Das Mietrecht gehört in Deutschland mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten. Damit bietet es ein immenses Konfliktpotential für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Gerade für den Mieter haben rechtliche Probleme, die das Mietrecht betreffen, eine außerordentliche Bedeutung. Denn schließlich ist es der Lebensmittelpunkt des Mieters, der von dem Konflikt mit dem Vermieter betroffen ist. Rund 57% aller Menschen in der BRD leben zur Miete. Rechnerisch heißt das, dass über 35 Mio. Bürger einen Mietvertrag haben.
Die diversen Arten von Mietverträgen
Der Mietvertrag ist die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses. Doch Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Die Arten der Mietverträge unterscheiden sich hierbei entweder im Zeitraum der Vermietung oder der Dauer bzw. der Höhe und Erhöhung der Miete. Zunächst gibt es das Wohnrecht auf Lebenszeit oder auch den Mietkauf. Weitere typischere Formen von Mietverträgen sind der Dauermietvertrag, der Indexmietvertrag, der befristete Mietvertrag, der Staffelmietvertrag, der unbefristete Mietvertrag, der Erweiterungsmietvertrag, der Untermietvertrag oder auch der Kettenmietvertrag. Will man eine Wohnung anmieten, sollte bei der Anmietung der Mietvertrag genauestens geprüft werden, denn es lauern unangenehme Regelungen und Fallstricke.
Jeder Mietvertrag sollte intensiv überprüft werden
Einer der wichtigsten Aspekte bei einem Mietvertrag ist nicht nur die Mietvertragsart, sondern auch die Miethöhe. Nachdem in der BRD der Wohnungsmarkt außerordentlich problematisch ist, kommt in immer mehr deutschen Städten die Mietpreisbremse zum Tragen. Vermieter müssen sich bei einer Neuvermietung in Städten, in denen die Mietpreisbremse zum Tragen kommt, beim Mietpreis an die ortsübliche Vergleichsmiete halten. Wie hoch die für den Ort übliche Vergleichsmiete ist, darüber gibt in den meisten Städten und Gemeinden der örtliche Mietspiegel Auskunft. Jedoch bestehen auch bei der ortsüblichen Miete Ausnahmen. So stellt beispielsweise eine Erhöhung der Miete nach einer Modernisierung einen Ausnahmefall dar. Ebenso ausgenommen ist der Mietpreis von Neubauwohnungen. Anders bei Sozialwohnungen für bedürftige Bürger. Bei sozialem Wohnraum spielt die ortsübliche Miete keine Rolle. Die Miete darf hier nur in zulässiger Höhe veranschlagt werden. Sozialer Wohnraum ist preisgebunden und eine Mieterhöhung bei sozialem Wohnraum ist nur bis zur Höhe der zulässigen Kostenmiete möglich. Ein weiterer Aspekt auf den bei der Anmietung einer Wohnung geachtet werden muss, ist die Mietkaution. Die Mietkaution darf sich maximal auf 3 Nettomieten belaufen. Einem Mieter steht es zu, die Mietkaution in drei gleichhohen monatlichen Raten zu bezahlen. Ferner sollte man im Mietvertrag prüfen, wie hier allgemeine Reparaturen oder auch Schönheitsreparaturen definiert sind. Welche Schönheitsreparaturen sind vom Mieter wann und in was für einem Umfang durchzuführen? Bis zu welcher Höhe müssen Handwerkerkosten übernommen werden? Wie ist das Thema Haustierhaltung im Mietvertrag geregelt? Ist Tierhaltung grundsätzlich verboten? Dürfen nur spezielle Haustiere gehalten werden? Ist eine Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages, in der die grundlegenden Fragen des Zusammenlebens der Mieter untereinander normiert sind?
Bei Konflikten im Mietrecht ist ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Mietrecht der beste Ansprechpartner
Rechtliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind keine Seltenheit. Und das oft nicht erst, wenn es zu einer Kündigung der Mietwohnung gekommen ist. Die Gründe sind facettenreich. Schimmel oder Probleme mit der Heizung können ebenso zu einem Streit mit dem Vermieter führen wie zum Beispiel Baulärm oder Ameisen in der Wohnung. Jedoch sollte man auf gar keinen Fall ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht eine Minderung der Miete vornehmen. Denn wie hoch eine Mietminderung ausfallen darf, das darf nicht nach Gutdünken eigenmächtig bestimmt werden. Hier bedarf es der rechtlichen Beratung durch einen Anwalt. Da Probleme im Mietrecht alltäglich sind, sind in so gut wie allen Städten in der BRD Rechtsanwälte zum Mietrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei ansässig. Und auch Fachanwälte im Mietrecht sind in vielen Städten mit einer Fachanwaltskanzlei vertreten. Auch in Bergneustadt haben sich etliche Anwälte zum Mietrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei niedergelassen. Hierbei ist ein Anwalt im Mietrecht in Bergneustadt nicht nur die richtige Kontaktperson, um allgemeine Mietrechtsfragen zu beantworten. Hier kann es sich beispielsweise um Fragestellungen handeln, die die Mietpreisbremse betreffen. Vielleicht möchte man aber auch, dass der Rechtsanwalt einen vorliegenden Mietvertrag prüft. Oder man hat Fragen in Bezug auf die Haustierhaltung. Ein Rechtsanwalt in Bergneustadt für Mietrecht ist auch der ideale Ansprechpartner, wenn man Schwierigkeiten mit geforderten Nebenkosten hat. Der Anwalt wird zum Beispiel klären, ob die Höhe der Hausmeisterkosten oder der Schornsteinreinigung etc. in der Nebenkostenabrechnung richtig berechnet wurden. Der Rechtsanwalt im Mietrecht in Bergneustadt kann natürlich auch Vermietern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zum Beispiel wenn es Fragen oder Probleme rund um Versicherungen gibt wie die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Sachversicherung. Ebenfalls ist für einen Vermieter ein Anwalt die beste Anlaufstelle, wenn einem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt werden soll oder ein Mieter immer wieder durch Lärmbelästigung auffällig wird. Zwar haben alle Rechtsanwälte während ihrer Ausbildung mietrechtliche Fachkenntnisse erworben. Jedoch ist es vor allem bei schwierigeren Fragen und Problemen angebracht, einen Fachanwalt zum Mietrecht in Bergneustadt zu kontaktieren. Ein Fachanwalt im Mietrecht hat eine spezielle Zusatzausbildung absolviert. In seiner Ausbildung zum Fachanwalt hat er neben praktischer Erfahrung umfassende theoretische Kenntnisse im Bereich Mietrecht erworben. Somit ist er in der Lage, Mandanten bei mietrechtlichen Problemen mit hoher Fachkompetenz zu betreuen und zu vertreten.
Zum Themenbereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Uwe Middelhauve (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) aus dem Ort Bergneustadt.
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegenDas Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat am 28. März 2025 entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Urteil des BGH V ZR 185/23 Sachverhalt: Die Parteien sind benachbarte Grundstückseigentümer in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten wurde in den 1960er Jahren eine Aufschüttung mit einer Betonmauer (28 m lang) errichtet. 2018 pflanzte die Beklagte Bambus auf der Aufschüttung, der mittlerweile eine Höhe von 6-7 Metern erreicht hat. Der Kläger verlangt, den Bambus auf eine Wuchshöhe von drei Metern zurückzuschneiden. Prozessverlauf: Das Landgericht gab dem Kläger...
weiter lesenIn aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen zum Beispiel bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind zum Beispiel Wasserschäden durch Überschwemmungen oder einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Die Versicherer tragen die Kosten für eine Leckageortung (die oft durch eine Spezialfirma durchgeführt werden muss), für die Trocknung und Sanierung des Gebäudes und die Reparatur der festen Installationen im Haus. Der Fall: Das LG Lübeck (v. 05.06.2024 - 4 O 345/22) hatte sich mit dem Fall einer Frau befasst, in deren Haus es zu einem Leitungswasserschaden gekommen war. Dabei war das Parkett teilweise beschädigt worden. Die Wohngebäudeversicherung wollte nur die beschädigten...
weiter lesen