Markus Balze
Insolvenzrechtliche Mandate werden in unserer Partnerschaft von Rechtsanwalt Markus Balze und seinem Team bearbeitet. Darüber hinaus übernimmt Rechtsanwalt Balze auch zivilrechtliche Mandate – auch wenn diese nicht mit einem Insolvenzverfahren im Zusammenhang stehen.
Seit der Einführung der Insolvenzordnung vor über 21 Jahren vertreten wir die Beteiligten in Insolvenzverfahren und haben einer großen Zahl von Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen aber auch Verbrauchern bei der Lösung Ihrer Probleme geholfen.
Sowohl für den Verbraucher, als auch für den Unternehmer suchen und finden wir Lösungen zur Überwindung der Schuldenkrise. Hierbei legen wir Wert auf den Versuch einer Sanierung mit oder ohne Insolvenzverfahren, um einen baldigen Neustart zu ermöglichen.
Der Fokus unserer Insolvenzrechtlichen Unternehmensberatung liegt hier insbesondere auf der Sanierung des Unternehmensträgers unter Nutzung der insolvenzrechtlichen Regelungen.
Eine Insolvenz geht oft mit strafrechtlichen Problemen einher. Im Rahmen unserer umfassenden Betreuung werden auch diese Probleme in Angriff genommen, um durch fachkundige Verteidigung in diesem Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes die Rechte unserer Mandanten zu vertreten.
Spezialisierungen
- Insolvenzrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Gesellschaftsrecht
- Zivilrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Absonderung
- Antrag Insolvenz
- Aussonderung
- Entschuldung
- Firmeninsolvenz
- Gläubiger
- Insolvenzanfechtung
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzgründe
- Insolvenzplan
- Insolvenzrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverfahren
- Insolvenzverschleppung
- Insolvenzverwalter
- Internationales InsolvenzR
- Liqudition
- Liquidation
- Planverfahren
- Privatinsolvenz
- Privatinsolvenzverfahren
- Rechnungslegung Insolvenz
- Regelinsolvenz
- Regelverfahren
- Restschuldbefreiung
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Sanierung
- Schulden
- Schuldensanierung
- Schuldnerberatung
- Sicherung der Masse
- Sonderinsolvenzen
- Überschuldung
- Umschuldung
- Unternehmensinsolvenz
- Unternehmenskonkurs
- Verbraucherinsolvenz
- Verfahrenseröffnung Insolvenz
- Verwaltung der Masse
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Zahlungsunfähigkeit
Meine Fachanwaltschaften
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im DAV
Kanzlei Impressum
Rechtsanwälte Balze Pilartz Bader Partnerschaft
Marienplatz 8
D-88212 Ravensburg
Telefon:+49 (0) 751/1897055-0
Fax:+49 (0) 751/1897055-10
eMail: kanzlei@rv-recht.de
Internet: www.balze-pilartz-bader.de
Als Partnerschaftsgesellschaft eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Ulm, PR 720013,
St.-Nr.: 77071/05719
Ust.-IdNr.: DE257592102
Vertretungsberechtigte Partner:
Rechtsanwalt Markus Balze
Rechtsanwältin Christella Pilartz
Rechtsanwalt Andreas Bader
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern:
Den Rechtsanwälten Markus Balze, Christella Pilartz und Andreas Bader wurde die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Dies Rechtsanwälte sind zugelassen und Mitglieder bei der Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße 30, 72072 Tübingen, Telefon: 07071/79369-10, Telefax: 07071/79369-10, E-Mail: info@rak-tuebingen.de, www.rak-tuebingen.de. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Tübingen.
Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ unter www.brak.de eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei den Rechtsanwälte Balze Pilartz Bader Partnerschaft tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (www.ruv.de) mit einer Versicherungssumme pro Anwalt und Einzellfall von 1.000.000,00 €, höchstens insgesamt 2.000.000,00 € im Jahr. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten. Auf Wunsch schließen wir im Einzelfall Zusatzversicherungen mit einem erweitertem Versicherungsschutz ab.
Interessenkollision:
Die Wahrnehmung von widerstreitenden Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Tübingen (www.rak-tuebingen.de) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Haftungsausschluss:
Die Informationen auf dieser Homepage dienen der Kanzlei-Darstellung und wurden sorgfältig geprüft. Sie stellen keine Rechtsberatung für den gegebenen Fall dar und können diese auch nicht ersetzen. Die Rechtsanwälte Balze Pilartz Bader Partnerschaft übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf dieser Homepage. Gleiches gilt für die Inhalte externer Homepages, auf die hier über Hyperlinks direkt oder indirekt verwiesen wird und auf die die Rechtsanwälte Balze Pilartz Bader Partnerschaft keinen Einfluss haben.
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