Anwalt Insolvenzrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Die Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht kann seit dem Jahr 2000 von Rechtsanwälten durch Weiterbildung erlangt werden. Eine Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer belegt, dass im Jahr 2011 bundesweit insgesamt schon 1.261 Fachanwälte für Insolvenzrecht zugelassen waren, davon waren 207 weiblich. Derzeit wächst diese Fachanwaltschaft jährlich um etwa 100 Fachanwälte. Auf Fachanwalt.de lässt sich schnell ein passender Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin finden.
Womit beschäftigt sich das Insolvenzrecht?
Im deutschen Insolvenzrecht sind zahlreiche gesetzliche Regelungen enthalten, die Personen oder Gesellschaften vor einer Überschuldung bis zum Lebensende bewahren sollen. Entsprechende Vorschriften finden sich in der Insolvenzordnung, welche hauptsächlich die Organisation des Insolvenzverfahrens regelt. Im Mittelpunkt des Insolvenzrechts steht ein gerechter Ausgleich zwischen den ...
Rechtstipps zum Thema Anwalt Insolvenzrecht Berlin
Über Fachanwälte für Insolvenzrecht in Berlin
So wird man Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin
I. Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht
Besondere theoretische Kenntnisse sind zum Erwerb dieses Fachanwaltstitels erforderlich. Die notwendigen theoretischen Fertigkeiten dazu können im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs erworben werden. Der Kurs deckt alle relevanten Bereiche des Insolvenzrechts ab und umfasst einen Zeitrahmen von mindestens 120 Stunden. Außerdem müssen zusätzlich dazu noch etwa 60 Zeitstunden Weiterbildung für die betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Insolvenzrechts aufgewandt werden. Im Fachanwaltslehrgang werden vornehmlich der materielle Teil sowie der prozessuale Teil des Insolvenzverfahrensrechts erarbeitet. In den betriebswirtschaftlichen Grundlagen stehen vor allem Controlling und Rechnungswesen im Mittelpunkt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Anwalt in der Lage ist, bei insolvenzrechtlichen Schwierigkeiten passende juristische Problemlösungen zu erarbeiten.
Gemäß der Fachanwaltsordnung müssen im Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht folgende theoretischen Fertigkeiten vermittelt werden:
1. Materielles Insolvenzrecht
- Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags inklusive Wirkungen der Verfahrenseröffnung, das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
- Sicherung und Verwaltung der Masse, Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren einschließlich der Abwicklung der Vertragsverhältnisse
- Insolvenzgläubiger, Insolvenzanfechtung, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in der Insolvenz einschließlich Insolvenzstrafrecht sowie der Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts
2. Insolvenzverfahrensrecht
- Insolvenzeröffnungsverfahren, Regelverfahren, Planverfahren, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiungsverfahren sowie Sonderinsolvenzen
3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Buchführung, Bilanzierung / Bilanzanalyse, Rechnungslegung in der Insolvenz, Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans, der Sanierung inklusive der übertragenden Sanierung und der Liquidation
II. Nachweis praktischer Fälle im Insolvenzrecht
In Ergänzung zu den theoretischen Kenntnissen, müssen allerdings auch noch praktische Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen werde. Dazu müssen sogenannte Falllisten erstellt werden, welche die Anzahl der bearbeiteten Rechtsfälle in diesem Rechtsgebiet dokumentieren. In der Fachanwaltsordnung (§ 5g FAO) ist festgelegt, dass zur Erlangung des Fachanwaltstitels mindestens 60 Fälle im Insolvenzrecht nachgewiesen werden müssen. Außerdem müssen zusätzlich dazu noch 5 weitere Fälle bearbeitet worden sein, welche eine Verfahrenseröffnung zur Folge hatten. Hat ein Anwalt erfolgreich den theoretischen Fachanwaltslehrgang abgeschlossen und die geforderten praktischen Fälle bearbeitet, darf er sich Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin nennen.