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Anwalt Erbrecht Wuppertal – Fachanwälte finden!

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Anwalt Erbrecht Wuppertal (© eyetronic / Fotolia.com)

Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und folgt in zahlreichen Details nicht dem Alltagsverständnis. Das Erbrecht ist in der BRD ein Grundrecht, das im GG Artikel 14 verankert ist. Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Rechtsfähigkeit. Nach dem Tod erlöschen alle Rechte und Pflichten. An die Stelle des Verstorbenen tritt ein anderes Rechtssubjekt, welches zum Träger der Pflichten und Rechte wird. Im Erbrecht wird geregelt, was mit dem Vermögen des Verblichenen geschehen soll, wie sich der Vermögensübergang vollzieht und wer Vermögen erhält. Es umfasst u.a. Regelungen zur Erbfolge, zum Erbschein, zum Testament, zur Testamentsvollstreckung, zum Vermächtnis etc. Niedergelegt finden sich die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in den Paragraphen 1922 bis 2385, 5. Buch Bürgerliches Gesetzbuch. Fragen der Erbschaftsteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt.

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5 Fachanwälte für Erbrecht in Wuppertal
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsprobleme aus dem Schwerpunkt Erbrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Andreas Jäger (Fachanwalt für Erbrecht) aus der Gegend von Wuppertal.

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Juristische Probleme aus dem Fachbereich Erbrecht beantwortet Rechtsanwalt Peter Kania (Fachanwalt für Erbrecht) in Wuppertal.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Erbrecht Wuppertal


Pflichtteil - Rechte und Pflichten für Erben
19.09.2025Dr. Kolja van LückErbrecht
Herr Dr. Kolja van Lück

Wer als naher Angehöriger vom Erbe ausgeschlossen ist, hat einen Rechtsanspruch auf den Pflichtteil. Die gesetzliche Regelung aus dem BGB sorgt dafür, dass nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, unabhängig von den testamentarischen Verfügungen des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Ehepartner und ggf. auch Eltern des Erblassers. Der Anspruch entsteht infolge der Abweichung des Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge, meist durch Testament oder Erbvertrag. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Die Erblasserin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Eines davon hat es als Alleinerbin eingesetzt, das andere Kind ist „enterbt“. Der Nachlass beträgt...

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Baden-Württemberg: Immobilie vor Pflegeheimkosten schützen – Strategien gegen den Sozialamtszugriff
14.08.2025Anna OrlowaErbrecht
Frau  Anna Orlowa

Pflegebedürftig und Hausbesitzer? So verhindern Eigentümer in der Region den Verlust ihres Eigenheims. Wer in Esslingen, Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig Vorsorge treffen, um das Haus im Pflegefall vor dem Sozialamt zu schützen. Rückforderungsrechte, Nießbrauch und entgeltliche Pflegevereinbarungen sind zentrale Werkzeuge. Ob Reihenhaus am Neckar, Wohnung in Stuttgart oder Hof auf der Schwäbischen Alb – für viele ist die eigene Immobilie das Herzstück des Vermögens. Doch hohe Pflegekosten führen schnell dazu, dass das Sozialamt prüft, ob und wie es auf diese Werte zugreifen kann – selbst dann, wenn das Haus vor Jahren übertragen wurde. Mehr über meine Arbeit erfahren Sie hier....

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BGH erlaubt Erbschaft an Arzt trotz Berufsrechtsverstoß
10.07.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
BGH erlaubt Erbschaft an Arzt trotz Berufsrechtsverstoß

Der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 93/24 ) entschied am 2. Juli 2025, dass ein testamentarisch verfügtes Vermächtnis zugunsten eines behandelnden Arztes wirksam bleiben kann – selbst wenn es gegen berufsrechtliche Vorschriften der Ärztekammer verstößt. Hausarzt sollte Grundstück als Gegenleistung erhalten Im Mittelpunkt des Falls stand ein 2016 abgeschlossener notarieller Vertrag zwischen einem Patienten, seinem Hausarzt, einer Pflegekraft und deren Tochter. Der Arzt verpflichtete sich darin, den Patienten medizinisch zu betreuen, Hausbesuche durchzuführen und telefonisch erreichbar zu sein. Im Gegenzug sollte er nach dem Tod des Patienten ein Grundstück erhalten. Im selben Jahr wurde zusätzlich ein Testament errichtet, das der Pflegekraft das übrige Vermögen des Erblassers zusprach. Nach dem Tod des...

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Über Fachanwälte für Erbrecht in Wuppertal

Fachanwalt Erbrecht Wuppertal
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Erben und Vererben – Testament, Erbvertrag und wer hat Anrecht auf einen Pflichtteil?

Nach § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch kann der Erblasser durch eine einseitige und formbedürftige Verfügung von Todes wegen Erben festlegen. Hier in Frage kommen der Erbvertrag oder auch ein Testament. Sowohl im Erbvertrag als auch im Testament sind Bestimmungen für den Erbfall hinterlegt. Dem Erblasser ist im Testament die Möglichkeit gegeben, nicht nur Erben, sondern auch Vorerben, Miterben, Ersatzerben oder auch Nacherben zu bestimmen. Der Erblasser kann außerdem z.B. Anordnungen geben, die ein Erbe zu erfüllen hat, um auch wirklich in den Genuss des Erbes zu kommen. Darüber hinaus können im Testament selbstverständlich auch Gegenstände an bestimmte Personen verteilt werden. Ähnlich dem Testament ist der Erbvertrag. Während man jedoch das Testament alleine niederlegen kann, sind bei einem Erbvertrag immer mindestens zwei Personen erforderlich. Der Erbvertrag muss ferner notariell beurkundet werden. Im Gegensatz zum privat verfassten Testament ist die Bindungswirkung, welche von einem Erbvertrag ausgeht, deutlich höher. Liegt kein Testament beziehungsweise auch kein Nottestament oder ein Erbvertrag vor und nimmt der Erblasser keine Erbeinsetzung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die potentiellen Erben sortiert nach einer entsprechend festgesetzten Hierarchie. Jedoch ist es der Wunsch vieler Ehepaare, dass nach dem Versterben des Partners der andere zunächst Alleinerbe ist. In diesen Fällen ist ein Ehegattentestament, in dem sich die Ehegatten zum Alleinerben einsetzen, die beste Wahl. Allerdings hat die Testierfreiheit des Erblassers Grenzen. Denn nahen Verwandten steht immer der sogenannte Pflichtteil zu, der eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass darstellt. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzmäßigen Teils des Erbes. Der Pflichtteil wird nur in Form von Geld beglichen. Ein Anspruch auf Aushändigung einzelner Nachlassgegenstände besteht nicht. Das Pflichtteilsrecht ist gedacht, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Testierfreiheit einerseits und den familiären Interessen andererseits. Zu den Pflichtteilsberechtigen gehören die nächsten Familienangehörigen: Eltern, Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge. Es besteht die Möglichkeit auf einen Verzicht auf den Pflichtteil. Der Pflichtteilsverzicht muss vor dem Notar abgeschlossen werden, Paragraph 2348 BGB.

Besteht im Erbrecht ein Anspruch auf den Pflichtteil auch bei Enterbung?

Genau wie es möglich ist, auf den Pflichtteil zu verzichten, ist es auch möglich, die Erbschaft abzulehnen. Hauptsächlich wenn das Erbe aus Schulden besteht, sollte der Erbe die Erbschaft dringend ausschlagen. Denn Schulden werden in gleichem Maße vererbt wie Werte. Für den Erben gilt: er haftet für alle Nachlassverbindlichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern. Neben Schulden können auch erbschaftssteuerliche oder persönliche Gründe dazu führen, das Erbe auszuschlagen. Möchte man ein Erbe nicht antreten, dann muss dies beim Nachlassgericht erklärt werden. Man hat in der Regel 6 Wochen Zeit - nachdem man von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat - diese beim Nachlassgericht abzulehnen. Handelt es sich bei dem Erben um eine Person unter achtzehn Jahren, dann hat der Sorgeberechtigte über eine etwaige Erbausschlagung zu entscheiden. Doch besteht nicht nur für Erben die Möglichkeit, ein Erbe abzulehnen. Auch Erblasser können Personen vom Erbe ausschließen und diese enterben. Möchte man Verwandte vom Erbe ausschließen, dann muss ein Testament oder Erbvertrag verfasst werden, in dem die Personen, die erben sollen, festgelegt werden. Wissen sollte man, dass zwar Verwandte enterbt werden können, diese aber dennoch, handelt es sich um nahe Verwandte, den Pflichtteil bekommen. Den Pflichtteil erhalten sie nur dann nicht, wenn sie sich nachweislich erbunwürdig gezeigt haben. Erbunwürdig ist z.B. ein Kind, das dem Erblasser nachweislich nach dem Leben getrachtet hat oder eine schwere Straftat mit Auswirkungen auf den Erblasser verübt hat.

Warum sollte zur Durchsetzung des Rechts bei erbrechtlichen Differenzen sofort ein Fachanwalt für Erbrecht aufgesucht werden?

Das Erbrecht ist diffizil und für den Laien nur schwer zu verstehen. Genau aus diesem Grund ist es nicht nur für Erben angebracht rechtzeitig den Rat eines Anwalts zum Erbrecht einzuholen. Auch zukünftige Erblasser sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. In Wuppertal sind einige Rechtsanwaltskanzleien vertreten, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Ein Anwalt im Erbrecht in Wuppertal ist auf der einen Seite der ideale Ansprechpartner, wenn es um die Testamentsgestaltung oder auch die Testamentsauslegung geht. Der Anwalt für Erbrecht kann ferner die Nachlasspflegschaft übernehmen oder als Nachlassverwalter eingesetzt werden. Ferner kann er dabei helfen, Antworten auf grundlegende Fragen zu bekommen wie: was ist der Unterschied zwischen einem Erbschaftsbesitzer und einem Erben? Was ist angebrachter, ein Erbschaftsverkauf oder eine Erbteilsübertragung? Auf der anderen Seite ist ein Anwalt zum Erbrecht in Wuppertal ein perfekter Ansprechpartner für jeden, der ein Testament anfechten möchte oder wenn ein Erbstreit im Raum steht. Und auch wenn es zu Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft gekommen ist, kann der Anwalt im Erbrecht aus Wuppertal nicht nur mit rechtlichem Rat zu Seite stehen, sondern auch aktiv tätig werden. Darauf hinzuweisen ist, dass es, da es bei Erbschaften nicht selten um größere finanzielle Werte und Beträge geht, angebracht ist, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf den Bereich des Erbrechts spezialisiert hat. Ein Fachanwalt zum Erbrecht kann genau mit dem fachlichen Know-how in Theorie und Praxis dienen, das gewährleistet, dass Klienten optimal vertreten und beraten sind.

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