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Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Familienrecht betreut Rechtsanwältin Sabine Schultz (Fachanwältin für Familienrecht) aus der Gegend von Leonberg.
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Rechtsanwalt Armin Bendlin mit Kanzlei in Leonberg betreut Mandanten engagiert bei Rechtsfragen zum Schwerpunkt Familienrecht.
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Fachanwältin Ina-Tamara Schinle mit Kanzlei in Leonberg bietet anwaltliche Hilfe als Rechtsbeistand im Fachgebiet Familienrecht.
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Zum Schwerpunkt Familienrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Klaus Reichle (Fachanwalt für Familienrecht) mit Fachanwaltssitz in Leonberg.

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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt oder sogar verkauft? Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die Eheleute darauf einigen oder ein Gericht entscheidet, darf einer allein über bestimmte Gegenstände verfügen. Trotzdem passiert es häufig, dass ein Partner einfach selbst entscheidet und Dinge entfernt oder verkauft. Ein Beispiel: Ein Ehemann wohnt noch im gemeinsamen Haus, das schon...
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