Mehr als 40 % aller Ehegemeinschaften werden in der BRD geschieden. Dies besagen aktuelle Statistiken. Die Trennung eingetragener Lebenspartnerschaften ist ebenso in dieser statistischen Auswertung erfasst. Gesetzlich geregelt findet sich die Scheidung im Familienrecht. Das deutsche Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und ist hauptsächlich im vierten Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hinterlegt - §§ 1297-1921. Eine Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss vor dem zuständigen Familiengericht mit Rechtskraft geschieden werden. Grundvoraussetzung für eine Ehescheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Auf den Scheidungsablauf haben die Ehegatten durchaus Einfluss. Dies betrifft vor allem auch, wie hoch die Scheidungskosten letztendlich ausfallen und auch wie lange sich die Scheidung in die Länge zieht. Am schnellsten kann eine eheliche Gemeinschaft geschieden werden, wenn sich die Ehegatten über alle Punkte wie Aufteilung des Hausrats, Unterhalt und Sorgerecht einig sind. In diesem Fall spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung (umgangssprachlich Blitzscheidung). Herrscht bei ...
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Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt meist in der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Im Scheidungsfall wird nicht alles pauschal halbiert. Entscheidend ist, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Die Hälfte der Differenz ist auszugleichen (§ 1378 Abs. 1 BGB). Damit der Anspruch belastbar ist, kommt es auf Stichtage, vollständige Auskünfte und eine saubere Bewertung an. Die Stichtage: Eheschließung, Trennung, Zustellung Für die Berechnung müssen die Zeitpunkte sauber getrennt werden: Anfangsvermögen: Vermögen bei Eheschließung abzüglich Schulden (§ 1374 Abs. 1 BGB). Trennungszeitpunkt: wichtig als Kontroll- und Auskunftsstichtag (§ 1379 BGB), gerade bei späteren Vermögensbewegungen....
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In hochstrittigen Trennungen scheitern Unterhalt und Zugewinn selten an der Rechtslage, sondern an fehlenden Zahlen. Der eine legt keine Belege vor, der andere „rechnet ins Blaue“. Ohne belastbare Einkommens- und Vermögensdaten lassen sich Unterhaltsansprüche nicht seriös beziffern und Zugewinnfragen nicht sauber klären. Der Schlüssel ist deshalb nicht die sofortige Zahlungsklage, sondern eine konsequente, strukturierte Auskunftsdurchsetzung. Im Unterhaltsrecht ist die zentrale Norm § 1605 Abs. 1 BGB. Danach kann ein Unterhaltsberechtigter vom Unterhaltspflichtigen Auskunft über dessen Einkünfte und Vermögen verlangen, soweit dies für die Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Praktisch umfasst das nicht nur...
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Nach einer Trennung eskaliert der Konflikt häufig nicht zuerst beim Unterhalt oder Zugewinn, sondern ganz praktisch in der gemeinsamen Wohnung: Wer bleibt dort wohnen, wer zieht aus? Wer nimmt welche Möbel mit? Wer zahlt Miete, Nebenkosten oder Kreditraten, wenn einer geht und der andere bleibt? Genau hier werden schnell Fakten geschaffen – und genau hier entscheidet sich oft, ob die nächsten Monate geordnet oder hochstrittig verlaufen. Rechtlich ist zu trennen zwischen der Trennungszeit und der Zeit nach der Scheidung. In der Trennungszeit richtet sich die Frage der Wohnungszuweisung nach § 1361b Abs. 1 BGB. Danach kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil davon zur alleinigen Nutzung überlässt, soweit dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu...
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Soll eine eheliche Gemeinschaft geschieden werden, gibt es eine Vielzahl an zentralen Punkten, die geklärt werden müssen. Eine ganz zentrale Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Unterhalt für den Ehegatten als auch vom Kindesunterhalt. Alles, was mit dem Unterhalt in Zusammenhang steht, findet sich rechtlich im Unterhaltsrecht normiert. Auf der einen Seite gilt es dabei zu klären, ob ein Unterhalt an den Ehepartner zu leisten ist. Hierzu gehört zum Beispiel der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehepartner möglich ist, den angesetzten Kindesunterhalt zu bezahlen oder ob dieser nur den Mindestunterhalt leisten kann. Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt werden im Übrigen regelmäßig in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle berechnet. Ebenfalls zu regeln ist bezüglich der Kinder neben dem Umgangsrecht, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Sorgerecht. Nachdem die Trennung der Eltern dramatische psychische Folgen für die gemeinsamen Kinder haben kann, sollte in Erwägung gezogen werden, sich durch das Jugendamt oder auch einen freien Träger der Jugendhilfe beraten zu lassen. Sollte ein Unterhaltsvorschuss erforderlich sein, dann ist auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner das Jugendamt.
Geht es jedoch darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu bekommen, wie nach dem genauen Scheidungsablauf oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Rechtsanwalt im Familienrecht wenden. In Limburg haben sich etliche Scheidungsanwälte angesiedelt. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Anwalt zum Familienrecht aus Limburg wahrzunehmen, wird dieser sämtliche ungeklärte Fragen kompetent beantworten wie z.B.: wie kann ich das volle Sorgerecht bekommen? Was sind die Kriterien für eine schnelle Härtefallscheidung? Sollte ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und welche Konsequenzen hat dieser Güterstand? Kriege ich oder mein Ex-Partner das Kindergeld? Wem steht es zu? Wer erhält Haustiere bei einer Ehescheidung?
Kommt man nach der Scheidungsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Rechtsanwalt im Familienrecht aus Limburg übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung zusammenhängt. Er wird den Scheidungsantrag einreichen, sich um den gesamten Schriftverkehr kümmern und auch beim Scheidungstermin anwesend sein. Darauf hinzuweisen ist, dass in der BRD bei einer Ehescheidung Anwaltszwang herrscht. Das heißt, eine Ehescheidung ganz ohne Rechtsanwalt ist unmöglich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Scheidung gemeinsam mit dem Ehegatten von nur einem Anwalt vertreten zu lassen, um somit die Kosten der Scheidung gering zu halten. Damit dies auch tatsächlich funktioniert, muss die Scheidung in jedem Fall einvernehmlich sein, das heißt, man muss sich in sämtlichen Punkten wie Hausratsaufteilung, Sorgerecht etc. einig sein.
Jedoch ist ein Fachanwalt im Familienrecht in Limburg nicht nur der beste Ansprechpartner für eine Scheidungsberatung oder zum Durchführen einer Ehescheidung. Vielmehr hat er Ahnung von sämtlichen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich im Gebiet des Familienrechts ergeben. Anzuführen sind hier z.B. alle Aspekte, die mit der Vaterschaft in Zusammenhang stehen. Er kann über die Anerkennung einer Vaterschaft ebenso informieren wie über die Durchführung eines Vaterschaftstests. Und auch wenn es um eine Vaterschaftsklage geht, ist man bei einem Familienrechtsanwalt in den allerbesten Händen. Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt bei einem Kuckuckskind oder einem nicht ehelichen Kind? Wann sind Eltern für ihre Kinder haftbar? Muss man als Samenspender Angst davor haben, auf Unterhalt verklagt zu werden? Auf alle diese Fragen kann ein Rechtsanwalt für Familienrecht fachkundige Antworten geben. Außerdem kennt sich ein Fachanwalt zum Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Ferner besitzt er Fachwissen im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption in Erwägung gezogen werden, mit rechtlichen Ratschlägen seinem Mandanten beratend und helfend zur Seite stehen. Und auch, wenn es um die Übertragung der Vormundschaft eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich unbedingt von einem Fachanwalt zum Familienrecht beraten und vertreten lassen.