Anwalt Erbrecht Koblenz – Fachanwälte finden!
Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im GG verankert ist. Seit seiner Schaffung um 1870 ist es im Wesentlichen unverändert geblieben. Stirbt ein Mensch, dann bedeutet das auch ein Ende seiner Rechtsfähigkeit. An seine Stelle tritt ein anderes Rechtssubjekt und wird zum Träger der mit dem Tode erloschenen Pflichten und Rechte des Verblichenen. Im Erbrecht wird normiert, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und auf welche Weise dies geschieht. Es umfasst die gewillkürte und gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbausschlagung, Erbschein, Auflagen, Testamentsvollstreckung etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.
Vererben und erben: Was muss man in Bezug auf die ...
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Koblenz
Über Fachanwälte für Erbrecht in Koblenz
Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Das Testament stellt genau wie der Erbvertrag Bestimmungen für den Erbfall auf. Im Testament können nicht nur Erben, sondern auch Miterben und Nacherben, Ersatzerben und Vorerben bestimmt werden. Der Erblasser kann außerdem z.B. Anordnungen geben, welche ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Vermögensgegenstände können einzeln verteilt werden. Dem Testament sehr ähnlich ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mind. 2 Personen von Nöten. Der Erbvertrag muss darüber hinaus notariell beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, wesentlich höher. Sofern kein Testament und kein Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Jedoch wünschen viele Ehepaare, dass der noch lebende Partner zunächst Alleinerbe des Vermögens ist. Ist es erwünscht, dass im Todesfall der lebende Ehegatte Alleinerbe ist, dann sollte ein Ehegattentestament verfasst werden. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Er ist nicht auf die Überlassung von Nachlassgegenständen ausgerichtet, sondern auf die Zahlung eines Geldbetrages. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit auf der einen Seite und den Interessen der Familie auf der anderen Seite. Die folgenden Verwandten haben ein Recht auf den Pflichtteil: Ehepartner, direkte Nachkommen, Enkel, Urenkel, Eltern. Es ist indes möglich, auf den Pflichtteil zu verzichten. Der lebzeitige Pflichtteilsverzicht muss in Form einer notariellen Beurkundung abgegeben werden.
Besteht im Erbrecht ein Pflichtteilsanspruch auch bei Enterbung?
Wie angesprochen ist es möglich, den Pflichtteil abzulehnen. Aber ebenso besteht die Möglichkeit, auf die gesamte Erbschaft zu verzichten. Ein Erbverzicht ist vor allem dann unbedingt in Betracht zu ziehen, wenn der Erblasser überschuldet war. Denn ebenso wie Vermögen gehen auch Schulden auf den Erben über. Gegenüber den Nachlassgläubigern haftet der Erbe für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Neben Schulden können auch persönliche oder erbschaftssteuerliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss das beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat normalerweise 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht auszuschlagen. Ist der Erbe minderjährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Erbausschlagung zu entscheiden. Im Gegenzug ist es als Erblasser natürlich auch möglich, ungeliebte Verwandte zu enterben. Die Enterbung der nahen Verwandten muss im Testament oder in einem Erbvertrag erfolgen. Allerdings erhalten Enterbte dennoch ihren gesetzlichen Pflichtteil. Außer ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man zum Beispiel im Falle eines Kindes, das eine Straftat begangen hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.
Warum ist bei Problemen und Fragen im Erbrecht ein Rechtsanwalt für Erbrecht der beste Ansprechpartner?
Das Erbrecht ist komplex. Gerade Rechtslaien fehlt es meist an dem dringend erforderlichen rechtlichen Grundwissen. Genau deshalb ist es nicht nur für Erben angebracht frühzeitig den Rat eines Rechtsanwalts im Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Koblenz sind ein paar Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Kanzlei ansässig, zu deren Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht zählt. Ein Rechtsanwalt im Erbrecht in Koblenz ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung eines Testaments oder auch die Testamentsauslegung geht. Der Erbrechtsanwalt kann auch als Testamentsvollstrecker oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Er kann zudem ein Klärung bei grundsätzlichen Fragen geben wie: Sollte man neben dem Testament auch eine Patientenverfügung haben? Was sind die Nachteile einer Erbengemeinschaft? Zum anderen ist ein Anwalt im Erbrecht aus Koblenz ein optimaler Ansprechpartner, wenn es einen Erbstreit gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Anwalt zum Erbrecht aus Koblenz als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Mandanten durchzusetzen. Darauf hingewiesen werden sollte, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, sinnvoll ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt zum Erbrecht verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über die erforderliche fachliche Kompetenz, die gewährleistet, dass Mandanten die ideale Basis haben, um zu ihrem Recht zu kommen.