Anwalt Erbrecht Kleve – Fachanwälte finden!

Schwanenburg in Kleve
Anwalt Erbrecht Kleve (© aro49 - Fotolia.com)

Seit seiner Schaffung um 1870 ist das deutsche Erbrecht im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erbrecht ist ein Grundrecht. Es ist im Grundgesetz Artikel 14 verankert. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit einer Person mit der Vollendung der Geburt, mit dem Ableben endet die Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen des Verblichenen passieren soll, wie sich der Besitzübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Erbvertrag, Verfügung von Todes wegen, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den §§ 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Erbschaften unterliegen in der BRD der Erbschaftssteuer. Diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im ...

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Fachanwalt Frank Engel mit Kanzleiniederlassung in Kleve betreut Mandanten engagiert bei aktuellen Rechtsproblemen aus dem Fachgebiet Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Kleve


Erbrecht Das müssen Sie beim Vererben von Immobilien beachten!
01.09.2023
Besitzen Sie Immobilien, sei es eine oder mehrere Wohnungen oder Häuser? Sicherlich möchten Sie sicherstellen, dass diese Vermögenswerte reibungslos und ohne die Last der Erbschaftssteuer an Ihre Kinder, Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin übertragen werden können. Bei Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnissen besteht immer das Risiko, dass staatliche Steuern ins Spiel kommen. Dies trifft nicht nur auf nationale Gegebenheiten zu, sondern betrifft auch Immobilien im Ausland, wo sowohl die deutsche als auch die ausländische Steuerbehörde ihre Ansprüche geltend machen können. Dabei handelt es sich um Erbschafts- oder Schenkungssteuer, eventuell ergänzt durch Einkommenssteuer, und natürlich spielen auch Doppelbesteuerungsabkommen eine bedeutende Rolle. ... weiter lesen
Erbrecht Nießbrauch: Ein Praxisbeispiel zum Steuern sparen!
20.08.2023
Sie erwägen die Möglichkeit, Grundstücke auf die nächste Generation zu übertragen, ein Schritt, der sorgfältig bedacht werden sollte. Sie haben vielleicht schon gehört, dass dies steuerlich vorteilhaft durch ein Nießbrauchrecht gestaltet werden kann. Dennoch fühlen Sie sich unsicher und möchten mehr Informationen darüber erhalten. Sie wünschen sich eine genauere Erklärung der Zusammenhänge und möchten die steuerlichen Auswirkungen verstehen? Dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für Sie. Mein Name ist Hartmut Göddecke und ich gehöre zur Anwaltskanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Erbrecht stehen meine Kollegen und ich Ihnen zur Verfügung, um Fragen zur Vermögens- und ... weiter lesen
Erbrecht Die wichtigsten Aspekte des Nießbrauchrechts im Überblick!
19.08.2023
Sie interessieren sich dafür, Vermögenswerte wie Grundstücke, Häuser oder Wohnungen auf die nächste Generation zu übertragen, sei es, um dem Nachwuchs finanziell für den Bau eines Eigenheims unter die Arme zu greifen oder aus steuerlichen Erwägungen heraus. Dennoch möchten Sie sich dabei umfassende Freiheiten und Verfügungsmöglichkeiten bewahren? In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen das Konzept des Nießbrauchrechts, das Ihnen sowohl Flexibilität ermöglicht als auch steuerlich meist eine äußerst sinnvolle Option darstellt, um dem Finanzamt legal so wenig wie möglich abzutreten. Wenn Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder eine Immobilie übertragen, geschieht dies in der Regel über einen Kaufvertrag oder eine Schenkung. Im ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Kleve

Fachanwalt Erbrecht Kleve
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... Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz.

Erben und Vererben – Testament, Erbvertrag und wer hat einen Pflichtteilsanspruch?

Es besteht für den Erblasser die Option, Erben für seinen Besitz zu bestimmen. Dafür erforderlich ist eine Verfügung. Gesetzlich verankert findet sich dies in Paragraph 1937 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Ebenso wie der Erbvertrag so stellt auch das Testament Regelungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Es ist überdies möglich, Anordnungen aufzustellen, welche erfüllt sein müssen, um das Erbe tatsächlich zu bekommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag keinesfalls alleine verfasst werden. Vielmehr sind stets mind. 2 Personen erforderlich. Er muss überdies von einem Notar beurkundet werden. In Diskrepanz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, die von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Allerdings wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Besitzes ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehepartner zum Alleinerben einsetzen, die erste Wahl. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Gegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie auf der anderen Seite. Zu den Pflichtteilsberechtigen zählen die nächsten Verwandten: Eltern, Ehepartner, direkte Nachkommen und deren Abkömmlinge. Es ist auch möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der Pflichtteilsverzicht bedarf einer notariellen Beurkundung.

Erbrecht - Pflichtteilsanspruch auch bei Enterbung

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Aber es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Hauptsächlich wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ablehnen. Denn auch die Pflichten und Rechte aus Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Doch nicht nur Schulden des Erblassers können ein Grund für eine Ausschlagung des Erbes sein. Auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe können die Erbausschlagung begründen. Möchte man eine Erbschaft ausschlagen, muss das ausdrücklich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft erklärt werden. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser selbstverständlich auch möglich, ungeliebte Angehörige zu enterben. Möchte man Angehörige enterben, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wichtig ist es zu wissen, dass auch enterbte Personen immer noch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil fällt nur dann weg, wenn einer Person nachgewiesen werden kann, dass sie erbunwürdig ist. Von einer Erbunwürdigkeit ist nur in extremen Fällen zu sprechen. Denn um erbunwürdig zu sein, müsste z.B. ein Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet haben oder eine schwere Straftat verübt haben, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte.

Was geschieht im Falle einer Erbschaft? Was muss berücksichtigt werden? Ein Rechtsanwalt bringt Licht ins Dunkel

Das Erbrecht ist komplex und für den Laien nur schwer zu verstehen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht frühzeitig den Rat eines Anwalts zum Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. In Kleve sind einige Anwälte und Anwältinnen mit einer Kanzlei für Erbrecht vertreten. Ein Rechtsanwalt zum Erbrecht in Kleve ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Testamentsauslegung geht. Der Fachanwalt im Erbrecht kann außerdem die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann ferner ein Klärung bei grundsätzlichen Fragestellungen geben wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt zum Erbrecht in Kleve ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der eine Testamentsanfechtung anstrebt oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt für Erbrecht in Kleve als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften oftmals um größere finanzielle Summen oder andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Mandanten optimal vertreten und beraten sind.

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