Georg-Mischlich-Platz 3 , 64569 Nauheim
Juristische Angelegenheiten aus dem Fachbereich Familienrecht bearbeitet Rechtsanwalt Peter Riedel (Fachanwalt für Familienrecht) vor Ort in Nauheim.

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Mit dem nun anstehenden neuen Jahr gilt es wieder für alle zur Zahlung von Kindesunterhalt Verpflichteten genau zu prüfen, welche Zahlung zum 01.01.2026 vorzunehmen ist. Mit der kürzlich veröffentlichten neuen Düsseldorfer Tabelle sind die Zahlbeträge in den jeweiligen Alters- und Einkommensstufen erhöht worden. Regelmäßig werden die Kindesunterhaltstitel in Form von Jugendamtsurkunden oder durch gerichtliche Beschlüsse dynamisch ausgestaltet. D.h., die Verpflichtung besteht in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhaltes. Liegt ein solcher dynamischer Titel vor, müssen die Unterhaltsverpflichteten selbständig anhand der neu veröffentlichten Tabelle ihre Zahlungsverpflichtung anpassen. Gleiches gilt, wenn das unterhaltsberechtigte Kind eine...
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Hochstrittige Trennung: Wenn Sorgerecht und Umgang zur Belastung werden Nach einer Trennung behalten Eltern in Deutschland grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge – unabhängig davon, wie angespannt das Verhältnis ist (§§ 1626, 1626a, 1627 BGB). „Hochstrittig“ ist keine gesetzliche Kategorie, beschreibt aber Konstellationen, in denen sich fast jede Alltagssituation zum Konflikt auswächst: endlose Kommunikationsketten, wechselseitige Vorwürfe, häufige Gerichtsverfahren, Einbindung des Kindes in den Elternstreit. Die Rechtsprechung hat dabei klargestellt: Ein hohes Konfliktniveau kann ein starkes Argument dafür sein, die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt einem Elternteil allein zu übertragen, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind,...
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Aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile wählen Eheleute in der Regel die gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. wenn unterschiedlich hohe Einkünfte erzielt werden, die Steuerklassenkombination III/V. Kommt es zur Trennung, herrscht oft Unkenntnis darüber, wie die weitere steuerliche Veranlagung gehandhabt werden muss bzw. kann. Nicht selten verlangt insbesondere der- oder diejenige, die ihr Einkommen nach der ungünstigeren Steuerklasse V versteuert, die getrennte Veranlagung. Auf der anderen Seite gibt es auch die Vorstellung, man könne bis zur Scheidung die Steuerklasse III behalten. Beides ist unzutreffend. Vielmehr verhält es sich so, dass im laufenden Kalenderjahr der Trennung die gemeinsame steuerliche Veranlagung und damit die Steuerklassenkombination III/V beibehalten werden kann....
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