Grünstr. 7 , 77723 Gengenbach
Juristische Probleme zum Themengebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht werden gelöst von Rechtsanwältin Marianne Ufheil-Schäfer (Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) in Gengenbach.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Entscheidung des BGH veröffentlicht am 27.03.2026: Keine starre Pflicht zu Vergleichsangeboten bei Erhaltungsmaßnahmen ! Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen müssen . Eine fehlende Einholung von Vergleichsangeboten macht einen Beschluss nicht automatisch fehlerhaft . In einer Eigentümerversammlung wurden mehrere kleinere Erhaltungsmaßnahmen in einer Mehrhausanlage beschlossen, darunter: Austausch von Fenstern Austausch von Vordachverglasungen begleitende Malerarbeiten Die Aufträge wurden ohne Vergleichsangebote vergeben, weil mit den beauftragten Unternehmen bereits über Jahre hinweg gute...
weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor der Vergabe von Sanierungsarbeiten nicht grundsätzlich verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Diese Entscheidung beendet eine jahrelange Praxis der Gerichte und stärkt den Handlungsspielraum der Eigentümer bei Erhaltungsmaßnahmen deutlich. Der Fall: Vertrauen gegen Vergleichszwang In einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäuden hatten die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, verschiedene Reparaturarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum durchführen zu lassen. Hierbei ging es unter anderem um den Austausch von Fenstern in einzelnen Wohnungen sowie die Erneuerung der Verglasung von Vordächern inklusive notwendiger Malerarbeiten. Die Kosten...
weiter lesen
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihre Absprachen nach Unterzeichnung eines Vertrags noch eine Rolle spielen? Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass das nachträgliche Verhalten von Mietern und Vermietern entscheidende Rückschlüsse auf den eigentlichen Vertragswillen zulassen kann, insbesondere wenn Klauseln zur Laufzeit unklar formuliert sind. Unklarheiten bei der Verlängerung von Gewerberäumen In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien über das Ende eines Mietverhältnisses für eine Arztpraxis. Der ursprüngliche Mietvertrag enthielt handschriftliche Ergänzungen und Streichungen bezüglich der festen Laufzeit und automatischer Verlängerungen. Während die neue Eigentümerin der Immobilie davon...
weiter lesen