Anwalt Insolvenzrecht Berlin – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Berlin finden...
Anwalt Insolvenzrecht Berlin (© sborisov - Fotolia.com)

Die Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht kann seit dem Jahr 2000 von Rechtsanwälten durch Weiterbildung erlangt werden. Eine Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer belegt, dass im Jahr 2011 bundesweit insgesamt schon 1.261 Fachanwälte für Insolvenzrecht zugelassen waren, davon waren 207 weiblich. Derzeit wächst diese Fachanwaltschaft jährlich um etwa 100 Fachanwälte. Auf Fachanwalt.de lässt sich schnell ein passender Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin finden.

 

Womit beschäftigt sich das Insolvenzrecht?

Im deutschen Insolvenzrecht sind zahlreiche gesetzliche Regelungen enthalten, die Personen oder Gesellschaften vor einer Überschuldung bis zum Lebensende bewahren sollen. Entsprechende Vorschriften finden sich in der Insolvenzordnung, welche hauptsächlich die Organisation des Insolvenzverfahrens regelt. Im Mittelpunkt des Insolvenzrechts steht ein gerechter Ausgleich zwischen den ...

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Fachanwalt Carsten Becker mit Fachkanzlei in Berlin berät Ratsuchende fachmännisch bei Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Insolvenzrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Insolvenzrecht Berlin


Insolvenzrecht Insolvenz: Haftung des Geschäftsführers – Wie spät ist zu spät?
Die Insolvenz ist gerade in den aktuellen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Thema, welches viele Unternehmen beschäftigt. Häufig trifft die Unternehmen nicht einmal die eigene Schuld. Ein unsicherer und geldsparender Verbraucher, eine schwache Auftragslage am Markt oder auch wegbrechende Zahlungsströme, weil etwa andere Unternehmenskunden nicht mehr in der Lage sind zu Leisten oder gar selbst in die Insolvenz geraten sind. Viele Unternehmen versuchen sich mit zu geringen Mitteln noch durchzukämpfen, wobei im Ergebnis unüberlegt häufig nicht unerhebliche private Mittel zugeschossen werden, um gerade noch ein paar fällige Rechnungen zu bezahlen. Doch solche Unterfangen sind häufig von kurzer Dauer und die eingelegten Privatmittel verloren. Was passiert, wenn kein Insolvenzantrag ... weiter lesen
Insolvenzrecht Insolvenzantrag Kapitalgesellschaft - Scheitern an Formalien
Gerade für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Ltd.) ist das pflichtgemäße (!) Stellen eines Insolvenzantrages für das von ihnen repräsentierte Unternehmen zwingend erforderlich, um eine persönliche zivilrechtliche Haftung ebenso, wie eine eigene strafrechtliche Verfolgung abzuwenden. Das Insolvenzverfahren wird nämlich nur auf Antrag eröffnet (§ 13 InsO).   Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes von Kapitalgesellschaften, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 17-19 InsO), ohne schuldhaftes Zögern – das heißt sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen – zwingend ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ... weiter lesen
Insolvenzrecht Bekommt man Bescheid, wenn Privatinsolvenz zu Ende ist? – wichtige Frage zum Ende des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbereifung
Ja, man bekommt Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist. Die Privatinsolvenz endet mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Diese wird vom zuständigen Insolvenzgericht erteilt, sofern der Schuldner während des Insolvenzverfahrens allen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Das Gericht erlässt dem Betroffenen dann alle bis dahin noch offenen Schulden (Ausgenommen sind Geldstrafen, Bußgelder, unerlaubte Handlungen). Eine Restschuldbefreiung muss allerdings vom Schuldner beantragt werden – der Schuldner bekommt dann nach Ende des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren (früher waren es 6 Jahre) vom Insolvenzgericht Bescheid, dass ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird. Das sollten Sie über das Ende des Insolvenzverfahrens wissen Ein Insolvenzverfahren durchläuft mehrere Stufen . Der ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Insolvenzrecht in Berlin

Fachanwalt Insolvenzrecht Berlin
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... Interessen von Schuldner und Gläubiger.


 

So wird man Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin


 

I. Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht

Besondere theoretische Kenntnisse sind zum Erwerb dieses Fachanwaltstitels erforderlich. Die notwendigen theoretischen Fertigkeiten dazu können im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs erworben werden. Der Kurs deckt alle relevanten Bereiche des Insolvenzrechts ab und umfasst einen Zeitrahmen von mindestens 120 Stunden. Außerdem müssen zusätzlich dazu noch etwa 60 Zeitstunden Weiterbildung für die betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Insolvenzrechts aufgewandt werden. Im Fachanwaltslehrgang werden vornehmlich der materielle Teil sowie der prozessuale Teil des Insolvenzverfahrensrechts erarbeitet. In den betriebswirtschaftlichen Grundlagen stehen vor allem Controlling und Rechnungswesen im Mittelpunkt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Anwalt in der Lage ist, bei insolvenzrechtlichen Schwierigkeiten passende juristische Problemlösungen zu erarbeiten.

Gemäß der Fachanwaltsordnung müssen im Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht folgende theoretischen Fertigkeiten vermittelt werden:

1. Materielles Insolvenzrecht

- Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags inklusive Wirkungen der Verfahrenseröffnung, das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters

- Sicherung und Verwaltung der Masse, Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren einschließlich der Abwicklung der Vertragsverhältnisse

- Insolvenzgläubiger, Insolvenzanfechtung, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in der Insolvenz einschließlich Insolvenzstrafrecht sowie der Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts

2. Insolvenzverfahrensrecht

- Insolvenzeröffnungsverfahren, Regelverfahren, Planverfahren, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiungsverfahren sowie Sonderinsolvenzen

3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen

- Buchführung, Bilanzierung / Bilanzanalyse, Rechnungslegung in der Insolvenz, Betriebswirtschaftliche Fragen des Insolvenzplans, der Sanierung inklusive der übertragenden Sanierung und der Liquidation


 

II. Nachweis praktischer Fälle im Insolvenzrecht

In Ergänzung zu den theoretischen Kenntnissen, müssen allerdings auch noch praktische Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen werde. Dazu müssen sogenannte Falllisten erstellt werden, welche die Anzahl der bearbeiteten Rechtsfälle in diesem Rechtsgebiet dokumentieren. In der Fachanwaltsordnung (§ 5g FAO) ist festgelegt, dass zur Erlangung des Fachanwaltstitels mindestens 60 Fälle im Insolvenzrecht nachgewiesen werden müssen. Außerdem müssen zusätzlich dazu noch 5 weitere Fälle bearbeitet worden sein, welche eine Verfahrenseröffnung zur Folge hatten. Hat ein Anwalt erfolgreich den theoretischen Fachanwaltslehrgang abgeschlossen und die geforderten praktischen Fälle bearbeitet, darf er sich Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin nennen.

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