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Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz werden gelöst von Rechtsanwalt Volker Regenhardt (Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz) aus der Gegend von Hamburg.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Gewerblicher Rechtsschutz Hamburg


Gewerblicher Rechtsschutz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt nicht Eierlikörmarke „Eieiei“
Düsseldorf (jur). „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ ist beim Eierlikör nicht zu viel des Eies. Wirbt der niedersächsische Eierlikörhersteller Nordik für seinen alkoholhaltigen Getränk mit den Worten „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“, wird damit nicht die geschützte Wortmarke „Eieiei“ des Bonner Wettbewerbers Verpoorten verletzt, urteilte am Donnerstag, 27. April 2022, das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az.: I-20 U 41/20).  Verpoorten hatte sich 1979 beim Deutschen Marken- und Patentamt die Wortmarke „Eieiei“ in der Warenklasse für Spirituosen schützen lassen. Verbraucherinnen und Verbrauchen sollten dann vom Kauf von „Eieiei-Verpoorten“ überzeugt werden.  Doch auch der im niedersächsischen Jork ansässige Spirituosenhersteller Nordik wollte in seinen Konkurrenzprodukten auf die wesentliche Zutat in ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Auf Bonbontüte muss auch Zahl der einzeln verpackten Bonbons stehen
Leipzig (jur). Auf Verpackungstüten beispielsweise mit nochmal einzeln eingepackten Bonbons muss neben de Gesamtgewicht auch die Zahl der Bonbons angegeben sein. Dabei seien leichte Abweichungen aber zulässig, wie am Donnerstag, 9. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 3 C 15.2). Die Angabe habe einen klaren Informationswert für die Verbraucher.  Es bestätigte damit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Süßwarenhersteller in Rheinland-Pfalz. Dieser hatte gemeint, die Angabe des Gesamtgewichts reiche aus.  Dem hat das Bundesverwaltungsgericht nun widersprochen. Befänden sich in einer Umverpackung zwei oder mehr einzelne Packungen, seien „die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben“. Das gelte auch hier für die Bonbons. Die ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Focus-Ärztesiegel unlauter und irreführend
München (jur). Der Burda-Verlag darf seine Empfehlungs-Siegel für Ärzte nicht mehr verleihen. Das Siegel ist unlauter und irreführend, urteilte am Montag, 13. Februar 2023, das Landgericht München I (Az.: 4 HKO 14545/21). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.  Das im Burda-Verlag erscheinende Magazin „Focus Gesundheit“ veröffentlicht jährlich eine „Ärzteliste“ mit den nach Recherchen des Magazins besten Ärztinnen und Ärzten Deutschlands. Gut bewerteten Ärzten bietet der Verlag für 2.000 Euro netto ein Siegel „Top-Mediziner“ oder „Focus-Empfehlung“ an, das diese zu Werbezwecken verwenden können.  Das Siegel ist seit längerem umstritten, weil überwiegend Kollegen-Empfehlungen und Patientenbewertungen in die Bewertung eingehen. Die Wettbewerbszentrale klagte nun auf ... weiter lesen
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