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Wer sein Mietshaus in Eigentumswohnungen umwandelt und dann in eine Familien-GbR einbringt, darf trotzdem nicht sofort wegen Eigenbedarfs kündigen. Der BGH hat das jetzt klipp und klar entschieden. Münchner Mieter gegen Familien-GbR Ein Münchner Mieter bewohnte seine Wohnung bereits seit dem Jahr 2004. Neuer Eigentümer des gesamten Mehrfamilienhauses wurde 2021 ein einzelner Erwerber, der das Objekt alleine kaufte und sich im Grundbuch als Alleineigentümer eintragen ließ. Noch vor dem grundbuchlichen Abschluss der Wohnungsumwandlung gründete er gemeinsam mit seiner Ehefrau und den beiden erwachsenen Kindern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das Ziel: die Verwaltung und Nutzung des Grundstücks als Familiengesellschaft. Der bisherige Alleineigentümer...
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Ein Familienvater kaufte Anfang 2021 ein Mehrfamilienhaus in München, in dem eine Wohnung bereits an den später beklagten Mieter vermietet war. Danach teilte er das Haus nach § 8 WEG in Wohnungseigentum und übertrug das neu entstandene Wohnungseigentum auf eine Familien-GbR (Vater, Mutter, zwei volljährige Kinder). Kündigung wegen Eigenbedarfs: Als die Tochter für Ausbildung nach München ziehen wollte, erklärte sie gegenüber dem Mieter eine Eigenbedarfskündigung. Der Mieter zog nicht aus. Die GbR klagte bis zum BGH . Die Entscheidung des BGH Urteil vom 21.01.2026 VIII ZR 247/24: Der BGH erkannte zwar den Eigenbedarf der Tochter und auch den ernsthaften Überlassungswillen an, hielt die Kündigung aber trotzdem für unwirksam. Warum?...
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Das Amtsgericht Hamburg hat in aktuellen Urteilen die Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen präzisiert. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie als „Vorratskündigung“ ohne konkreten, im Kündigungszeitpunkt bereits bestehenden Nutzungswunsch erfolgt. Bloße Neugier oder unbestimmte Absichten reichen dafür nicht. Der Bedarf muss ernsthaft und ohne weiteres aus der Begründung der Kündigung für den Mieter nachvollziehbar sein. Kernpunkte der Rechtsprechung in Hamburg und den umliegenden Gerichten in Schleswig-Holstein z.B. Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg Keine Vorratskündigung: Der Vermieter muss konkret darlegen, wer - Name und Näheverhältnis - aus welchem Grund einziehen will. Wegfall des Bedarfs: Fällt der Eigenbedarf...
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