Im Jahr 2014 lag die Scheidungsquote in der BRD bei ca. 43,1%, das heißt, auf eine Heirat kamen mathematisch 0,43 Scheidungen. Sämtliche Aspekte die Scheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Hier finden sich die rechtlichen Verhältnisse der Personen geregelt, die durch eine Ehegemeinschaft, Verwandtschaft oder durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft miteinander verbunden sind. Eine Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss vor dem örtlich zuständigen Familiengericht mit Rechtskraft geschieden werden. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Ehescheidung ist die Einhaltung des Trennungsjahres. Wie die Scheidung abläuft, darauf können die Ehegatten durchaus Einfluss nehmen. Das gilt auch für die Kosten der Scheidung und die Scheidungsdauer. Am schnellsten kann eine Ehe geschieden werden, wenn sich die Ehepartner über alle Punkte wie Aufteilung des Hausrats, Sorgerecht und Unterhalt einig sind. In diesem Fall spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung (ugs. Blitzscheidung). Bei Einigkeit der Ehepartner ist auch eine Online-Scheidung möglich. Am Ende des Scheidungsverfahrens erhalten die geschiedenen Ehegatten einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk, der belegt, dass das Paar nun offiziell und rechtskräftig geschieden ist.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt - Unterhalt bei einer Scheidung
Kommt es zu einer Ehescheidung, dann gibt es jede Menge Klärungsbedarf. Von extremer Bedeutung ist hierbei die Klärung der Unterhaltsfragen. Gemeint ist dabei nicht nur der Kindesunterhalt, sondern auch der Ehegattenunterhalt. Diesbezügliche rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit eine Berechtigung auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen beispielsweise der Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Zum anderen muss, gibt es Kinder, die Frage nach dem Kindesunterhalt geregelt werden. Hierunter fällt auch die Klärung, ob es dem Ehepartner möglich ist, den berechneten Kindesunterhalt zu zahlen oder ob dieser nur den Mindestunterhalt leisten kann. Als Basis zur Berechnung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt dient dabei im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle. Außerdem zu regeln ist in Bezug auf die Kinder neben dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Umgangsrecht. Kommt es zu einer Trennung und Scheidung, bei der Kinder betroffen sind, ist es angeraten, die Beratungsangebote des Jungendamts oder eines freien Trägers der Jugendhilfe zu nutzen. Ebenfalls ist das Jugendamt die korrekte Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Bei Fragen und Problemen rund um Trennung und Ehescheidung hilft ein Anwalt oder eine Anwältin im Familienrecht weiter
Geht es jedoch darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu erhalten, wie nach dem Ablauf der Scheidung oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Fachanwalt im Familienrecht wenden. In Lingen sind einige Anwälte und Anwältinnen im Familienrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei ansässig. Entscheidet man sich dafür, eine Scheidungsberatung bei einem Rechtsanwalt im Familienrecht aus Lingen wahrzunehmen, wird dieser alle ungeklärte Fragen kompetent beantworten wie beispielsweise: wie kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen? Wann ist eine Härtefallscheidung eine Option? Ist es sinnvoll, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag aufzusetzen? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und was für Konsequenzen hat dieser Güterstand? Kriege ich oder mein Ehepartner das Kindergeld? Wer kriegt es? Wer bekommt Haustiere bei einer Ehescheidung?
Kommt man nach der Rechtsberatung zu dem Schluss, dass man die Scheidung dem Rechtsanwalt für Familienrecht in Lingen übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung in Zusammenhang steht. Er wird den Antrag auf Scheidung einreichen, sich um sämtlichen Schriftverkehr kümmern und auch beim Scheidungstermin präsent sein. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Scheidung Anwaltszwang besteht. Aber es besteht die Möglichkeit, sich mit dem Ehegatten einen Anwalt zu teilen. Dies senkt die Kosten der Scheidung erheblich. Zwingende Grundbedingung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Scheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehegatten sich einig sind, das bedeutet, es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Ein Anwalt für Familienrecht hat Ahnung von allen Fragen und Problemen im Bereich des Familienrechts
Ein Rechtsanwalt zum Familienrecht in Lingen ist nicht nur der beste Ansprechpartner bei einer Scheidung. Vielmehr hat er Ahnung von allen Problemstellungen und Fragestellungen, die sich im Gebiet des Familienrechts ergeben. Anzuführen wären hier zum Beispiel Fragestellungen rund um den Vaterschaftstest, die Vaterschaftsklage oder eine Vaterschaftsanerkennung. Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt bei einem unehelichen Kind oder einem Kuckuckskind? Was ist die Aufsichtspflicht der Eltern und was passiert, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen? Welche rechtlichen Konsequenzen hat heutzutage eine Samenspende? Zu allen diesen Fragestellungen kann ein Anwalt im Familienrecht fachkundige und auf die persönliche Lebenssituation abgestimmte Antworten bieten. Darüber hinaus verfügt ein Rechtsanwalt für Familienrecht im Regelfall auch über fachliches Know-how im Betreuungsrecht und Adoptionsrecht. Er ist obendrein in der Lage, Pflegeeltern umfassend rechtlich zu beraten, gerade auch wenn es um eine Übertragung der Vormundschaft geht (Pflegeltern / Vormundschaft).
Lengericher Straße 2, 49809 Lingen
Zum juristischen Thema Familienrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwältin Monika de Buhr (Fachanwältin für Familienrecht) in dem Ort Lingen.
Burgstr. 15 , 49808 Lingen
Rechtsanwalt Peter Egbers mit Fachanwaltsbüro in Lingen betreut Fälle fachmännisch bei rechtlichen Fragen zum Rechtsbereich Familienrecht.
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Die Betreuung von Kindern nach einer Trennung wird heutzutage in vielen Fällen nicht mehr strikt nach dem Muster praktiziert, dass sie im Haushalt eines Elternteils ihren Lebensmittelpunkt haben und der andere Elternteil alle zwei Wochen am Wochenende sein Umgangsrecht ausübt. Dieses Modell wird als Residenzmodell bezeichnet. Immer häufiger besteht der Wunsch bei beiden Elternteilen auch im Falle einer Trennung in gleichem Maße an der tatsächlichen Betreuung teilzuhaben und das sog. Wechselmodell zu praktizieren. Wenn es die tatsächlichen Umstände, wie z.B. räumliche Nähe, Arbeitszeiten und Konsensfähigkeit zulassen, kann ein Wechselmodell sogar gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Wird ein Kind im sog. paritätischen Wechselmodell betreut, also...
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Nicht unüblich ist es, dass Eheleute im gegenseitigen Einvernehmen untereinander den passwortgeschützten Mailaccount des jeweils anderen nutzen oder aber auch nur über einen gemeinsamen Account verfügen, über den Schriftverkehr geführt bzw. Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Unterschätzt wird dabei, die Gefahr, die im rechtsgeschäftlichen Verkehr für den Inhaber des Accounts besteht, wenn der andere Partner unter dessen Namen rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt. Das OLG Zweibrücken hatte sich in seiner Entscheidung vom 15.01.2025 – 1 U 20/24 mit einem Sachverhalt auseinander zu setzen, in welchem der Ehemann über den passwortgeschützten E-Mail-Account der Ehefrau mit deren Wohngebäudeversicherung kommunizierte. An dem...
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Kurz erklärt Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte beider Seiten hälftig ausgeglichen. Maßgeblich ist das Versorgungsausgleichsgesetz. Das Familiengericht ermittelt die Ehezeitwerte und teilt sie grundsätzlich intern beim jeweiligen Versorgungsträger. Vereinbarungen der Ehegatten sind möglich, benötigen notarielle Beurkundung und die familiengerichtliche Genehmigung. Ehezeit und Stichtag Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Nur in diesem Zeitraum erworbene Anrechte werden berücksichtigt. Zuzahlungen und Werte außerhalb der Ehezeit bleiben grundsätzlich außen vor, es sei denn, sie sind der Ehezeit zuzuordnen....
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