Rechtsanwältin Anna-Caroline Steinert mit Fachkanzlei in Bad Essen berät Ratsuchende kompetent bei Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Familienrecht.
Rechtsprobleme zum Themengebiet Familienrecht löst Rechtsanwältin Heike-Christina Mohr (Fachanwältin für Familienrecht) aus der Gegend von Bad Essen.
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 WF 155/24 ) entschied am 13.01.2025, dass die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens zwischen der Mutter und dem biologischen Vater hälftig aufzuteilen sind. Eine alleinige Kostenlast des Vaters sei nicht gerechtfertigt. Streit um Kosten nach Vaterschaftsfeststellung In dem Verfahren ging es um die Kostenaufteilung eines gerichtlichen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens. Die Mutter hatte erklärt, während der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem sogenannten Putativvater Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest bestätigte ihn als Vater. Dennoch beantragte das Kind eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Nach Durchführung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde der Putativvater als...
weiter lesenDass Volljährige, die adoptiert werden, ihren bisherigen Nachnamen grundsätzlich nicht unverändert fortführen können, ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 ( AZ: 1 BvL 10/20 ) entschieden und damit eine anderslautende Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Die Entscheidung zur Namensänderung bei Erwachsenenadoption – die nicht einstimmig ausgefallen ist - beruht auf der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Regelungen des Namensrechts. Reform des Namensrechts ab Mai 2025 Die bevorstehende Reform des Namensrechts bringt bedeutende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt der bisherige Zwang zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen. Adoptierte Volljährige haben dann die...
weiter lesenDas Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 31.07.2024 ( Az. 20 UF 85/24 ) die alleinige Entscheidungsbefugnis der Mutter über die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung ihres gemeinsamen Kindes bestätigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Medikation mit Methylphenidat als Maßnahme im Rahmen der Gesundheitssorge gemäß § 1628 BGB von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl ist. Der Beschluss unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und einheitlichen Entscheidung im Interesse des Kindes, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen den Eltern über die gesundheitliche Behandlung. Uneinigkeit der Eltern über ADHS-Behandlung führt zu gerichtlicher Entscheidung Die Eltern des Kindes A. konnten sich nicht über die psychiatrische Behandlung ihres Kindes einigen. Während die...
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