
Heike Neumann





Sie suchen einen Anwalt, der Sie präventiv, effektiv und somit kostensparend berät und Sie in Verhandlungen und vor Gericht engagiert vertritt?
Wir setzen Ihre Ansprüche mit Konsequenz und Zielstrebigkeit durch.
Durch unsere Spezialisierung auf wesentliche Rechtsgebiete erhalten Sie eine kompetente Beratung und individuelle Betreuung.
Heike Neumann gründete 1991 ihre Kanzlei in Frankfurt (Oder).
Sie ist seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2008 Fachanwältin für Erbrecht.
Zur Mandantschaft von Rechtsanwältin Neumann zählen vorwiegend Privatleute und mittelständische Unternehmen.
Spezialisierungen
- Erbrecht
- Familienrecht
- Grundstücksrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Adoption
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Eherecht
- Ehevertrag
- Eingetragene Lebensgemeinschaft
- Einvernehmliche Scheidung
- Familienrecht
- Kindschaftsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Pflegschaft
- Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerecht
- Unterhalt
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
- Versorgungsausgleich
- Vormundschaft
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
Meine Fachanwaltschaften
- Familienrecht
- Erbrecht
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Kanzlei Impressum
Rechtsanwältin Heike Neumann
Logenstr. 8
15230 Frankfurt (Oder)
USt-IdNr.: DE139024307
Telefonnummer: 0335 / 6843914
Telefax: 0335 / 6843915
E-Mail: info@kanzlei-neumann-frankfurt.de
www.kanzlei-neumann-frankfurt.de
Rechtsanwältin Neumann ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg ist zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des § 6 Nr. 3 Teledienstegesetz. Für Rechtsanwälte gelten folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Berufsordnung der Rechtsanwälte
- Fachanwaltsordnung
- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de
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Im Falle einer sich aus diesem/dem Vertrag (ggf. Bezeichnung des Vertrages) ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit ist Rechtsanwältin Neumann weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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