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Felix Siegbert Kuntz
Adresse Icon Kanalstraße 1 , 67655 Kaiserslautern

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Rechtstipps zum Thema Anwalt IT Recht Kaiserslautern


Urteil des EuGH: „Bequemer Kauf auf Rechnung“ ist Verkaufsförderung
12.06.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Urteil des EuGH: „Bequemer Kauf auf Rechnung“ ist Verkaufsförderung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Mai 2025 entschieden, dass der Hinweis „Bequemer Kauf auf Rechnung“ als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne der E-Commerce-Richtlinie gilt. Für Onlinehändler ergibt sich daraus eine erhöhte Informationspflicht über die Bedingungen solcher Angebote. Verkaufsförderungsmaßnahme: Bedeutung des Urteils für den Onlinehandel Die Entscheidung des EuGH ( C-100/24 ) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Online-Shops in der gesamten EU. Hinweise auf Zahlungsarten wie der Rechnungskauf müssen künftig transparent und vollständig erläutert werden. Der Gerichtshof stellt klar: Selbst ein vermeintlich neutraler Hinweis kann eine verkaufsfördernde Wirkung entfalten und damit rechtlich relevant sein. Der konkrete Fall: „Bequemer...

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Wenn der Button „Jetzt kaufen“ nicht genügt –Urteil mit Signalwirkung
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(1 Bewertung)06.06.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Wenn der Button „Jetzt kaufen“ nicht genügt –Urteil mit Signalwirkung

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26. Januar 2023 eine verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein wirksamer Reisevertrag zustande kam, obwohl die Kundin auf einen mit "Jetzt kaufen" beschrifteten Button klickte. Das Gericht verneinte dies mit Verweis auf die irreführende Gestaltung der Buchungsstrecke. Klick auf "Jetzt kaufen" als wirksamer Vertragsschluss? – Der Fall vor dem AG München Eine Verbraucherin hatte auf der Webseite eines Reiseanbieters eine Dubai-Reise ausgewählt und auf den Button " Jetzt kaufen " geklickt. Später wollte sie vom Vertrag zurücktreten und wurde mit Stornogebühren konfrontiert. Die Veranstalterin beharrte auf einem wirksamen Vertragsschluss. Die Kundin klagte auf Erstattung dieser Gebühren mit der Begründung, dass...

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Meta darf öffentlich sichtbare Nutzerdaten für KI-Training nutzen
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(1 Bewertung)05.06.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Meta darf öffentlich sichtbare Nutzerdaten für KI-Training nutzen

Das OLG Köln entschied am 23. Mai 2025, dass Meta öffentlich einsehbare Nutzerdaten von Facebook und Instagram für KI-Training nutzen darf. Nach summarischer Prüfung verneinte das Gericht Verstöße gegen DSGVO oder DMA, wobei die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren aussteht. Ausgangspunkt des Verfahrens gegen die Nutzung öffentlicher Nutzerdaten für KI-Training: Der Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen versuchte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes , Meta die Nutzung öffentlich zugänglicher Nutzerdaten ab Juni 2025 zu untersagen. Der Antrag richtete sich sowohl gegen Facebook als auch gegen Instagram und ggf. WhatsApp . Ziel war es, die Verwendung personenbezogener Inhalte zu KI-Trainingszwecken zu stoppen, bis eine rechtliche Klärung im Hauptverfahren...

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