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28857 Syke
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Erbrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Armin Zaisch (Fachanwalt für Erbrecht) vor Ort in Syke.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Syke
Erbrecht
Wie man einen Testamentsvollstrecker los wird
Testamentsvollstreckungen sorgen häufig für Konflikte zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker. Streit gibt es insbesondere bei Fragen zur Vergütung des Vollstreckers sowie bei der Abwicklung des Erbfalls. Bei einer Zuspitzung können Erben versuchen, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu veranlassen. Das hat jedoch nur Erfolg, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Das Nachlassgericht entscheidet
Zuständig für die Entlassung des Testamentsvollstreckers ist das Nachlassgericht. Dieses wird in der Regel dann tätig, wenn ein Erbe verlangt, dass der Vollstrecker abgesetzt wird. Es prüft dann, ob ein wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Was ein solcher wichtiger Grund sein kann, ist im Gesetz (& 2227 BGB) nicht ausdrücklich ... weiter lesen
Erbrecht
Ist die Alleinerbin tot, erbt der Staat
München (jur). Soll eine Erbschaft an nicht oder nur entfernt verwandte Personen gehen, sollte der Erblasser mit überlegen, ob gegebenenfalls auch deren Angehörige begünstigt sein sollen. Denn finden sich im Testament keinerlei Hinweise auf solche „Ersatzerben“, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und das Geld geht im Zweifel an den Staat, wie das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 19. Dezember 2012 entschied (Az.: 31 Wx 372/11).
Im Streitfall starb die Erblasserin im Alter von 88 Jahren. Ihr einziger Sohn hatte keine Kinder und war ebenso wie ihr Ehemann schon vorher verstorben. Daher hatte sie in ihrem Testament eine Frau als Alleinerbin eingesetzt, die sie und ihren Ehemann über Jahre gepflegt hatte.
Allerdings hatte die ... weiter lesen
Erbrecht
Vorerbschaft & Nacherbschaft
Generationsübergreifende Regelung des Nachlasses
Besteht der Wunsch eines Erblassers seine Erbfolge zeitlich gestaffelt und den Nachlass hintereinander mehreren Erben zukommen zu lassen, kann dies in einem Testament oder einem Erbvertrag durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft erreicht werden. Die zunächst eingesetzte Person wird für einen bestimmten Zeitraum und/oder bis zu einem vom Erblasser festgelegten Ereignis Vorerbe und die anschließend eingesetzte Person Nacherbe.
Solche Ereignisse können zum Beispiel sein:
Tod des Vorerben (häufigster Fall)
Wiederheirat des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners
Erreichen der Volljährigkeit oder eines anderen Alters durch den Nacherben
Ablauf einer bestimmten Zeitdauer
Vorerbe hat den Nachlass zu ... weiter lesen