2014 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei rund 43,1 Prozent, das heißt, auf eine Heirat kamen mathematisch 0,43 Scheidungen. Gesetzlich geregelt findet sich die Scheidung im Familienrecht. Das deutsche Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und ist hauptsächlich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinterlegt - §§ 1297-1921. Eine Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss vor dem örtlich zuständigen Familiengericht mit Rechtskraft geschieden werden. In der BRD müssen für eine Scheidung einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung eines einjährigen Jahres der Trennung. Wie die Ehescheidung verläuft, darauf können die Ehegatten durchaus Einfluss nehmen. Das betrifft nicht nur die Scheidungsdauer, sondern auch die Scheidungskosten. Sind sich die Ehepartner über sämtliche wichtigen Punkte einig - anzuführen sind hier Unterhalt, Sorgerecht, Hausratsaufteilung oder auch Umgangsrecht - dann ist eine schnelle Ehescheidung möglich. In einem derartigen Fall, wenn sich ...
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Aktuelle Rechtsfragen aus dem Fachgebiet Familienrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Jan Peters (Fachanwalt für Familienrecht) in Kiel.
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Juristische Probleme aus dem Rechtsgebiet Familienrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Stefan Kornmacher (Fachanwalt für Familienrecht) in Kiel.
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Fachanwältin Birgitt Lüeße mit Kanzlei in Kiel bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Rechtsgebiet Familienrecht.
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Nicht einfache Rechtsangelegenheiten zum Fachgebiet Familienrecht löst Rechtsanwältin Petra Ahlers (Fachanwältin für Familienrecht) aus Kiel.
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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt oder sogar verkauft? Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die Eheleute darauf einigen oder ein Gericht entscheidet, darf einer allein über bestimmte Gegenstände verfügen. Trotzdem passiert es häufig, dass ein Partner einfach selbst entscheidet und Dinge entfernt oder verkauft. Ein Beispiel: Ein Ehemann wohnt noch im gemeinsamen Haus, das schon...
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Kommt es zu einer Scheidung, dann gibt es viel zu klären und zu regeln. Eine tragende Rolle spielt hier die Klärung der Unterhaltsfragen, sprich der Unterhalt für die Kinder oder das Kind und der Unterhalt für den Ehegatten müssen geregelt werden. Regelungen bezüglich aller Unterhaltsfragen finden sich im Unterhaltsrecht. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehegatten zu zahlen ist. Hierzu gehört z.B. der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Auf der anderen Seite ist ein tragender Punkt, der zu regeln ist, der Kindesunterhalt. Wie hoch fällt der Kindesunterhalt aus? Kann der Ehepartner diesen Unterhalt in voller Höhe leisten oder nur den Mindestunterhalt zahlen? Zur Berechnung des Kindesunterhalts als auch des Ehegattenunterhalts dient übrigens regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Gerade in Bezug auf die Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch jede Menge mehr zu regeln. Im Vordergrund wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Umgangsrecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nachdem die Scheidung der Eltern dramatische psychische Folgen für die gemeinsamen Kinder haben kann, sollte in Erwägung gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Muss ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden, fällt auch das in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamts.
Hat man jedoch Rechtsfragen wie nach der Strafe bei Unterhaltsschulden oder der Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts, dann ist ein Fachanwalt im Familienrecht der richtige Ansprechpartner. In Kiel sind etliche Anwälte im Familienrecht mit einer Anwaltskanzlei vertreten. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Rechtsanwalt aus Kiel im Familienrecht alle wichtige Fragen beantworten, wie z.B.: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Was sind die Voraussetzungen für eine schnelle Härtefallscheidung? Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung und in einem Ehevertrag geregelt werden? Was ist der Zugewinnausgleich? Was ist Gütertrennung und Gütergemeinschaft? Welcher der Güterstände hat für mich Gültigkeit? Macht eine Patientenverfügung in der Ehe Sinn? Was geschieht mit dem Kindergeld bei einer Ehescheidung? Wer bekommt Haustiere bei einer Ehescheidung?
Kommt man nach der Rechtsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Anwalt zum Familienrecht aus Kiel übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung zusammenhängt. Er wird den Antrag auf Scheidung einreichen, sich um den gesamten Schriftverkehr kümmern und auch beim Scheidungstermin anwesend sein. Darauf hinzuweisen ist, dass in Deutschland bei einer Ehescheidung Anwaltszwang herrscht. D.h., eine Scheidung ganz ohne Rechtsanwalt ist unmöglich. Aber es besteht die Möglichkeit, sich mit dem Ehepartner einen Rechtsanwalt zu teilen. Dies senkt die Kosten der Scheidung deutlich. Damit das auch tatsächlich klappt, muss die Scheidung in jedem Fall einvernehmlich sein, das heißt, man muss sich in allen Punkten wie Hausratsaufteilung, Umgangsrecht etc. einig sein.
Jedoch ist ein Anwalt für Familienrecht in Kiel nicht nur der beste Ansprechpartner für eine scheidungsrechtliche Beratung oder zum Durchführen der Scheidung. Er hat vielmehr ein breites Fachwissen in allen Belangen, die in den Rechtsbereich Familienrecht fallen. Als Beispiele zu nennen sind hier Probleme und Fragen rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsklage oder die Anerkennung einer Vaterschaft. Welche Rechte hat man bei einem unehelichen Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Welche rechtlichen Konsequenzen hat heute eine Samenspende? Zu allen diesen Fragen kann ein Rechtsanwalt im Familienrecht fachkundige und auf die persönliche Situation abgestimmte Antworten bieten. Daneben kennt sich ein Fachanwalt im Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Überdies hinaus ist er fachkundig im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption angestrebt werden, mit rechtlichen Ratschlägen seinem Mandanten beratend und helfend zur Seite stehen. Selbstverständlich kann er auch Pflegeeltern beraten, wenn ein Pflegekind zurückgeführt werden soll, und die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, die zum Kindesschutz nötig sind.