Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Frankfurt – Fachanwälte finden!
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Rechtsangelegenheiten zum Fachgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht werden bearbeitet von Rechtsanwältin Imke Stephanie Haberland (Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) in Frankfurt.
Rechtsprobleme aus dem Schwerpunkt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Dirk Geisendörfer (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) in Frankfurt.
Fachanwalt Klaus-Martin Hansen mit Fachanwaltskanzlei in Frankfurt bietet Rechtsberatung bei juristischen Problemen im Anwaltsschwerpunkt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Zum Schwerpunkt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht unterstützt Sie gern Rechtsanwalt Oliver Oldorf (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) mit Kanzlei in Frankfurt.
Zum juristischen Thema Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Dr. Stefan Schlimm (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) in Frankfurt.
Zum Fachgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwältin Silke Schmidt (Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) mit Fachanwaltsbüro in Frankfurt.
Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht betreut Rechtsanwalt Dr. Klaus Bommersheim (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) im Ort Frankfurt.
Zum Schwerpunkt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Herrlein (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) aus Frankfurt.
Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht betreut Rechtsanwalt Michael Wolicki (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) im Ort Frankfurt.
Fachanwalt Michael Wehe mit Fachanwaltsbüro in Frankfurt bearbeitet Rechtsfälle jederzeit gern bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Frankfurt
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Gewerbemietvertrag und Heizkosten
Vermieter und Mieter eines Gewerbemietvertrages können im Mietvertrag eine ausschließlich verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vereinbaren und damit von den in der Heizkostenverordnung HeizKV vorgesehenen Höchstsätzen für den verbrauchsabhängigen Anteil abweichen. So entschied der BGH mit seinem Urteil vom 30.01.2019 XII ZR 46/18 .
Für die Praxis bedeutet das:
Wenn verbrauchs un abhängige Heizkosten nach einer individuellen Vereinbarung im Mietvertrag nicht umlagefähig sind, schuldet der Mieter diese Kosten nicht.
Betriebskosten, Nebenkosten und Heizkosten fallen in Gewerbemietverhältnissen oft in erheblicher Höhe an und sind schon deshalb wirtschaftlich relevant, sie beeinträchtigen insbesondere im Falle der Nachzahlung die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Eigenbedarfskündigung durch BGB Gesellschaft
Der BGH hat entschieden, daß der Kündigungstatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - Eigenbedarf - in den Fällen entsprechend anzuwenden ist, in denen als Vermieterin eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auftritt. Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige Rechtsprechung, wonach einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ein Eigenbedarf eines Gesellschafters oder deren Angehörigen "zuzurechnen" ist, im Ergebnis bestätigt.
Insbesondere hält der BGH nicht länger daran fest, dass die Verletzung der Anbietepflicht einr Ersatzmietwohnung im eigenen Bestand durch den Vermieter zwingend die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge hat. Vielmehr zieht eine Verletzung der mietvertraglichen Rücksichtnahmepflichten des Vermieters – ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Überweisung der höheren Miete gilt als Zustimmung
München (jur). Überweisen Mieter nach einer Mieterhöhung die geforderte Miete, gilt dies grundsätzlich als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen. Eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung muss dann nicht abgegeben werden, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 20. Januar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 42 C 11426/13).
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin von einem Münchener Paar eine höhere Miete verlangt. Ab April 2013 sollte sie statt 950 Euro nun 1.140 Euro monatlich bezahlen. Die Mieter sollten dem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zustimmen.
Die Mieter schickten keine Zustimmung, sie überwiesen einfach die höhere Miete. Durch die Änderung des monatlichen Dauerauftrages hätten sie der höheren Miete ... weiter lesen