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Rechtstipps zum Thema Anwalt Insolvenzrecht Deggendorf


Insolvenzrecht Wohnungsrecht am eigenen Grundstück kann gepfändet werden
Karlsruhe (jur). Überschuldete Wohnungseigentümer können mit der Grundbucheintragung ihres Wohnungsrechts am eigenen Grundstück sich nicht vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Denn das eingetragene Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: V ZB 64/21). Nur wenn das Grundstück einer anderen Person gehört, könne ein daran bestehendes, nicht übertragbares Wohnungsrecht nicht gepfändet werden.  Im Streitfall ging es um ein Grundstück in Berlin-Charlottenburg. Der Eigentümer hatte das Grundstück als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht. Im Grundbuch hatte er sich allerdings noch ein Wohnungsrecht ... weiter lesen
Insolvenzrecht Pflegegeld für Pflegeperson ist kein pfändbares Arbeitseinkommen
Karlsruhe. Pflegegeld, das an Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen weitergeleitet wird, darf nicht gepfändet werden, wenn die Pflegeperson überschuldet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am Montag, 16. Januar 2023, veröffentlichten Beschluss entschieden, dass hierbei nicht um ein für die Schuldentilgung pfändbares Einkommen handelt (Az.: IX ZB 12/22). Im streitigen Fall ging es um eine überschuldete Mutter aus dem Oldenburger Raum. Diese Frau pflegte und betreute ihren autistischen Sohn, der bei ihr lebt. Da der Sohn keine häusliche Pflegehilfe in Anspruch nahm, bekam er Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Der Sohn hat dies an seine Mutter weitergeleitet. Er wollte sie so für die von ihr geleistete Pflege finanziell unterstützen. Der aufgrund der Überschuldung der ... weiter lesen
Insolvenzrecht Als Mittel zur Eingliederung kann Auto unpfändbar sein
Karlsruhe. Kann ein psychisch erkrankter Mensch krankheitsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, dann kann sein Auto aus „gesundheitlichen Gründen“ sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft unpfändbar sein. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Beschluss vom Mittwoch, 12.10.2022 entschieden, dass dies erst recht gilt, wenn die betroffene Person für den Weg zum Arzt ein Auto benötigt (Az.: VII ZB 5/22). Die Tatsache, dass das Auto aus Zuwendungen eines Entschädigungsfonds finanziert wurde, stehe einer Pfändung jedoch nicht entgegen. Ein überschuldeter Erfurter, der an paranoider Schizophrenie und Epilepsie leidet, kann damit darauf hoffen, sein Auto zu behalten. Er kaufte den Wagen 2017 und finanzierte ihn überwiegend mit Mitteln des Staatsfonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 ... weiter lesen
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