraus, muss der zunächst bedachte Erbe auch noch nach Jahren alles wieder herausgeben. Selbst wenn der Erbe den Nachlass im guten Glauben angenommen hat, trägt er das Risiko für die Unwirksamkeit des Testaments, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seiner mündlichen Verhandlung vom 22. November 2022 deutlich machte (Az.: 6 U 2/22). Nach Rücknahme der Berufung wurde so das gleichgerichtete Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig (Urteil vom 27. Dezember 2021, Az.: 12 O 189/20).  Im konkreten Fall hatte eine alleinstehende und kinderlose Frau ihr Vermögen von mehreren Millionen Euro ihrem langjährigen Steuerberater vermacht. Zunächst legte sie dies 2008 in ihrem Testament und dann 2014 noch ... weiter lesen
Erbrecht Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
14.12.2022
Sechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert. Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung beziehungsweise nach dem Erbfall (wenn kein Testament vorhanden ist) erklärt werden kann, ist bei der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Hildesheim

Fachanwalt Erbrecht Hildesheim
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... letzte Wille geregelt werden?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Hierfür von Nöten ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. In Frage kommen hier der Erbvertrag oder auch das Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Regelungen für den Erbfall hinterlegt. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Es ist ferner möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu erhalten. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man indes das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mind. zwei Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss darüber hinaus von einem Notar beurkundet werden. Aufgrund der u.a. notariellen Beurkundung kommt dem Erbvertrag im Vergleich zum Testament eine deutlich stärkere Bindungswirkung zu. Hat der Verblichene kein Testament oder einen Erbvertrag niedergelegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehegatten im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Zwar hat der Erblasser generell das Recht, seinen Besitz frei aufzuteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den familiären Interessen andererseits. Pflichtteilsberechtigt sind die folgenden Verwandten: Eltern, Ehegatte, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Indes ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form eines Notariatsaktes abgegeben werden.

Was ist unter Erbverzicht und Erbunwürdigkeit zu verstehen?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Option, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ausschlagen. Denn genauso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Will man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel sechs Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbberechtigte minderjährig, dann liegt es am Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Möchte man Angehörige vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Erbunwürdig ist beispielsweise ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser begangen hat.

Warum sollte bei Differenzen mit der Erbengemeinschaft Hilfe bei einem Rechtsanwalt gesucht werden?

Das Erbrecht ist schwierig. Gerade Laien fehlt es meist an dem unbedingt nötigen rechtlichen Grundwissen. Genau darum ist es sowohl Erblassern als auch Erben dringend empfohlen, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu kontaktieren. In Hildesheim sind einige Anwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht aus Hildesheim ist zum einen der ideale Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag niederzulegen. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Nachlassverwalter oder als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu bekommen wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Mankos einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Hildesheim ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder einer Erbstreitigkeit. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einem Streit gekommen ist, kann der Anwalt in Hildesheim im Erbrecht tatkräftig zur Seite stehen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldsummen oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Mandanten bestens vertreten und beraten sind.

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