Anwalt Erbrecht Saarlouis – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Saarlouis (© Thomas Reimer - Fotolia.com)

Das Erbrecht ist die Summe derjenigen Rechtsnormen, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Mit dem Ableben eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Ein anderes Rechtssubjekt tritt an die Stelle des Verschiedenen. Das andere Rechtssubjekt wird zum Träger der Pflichten und Rechte, die mit dem Tod des Verblichenen für diesen erloschen sind. Im Erbrecht wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und auf welche Weise dies geschieht. Es umfasst unter anderen Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Gesetzliche Regelungen finden sich in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz sind Fragen die Erbschaftssteuer betreffend geregelt.

Der Erbvertrag, das Testament und der Pflichtteilsanspruch

Nach § 1937 BGB kann der Erblasser durch eine formbedürftige und einseitige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Genau wie ...

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Fachanwalt Dr. jur. Nikolaus Geiben mit Kanzleiniederlassung in Saarlouis betreut Fälle kompetent bei Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Erbrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Saarlouis


Erbrecht Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die ... weiter lesen
Erbrecht Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
13.08.2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung ... weiter lesen
Erbrecht LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben
09.08.2024
Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt. Hintergrund des Falls Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Erbrecht in Saarlouis

... der Erbvertrag so stellt auch das Testament Bestimmungen auf, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Miterben, Vorerben, Ersatzerben oder auch Nacherben festzulegen. Der Erblasser kann ferner zum Beispiel Anordnungen festhalten, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Auch einzelne Gegenstände können einzeln verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Jedoch kann der Erbvertrag im Unterschied zum Testament in keinem Fall alleine niedergelegt werden. Es müssen vielmehr stets mind. 2 Personen zugegen sein. Überdies bedarf ein Erbvertrag einer notariellen Beurkundung. Darauf hinzuweisen ist, dass dem Erbvertrag eine wesentlich stärkere Bindungswirkung zukommt als dem Testament u.a. wegen der notariellen Beurkundung. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Zunächst erben die Kinder des Erblassers. Sollte ein Kind vorverstorben sein, dann treten an dessen Stelle dessen Kinder. Oft möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über den Besitz verfügen kann. Ist dies der Fall, dann sollte ein sogenanntes Ehegattentestament verfasst werden. In diesem können sich Ehepartner im Todesfall als Alleinerbe einsetzen. Demgegenüber hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Angehörigen steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts besteht darin, dem Pflichtteilsberechtigten zumindest die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu sichern. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Verwandten: Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern. Es besteht die Möglichkeit auf einen Pflichtteilsverzicht. Der Verzicht auf den Pflichtteil bedarf einer notariellen Beurkundung.

Auf das Erbe verzichten – Gründe, Konsequenzen, Vorgehen und nicht volljähriger Erben

Wie ausgeführt, kann der Pflichtteil ausgeschlagen werden. Doch es ist auch möglich, auf das gesamte Erbe zu verzichten. Vor allem wenn der Erblasser nur Schulden zu vererben hat, ist ein Erbverzicht dringend angeraten. Denn Schulden werden genauso vererbt wie Vermögen. Für den Erben gilt: er haftet für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Daneben kann die Erbausschlagung auch persönliche Gründe oder auch erbschaftssteuerliche Gründe haben. Möchte man eine Erbschaft ablehnen, muss das deutlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Die Frist für eine Erbausschlagung beläuft sich in der Regel auf 6 Wochen, nachdem man Kenntnis über die Erbschaft erlangt hat. Ist der Erbe noch nicht volljährig, dann liegt es in den Händen des Sorgeberechtigten über eine Ausschlagung des Erbes zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Option, ein Erbe auszuschlagen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Die Enterbung der nahen Angehörigen muss in einem Erbvertrag oder in einem Testament erfolgen. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber nichtsdestoweniger, handelt es sich um nahe Angehörige, den Pflichtteil erhalten. Ausgenommen ihnen ist eine Erbunwürdigkeit nachzuweisen. Von Erbunwürdigkeit spricht man z.B. im Falle eines Kindes, das eine Straftat verübt hat, die direkte Auswirkungen auf den Erblasser hatte. Auch wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, liegt eine Erbunwürdigkeit vor.

Sie bezweifeln die Testierfähigkeit eines Erblassers? Sie planen eine Testamentsanfechtung? Ein Anwalt für Erbrecht hilft

Der rechtliche Bereich des Erbens ist komplex und oftmals spielen größere Summen an Geld bzw. wertvolle Immobilien eine Rolle. Genau deshalb ist es sowohl Erblassern als auch Erben unbedingt angeraten, rechtzeitig einen Anwalt im Erbrecht zu konsultieren. In Saarlouis sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit einer Erbrechtskanzlei ansässig. Ein Anwalt für Erbrecht in Saarlouis ist auf der einen Seite der optimale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Testamentsauslegung geht. Er kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und ebenfalls als Nachlassverwalter oder auch die Nachlasspflegschaft übernehmen. Überdies kann er dabei helfen, Antworten auf grundsätzliche Rechtsfragen zu bekommen wie: Was ist im persönlichen Fall besser, ein Testament oder eine Erbvertrag? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Zum anderen ist ein Rechtsanwalt zum Erbrecht aus Saarlouis ein optimaler Ansprechpartner, wenn es Streit um das Erbe gibt oder ein Testament angefochten werden soll. Und auch wenn es Differenzen mit einer Erbengemeinschaft gibt, kann der Rechtsanwalt im Erbrecht aus Saarlouis als Mediator tätig werden oder auch aktiv tätig werden, um das Recht seines Klienten durchzusetzen. Darauf hinzuweisen ist, dass es vor allem in erbrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es nicht selten um größere Geldbeträge oder Immobilien und andere Werte geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Kernkompetenzen das Erbrecht zählt. Ein Fachanwalt im Erbrecht kann genau mit dem Fachwissen in Theorie und Praxis dienen, das sicherstellt, dass Klienten bestens beraten und vertreten sind.

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