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Jetzt Profil anlegenDas Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof hat am 28. März 2025 entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Urteil des BGH V ZR 185/23 Sachverhalt: Die Parteien sind benachbarte Grundstückseigentümer in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten wurde in den 1960er Jahren eine Aufschüttung mit einer Betonmauer (28 m lang) errichtet. 2018 pflanzte die Beklagte Bambus auf der Aufschüttung, der mittlerweile eine Höhe von 6-7 Metern erreicht hat. Der Kläger verlangt, den Bambus auf eine Wuchshöhe von drei Metern zurückzuschneiden. Prozessverlauf: Das Landgericht gab dem Kläger...
weiter lesenIn aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen zum Beispiel bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind zum Beispiel Wasserschäden durch Überschwemmungen oder einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Die Versicherer tragen die Kosten für eine Leckageortung (die oft durch eine Spezialfirma durchgeführt werden muss), für die Trocknung und Sanierung des Gebäudes und die Reparatur der festen Installationen im Haus. Der Fall: Das LG Lübeck (v. 05.06.2024 - 4 O 345/22) hatte sich mit dem Fall einer Frau befasst, in deren Haus es zu einem Leitungswasserschaden gekommen war. Dabei war das Parkett teilweise beschädigt worden. Die Wohngebäudeversicherung wollte nur die beschädigten...
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