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Zum Fachgebiet Handelsrecht und Gesellschaftsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Heiko Janssen (Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) mit Fachanwaltsbüro in Aurich.
Rainer Tertilt
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Fachanwalt für Handelsrecht Gesellschaftsrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Handelsrecht Gesellschaftsrecht Aurich
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Gesellschafterversammlung: formell ordnungsgemäße Ladung kann unwirksam sein
Für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung einer GmbH gibt es gesetzliche und meist auch satzungsmäßige Form- und Fristvorschriften. Werden diese formellen Voraussetzungen nicht eingehalten, sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse regelmäßig anfechtbar oder – bei schweren Einladungsmängel – sogar nichtig.
Ist die Einladung formell ordnungsgemäß erfolgt, liegt bei der Versammlung Beschlussfähigkeit vor und wurden die Beschlussgegenstände in der Einladung ausreichend angekündigt, dann werden grundsätzlich wirksame Beschlüsse gefasst.
Bestehen zwischen den Gesellschaftern Streitigkeiten, besteht (je nach den Mehrheitsverhältnissen) ein Interesse, den „verfeindeten“ Gesellschafter von der Versammlung ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Negative Bewertungen bei Google & Co löschen
Google, Kununu, Jameda oder sonstige Bewertungsportale – wer ein bislang noch unbekanntes Unternehmen beauftragen möchte, verschafft sich heutzutage anhand von Bewertungen zunächst online einen ersten Eindruck. So sind positive Kundenstimmen als wertvolles Wirtschaftsgut für jedes Unternehmen zu betrachten. Die Schattenseite: Negative Bewertungen können zum Businessverhinderer werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn mögliche Neukunden durch eine ungerechtfertigte oder schlicht unzutreffende Rezension abgeschreckt werden. Deswegen werben viele Online-Agenturen mittlerweile damit, solche Bewertungen löschen zu lassen. Doch leider scheitern diese ersten Löschversuche in vielen Fällen und dann wird es für das betroffene Unternehmen erst richtig kompliziert. ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
GmbH-Gesellschafterversammlung – Aktuelle BGH-Rechtsprechung
Die Gesellschafterversammlung ist das maßgebliche Organ der gesellschaftsinternen Willensbildung in sämtlichen wesentlichen Fragen (§§ 45 ff. GmbHG ); diese und nicht etwa die Geschäftsführung (§§ 35 ff. GmbHG ) ist im Grundsatz allzuständig.
Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt den Weisungen der Gesellschafterversammlung.
In der Praxis ist jedoch häufig festzustellen, dass die Gesellschafter von ihren umfassenden Rechten kaum Gebrauch machen, sondern ein recht weites Feld ohne weiteres der Geschäftsführung überlassen.
1.
Nur eng begrenzte Kernkompetenzen sowie bestimmte einzelne Aufgaben, wie etwa
die Vertretung der Gesellschaft (§ 35 Abs. 1 GmbHG ),
die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 41 ff. GmbHG , ... weiter lesen