Mehr als 40 Prozent aller Ehegemeinschaften werden in der BRD geschieden. Dies besagen neueste Statistiken. Die Trennung eingetragener Lebenspartnerschaften ist ebenso in dieser statistischen Auswertung erfasst. Gesetzlich geregelt findet sich die Ehescheidung im Familienrecht. Hier finden sich die rechtlichen Verhältnisse der Personen geregelt, die durch Ehe, Verwandtschaft oder durch eine Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Eine Scheidung kann nur durch den Beschluss eines Richters vor dem örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Scheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Wie die Scheidung letztlich abläuft, darauf haben die Ehegatten einen gewissen Einfluss. Das gilt auch für die Höhe der Scheidungskosten und die Dauer des Scheidungsverfahrens. Wenn bei den Ehegatten über die Scheidung Einigkeit herrscht und Fragen bezüglich der Hausratsaufteilung, des Umgangsrechts und Sorgerechts und Unterhalts nicht strittig sind, kann eine schnelle Scheidung erfolgen. In diesem Fall, wenn sich die Ehepartner einig sind, spricht man von einer einvernehmlichen Ehescheidung. Im Volksmund ist die einvernehmliche Scheidung auch als Blitzscheidung bekannt. Bei Einigkeit der Ehegatten ist auch eine Online-Scheidung möglich. Am Ende des Scheidungsverfahrens erhalten die geschiedenen Ehegatten einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk, der belegt, dass das einstige Ehepaar nun offiziell und rechtskräftig geschieden ist.
Ehescheidung und Unterhalt
Kommt es zu einer Scheidung, dann gibt es viel zu klären und zu regeln. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Unterhalt für das Kind oder die Kinder. Darauf bezogene rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehepartner zu leisten ist. Hierzu gehört zum Beispiel der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehepartner möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu bezahlen oder ob dieser nur den Mindestunterhalt leisten kann. Zum Berechnen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt dient im Übrigen regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Gerade in Bezug auf die Kinder gilt es im Rahmen der Trennung und Scheidung noch jede Menge mehr zu regeln. Im Vordergrund wird dabei nicht nur das Sorgerecht stehen, sondern auch das Umgangsrecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nachdem die Scheidung der Eltern schwere psychische Folgen für den gemeinschaftlichen Nachwuchs haben kann, sollte in Erwägung gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss erforderlich sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Sie haben Fragestellungen zur Scheidung? Dann lassen Sie keine Zeit verstreichen und konsultieren Sie einen Anwalt
Hat man jedoch Rechtsfragen wie nach Unterhaltschulden und Strafe oder der Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts, dann ist ein Anwalt zum Familienrecht der richtige Ansprechpartner. In Liederbach sind einige Fachanwälte für Familienrecht mit einer Kanzlei ansässig. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Liederbach in Anspruch zu nehmen, wird dieser alle offenen Fragen kompetent beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das volle Sorgerecht erhalten? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Ist es sinnvoll, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag schriftlich zu fixieren? Was ist der Zugewinnausgleich? Was ist Gütertrennung und Gütergemeinschaft? Welcher der Güterstände hat für mich Gültigkeit? Bekomme ich oder mein Ehepartner das Kindergeld? Wer kriegt es? Wer erhält Haustiere bei einer Ehescheidung?
Sind sämtliche Fragen beantwortet und hat man Vertrauen zu dem Rechtsanwalt gewonnen, kann ihm das Mandat zur Durchführung der Scheidung übergeben werden. In diesem Fall wird er nicht nur den Scheidungsantrag einreichen, sondern sich zudem um sämtliche anderen rechtlichen Angelegenheiten, die bei einer Scheidung zu klären sind, kümmern. Natürlich wird er auch beim letzten Gerichtstermin die rechtliche Vertretung seines Mandanten übernehmen. Darauf hinzuweisen ist, dass in Deutschland bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht. Das heißt, eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist unmöglich. Nichtsdestoweniger hat man die Möglichkeit, sich zusammen mit dem Ehegatten einen Anwalt zu teilen. Auf diese Weise können die Scheidungskosten niedrig gehalten werden. Damit dies auch wirklich klappt, muss die Ehescheidung in jedem Fall einvernehmlich sein, d.h., man muss sich in allen Punkten wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht etc. einig sein.
Ein Anwalt für Familienrecht kennt sich in allen Bereichen des Familienrechts aus
Ein Anwalt zum Familienrecht aus Liederbach ist nicht nur der beste Ansprechpartner bei einer Ehescheidung. Vielmehr hat er Ahnung von allen Problemstellungen und Fragestellungen, die sich im Bereich des Familienrechts ergeben. Als Beispiele anzuführen sind hier Fragen und Probleme rund um den Vaterschaftstest oder auch die Vaterschaftsanerkennung oder die Vaterschaftsklage. Was für Rechte hat man bei einem unehelichen Kind? Wann sind Eltern für ihre Kinder haftbar? Welche rechtlichen Folgen hat heutzutage eine Samenspende? Zu allen diesen Fragen kann ein Rechtsanwalt im Familienrecht fachkundige und auf die persönliche Lebenssituation abgestimmte Antworten geben. Ferner verfügt ein Rechtsanwalt zum Familienrecht im Normalfall auch über fachliches Know-how im Adoptionsrecht und Betreuungsrecht. Er ist obendrein in der Lage, Pflegeeltern zu beraten, gerade auch wenn es um eine Vormundschaftsübertragung geht (Pflegeltern / Vormundschaft).
Kirchweg 17, 65835 Liederbach
Rechtsanwältin Elisabeth Schmücker mit Kanzleiniederlassung in Liederbach betreut Fälle jederzeit gern bei aktuellen Rechtsfragen zum Fachbereich Familienrecht.

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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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