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Rechtstipps zum Thema Anwalt Insolvenzrecht Leipzig


Insolvenzrecht Insolvenz: Haftung des Geschäftsführers – Wie spät ist zu spät?
Die Insolvenz ist gerade in den aktuellen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Thema, welches viele Unternehmen beschäftigt. Häufig trifft die Unternehmen nicht einmal die eigene Schuld. Ein unsicherer und geldsparender Verbraucher, eine schwache Auftragslage am Markt oder auch wegbrechende Zahlungsströme, weil etwa andere Unternehmenskunden nicht mehr in der Lage sind zu Leisten oder gar selbst in die Insolvenz geraten sind. Viele Unternehmen versuchen sich mit zu geringen Mitteln noch durchzukämpfen, wobei im Ergebnis unüberlegt häufig nicht unerhebliche private Mittel zugeschossen werden, um gerade noch ein paar fällige Rechnungen zu bezahlen. Doch solche Unterfangen sind häufig von kurzer Dauer und die eingelegten Privatmittel verloren. Was passiert, wenn kein Insolvenzantrag ... weiter lesen
Insolvenzrecht Insolvenzantrag Kapitalgesellschaft - Scheitern an Formalien
Gerade für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Ltd.) ist das pflichtgemäße (!) Stellen eines Insolvenzantrages für das von ihnen repräsentierte Unternehmen zwingend erforderlich, um eine persönliche zivilrechtliche Haftung ebenso, wie eine eigene strafrechtliche Verfolgung abzuwenden. Das Insolvenzverfahren wird nämlich nur auf Antrag eröffnet (§ 13 InsO).   Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes von Kapitalgesellschaften, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 17-19 InsO), ohne schuldhaftes Zögern – das heißt sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen – zwingend ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ... weiter lesen
Insolvenzrecht Bekommt man Bescheid, wenn Privatinsolvenz zu Ende ist? – wichtige Frage zum Ende des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbereifung
Ja, man bekommt Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist. Die Privatinsolvenz endet mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Diese wird vom zuständigen Insolvenzgericht erteilt, sofern der Schuldner während des Insolvenzverfahrens allen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Das Gericht erlässt dem Betroffenen dann alle bis dahin noch offenen Schulden (Ausgenommen sind Geldstrafen, Bußgelder, unerlaubte Handlungen). Eine Restschuldbefreiung muss allerdings vom Schuldner beantragt werden – der Schuldner bekommt dann nach Ende des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren (früher waren es 6 Jahre) vom Insolvenzgericht Bescheid, dass ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird. Das sollten Sie über das Ende des Insolvenzverfahrens wissen Ein Insolvenzverfahren durchläuft mehrere Stufen . Der ... weiter lesen
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