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Anwalt Erbrecht Karlsruhe – Fachanwälte finden!

Rheinhafen Karlsruhe
Anwalt Erbrecht Karlsruhe (© fabiantr - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Es ist ein weitläufiger Rechtsbereich, in dem es zu äußerst schwierigen Verhältnissen kommen kann. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Rechte und Pflichten des Verblichenen. Im Erbrecht wird normiert, wie sich der Vermögensübergang vom verstorbenen Erblasser auf eine andere rechtsfähige Person vollzieht. Es umfasst Regelungen u.a. zum Erbschein, zur Testamentsvollstreckung, zum Pflichtteil, zur Erbausschlagung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen über das Erbrecht finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz. Was sollten Erblasser und Erben unbedingt zum Thema Erbschaft wissen? Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. In Frage kommen hier der ...

Anwalt Erbrecht Karlsruhe (© fabiantr - Fotolia.com)
10 Fachanwälte für Erbrecht in Karlsruhe
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Maximilian Peter Schäufele
Adresse Icon Humboldtstr. 29 , 76131 Karlsruhe

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Peter Schäufele mit Fachanwaltsbüro in Karlsruhe berät Ratsuchende fachmännisch bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachgebiet Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Tobias Steffen Spanke
Adresse Icon Kriegsstr. 154 , 76133 Karlsruhe

Zum juristischen Thema Erbrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Dr. Tobias Steffen Spanke (Fachanwalt für Erbrecht) mit Kanzlei in Karlsruhe.

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Nicolai Manfred Funk
Adresse Icon Wendtstr. 17 , 76185 Karlsruhe

Zum Fachgebiet Erbrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Nicolai Manfred Funk (Fachanwalt für Erbrecht) in dem Ort Karlsruhe.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Jutta Theysohn-Wadle
Adresse Icon Kaiserstr. 215 , 76133 Karlsruhe

Zum Rechtsgebiet Erbrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwältin Jutta Theysohn-Wadle (Fachanwältin für Erbrecht) aus dem Ort Karlsruhe.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Gerd Fischer
Adresse Icon Amalienstr. 42 a , 76133 Karlsruhe

Zum Rechtsgebiet Erbrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Gerd Fischer (Fachanwalt für Erbrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Karlsruhe.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Michael Hyll
Adresse Icon Beethovenstraße 1 , 76133 Karlsruhe

Fachanwalt Michael Hyll mit Anwaltskanzlei in Karlsruhe bietet Rechtsberatung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachbereich Erbrecht.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Marcus A. Hosser
Adresse Icon Bismarckstr. 61 , 76133 Karlsruhe

Fachanwalt Dr. Marcus A. Hosser mit Kanzlei in Karlsruhe bietet Rechtsberatung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Themenbereich Erbrecht.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Dr. Stephanie Funk
Adresse Icon Bahnhofstraße 10 , 76137 Karlsruhe

Rechtsprobleme aus dem Rechtsgebiet Erbrecht betreut Rechtsanwältin Dr. Stephanie Funk (Fachanwältin für Erbrecht) in Karlsruhe.

Rechtsanwältin • Fachanwältin für Erbrecht
Katrin Henß
Adresse Icon Pfinztalstr. 46-50 , 76227 Karlsruhe

Zum Fachbereich Erbrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwältin Katrin Henß (Fachanwältin für Erbrecht) mit Fachanwaltssitz in Karlsruhe.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
Wolfgang Theissen
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Zum Fachgebiet Erbrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Wolfgang Theissen (Fachanwalt für Erbrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Karlsruhe.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Karlsruhe


Vorschläge der Wirtschaftsweisen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
14.11.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen") hat am 12.11.2025 im Jahresgutachten 2025/26 eine Reform der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer angeregt. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. Reformbedarf allgemein Die Wirtschaftsweisen kritisieren eine ungleiche Behandlung unterschiedlicher Vermögensarten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer; insbesondere sehen sie eine deutliche Begünstigung von Betriebs- und Unternehmervermögen. Ziel einer Reform sollte daher sein, alle Vermögensarten gleichmäßiger, orientiert am Leistungsfähigkeitsprinzip zu besteuern.  Die Wirtschaftsweisen betonen gleichzeitig die erforderliche Berücksichtigung von Liquiditäts- und Fortführungsprobleme bei...

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Pflichtteil - Rechte und Pflichten für Erben
19.09.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt...

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Baden-Württemberg: Immobilie vor Pflegeheimkosten schützen – Strategien gegen den Sozialamtszugriff
14.08.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Pflegebedürftig und Hausbesitzer? So verhindern Eigentümer in der Region den Verlust ihres Eigenheims. Wer in Esslingen, Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen, um das Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen. Rückforderungsrechte, Nießbrauch und entgeltliche Pflegevereinbarungen sind zentrale Werkzeuge. Ob Reihenhaus am Neckar, Wohnung in Stuttgart oder Hof auf der Schwäbischen Alb – für viele ist die eigene Immobilie das Herzstück des Vermögens. Doch hohe Pflegekosten führen schnell dazu, dass das Sozialamt prüft, ob und wie es auf diese Werte zugreifen kann – selbst dann, wenn das Haus vor Jahren übertragen wurde. Mehr über meine Arbeit erfahren Sie hier....

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Karlsruhe

Fachanwalt Erbrecht Karlsruhe
Fachanwalt Erbrecht Karlsruhe (© fabiantr - Fotolia.com)
... Erbvertrag oder auch das Testament. Genau wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament hat der Erblasser u.a. die Option neben den Erben auch Ersatzerben, Vorerben, Miterben oder Nacherben zu bestimmen. Es ist überdies möglich, Anordnungen zu fixieren, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe auch wirklich zu erhalten. Darüber hinaus können im Testament natürlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Neben dem Testament macht es auch ein Erbvertrag möglich, Vermögen zu verteilen und Anordnungen zu treffen. Während man indes das Testament alleine verfassen kann, sind bei einem Erbvertrag stets mindestens 2 Personen von Nöten. Er muss zudem von einem Notar beurkundet werden. Anzumerken ist, dass dem Erbvertrag eine deutlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Sofern kein Erbvertrag und kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Allerdings wünschen zahlreiche Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament niedergelegt werden. Zwar hat der Erblasser grundsätzlich das Recht, seinen Besitz frei zu verteilen, doch findet die Testierfreiheit im Pflichtteilsrecht ihre Grenzen. Denn immer steht nahen Verwandten eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteil hat den Sinn den nächsten Verwandten des Erblassers einen Anteil am Nachlass zu sichern, weil sie natürliche Erben sind. Die folgenden Verwandten haben ein Anrecht auf den Pflichtteil: Eltern, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehepartner. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.

Wie können bei einer Enterbung ungeliebte Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden?

Wie bereits erwähnt ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber genauso besteht die Möglichkeit, auf die komplette Erbschaft zu verzichten. Gerade wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft unbedingt ausschlagen. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss dies ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Ist der Erbberechtigte unter 18 Jahren, dann liegt es an der sorgeberechtigen Person über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Warum sollte bei Streit mit Miterben oder einer angestrebten Anfechtung des Testaments so schnell als möglich Rat bei einem Anwalt eingeholt werden?

Der rechtliche Bereich des Erbens ist diffizil und nicht selten spielen größere Geldsummen bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben sinnvoll frühzeitig den Rat eines Rechtsanwalts für Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. In Karlsruhe sind einige Fachanwälte und Fachanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Kernkompetenz das Erbrecht gehört. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Karlsruhe ist zum einen der beste Ansprechpartner, wenn es darum geht, ein rechtlich wasserdichtes Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu erhalten wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was ist sinnvoller, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt für Erbrecht in Karlsruhe ein unabkömmlicher Partner an der Seite im Falle einer Testamentsanfechtung oder eines Erbstreits. Auch wenn es in einer Erbengemeinschaft zu einer Erbauseinandersetzung gekommen ist, kann der Anwalt aus Karlsruhe für Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es häufig um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Anwalt zu wenden, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt sowohl theoretisch als auch praktisch über die erforderliche Fachkompetenz, die gewährleistet, dass Klienten die optimale Basis haben, um zu ihrem Recht zu gelangen.

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