Das Mietrecht ist Teil des Zivilrechts und somit auch zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hervorzuheben ist der Umstand, dass das dt. Mietrecht sehr umfassend ist. Damit bietet es ein großes Konfliktpotential für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter. Vor allem für den Mieter einer Wohnung sind Streitigkeiten mit dem Vermieter durchaus gravierend. Denn schließlich ist es der Lebensmittelpunkt des Mieters, der von dem Konflikt mit dem Vermieter betroffen ist. Mehr als jeder zweite wohnt in der BRD in einer Mietwohnung. In Zahlen ausgedrückt heißt dies, dass über 35 Millionen Menschen einen Mietvertrag besitzen. Indexmietvertrag, befristeter Mietvertrag, unbefristeter Mietvertrag - wie unterscheiden sich Mietverträge? Der Mietvertrag ist die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses. Dabei gibt es viele unterschiedliche Art und Weisen, einen Mietvertrag ...
Eurotec-Ring 15 , 47445 Moers
Rechtsanwalt Dr. Andreas Lassmann mit Fachanwaltskanzlei in Moers berät Ratsuchende gern bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Oberwallstr. 61 , 47441 Moers
Zum Rechtsgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwältin Angelika Jelleßen (Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) mit Sitz in Moers.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Zieht bei einem gemeinsamen Mietverhältnis Über eine Wohnung einer von mehreren Mietern endgültig aus, können die verbleibenden Mieter grundsätzlich die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie die Wohnung weiter nutzen, ein Zimmer an eine konkret benannte Person überlassen wollen und damit ihre Mietkosten reduzieren möchten. Der BGH stellt klar, dass das nach § 553 Abs. 1 BGB erforderliche berechtigte Interesse in einer solchen Konstellation jedenfalls bei den in der Wohnung verbleibenden Mietern vorliegen kann. Dass der ausgezogene Mitmieter formal weiterhin Vertragspartei bleibt und intern möglicherweise auf Mietausgleich in Anspruch genommen werden könnte, steht dem nicht zwingend entgegen. Entscheidend war hier, dass die...
weiter lesen
Entscheidung des BGH veröffentlicht am 27.03.2026: Keine starre Pflicht zu Vergleichsangeboten bei Erhaltungsmaßnahmen ! Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen müssen . Eine fehlende Einholung von Vergleichsangeboten macht einen Beschluss nicht automatisch fehlerhaft . In einer Eigentümerversammlung wurden mehrere kleinere Erhaltungsmaßnahmen in einer Mehrhausanlage beschlossen, darunter: Austausch von Fenstern Austausch von Vordachverglasungen begleitende Malerarbeiten Die Aufträge wurden ohne Vergleichsangebote vergeben, weil mit den beauftragten Unternehmen bereits über Jahre hinweg gute...
weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor der Vergabe von Sanierungsarbeiten nicht grundsätzlich verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Diese Entscheidung beendet eine jahrelange Praxis der Gerichte und stärkt den Handlungsspielraum der Eigentümer bei Erhaltungsmaßnahmen deutlich. Der Fall: Vertrauen gegen Vergleichszwang In einer größeren Wohnanlage mit mehreren Gebäuden hatten die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, verschiedene Reparaturarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum durchführen zu lassen. Hierbei ging es unter anderem um den Austausch von Fenstern in einzelnen Wohnungen sowie die Erneuerung der Verglasung von Vordächern inklusive notwendiger Malerarbeiten. Die Kosten...
weiter lesen
Besonderes Augenmerk sollte bei jedem Mietvertrag auf die Miethöhe gelegt werden. Nachdem in Deutschland der Wohnungsmarkt sehr problematisch ist, kommt in immer mehr Städten in Deutschland die Mietpreisbremse zum Tragen. Die Miethöhe muss sich bei einer Neuvermietung in Städten, in denen die Mietpreisbremse Gültigkeit hat, an der für den Ort üblichen Vergleichsmiete orientieren. In den meisten Städten gibt ein Mietspiegel Auskunft über die Höhe der für den Ort üblichen Miete. Jedoch bestehen auch bei der ortsüblichen Vergleichsmiete Ausnahmen. So stellt beispielsweise eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung einen Ausnahmefall dar. Ebenso ausgenommen ist der Mietpreis von neu gebauten Wohnungen. Handelt es sich bei der Wohnung um eine Sozialwohnung, dann gilt wiederum eine andere Regelung. Die Miete ist nicht abhängig von örtlichen Vergleichsmieten und darf nur in zulässiger Höhe verlangt werden. Bei Sozialwohnungen darf nur eine Miete veranschlagt werden, die zur Deckung der laufenden Kosten für die Immobilie erforderlich ist. Steigen z.B. die Betriebskosten, dann kann auch eine Erhöhung der Miete bei Sozialwohnungen geltend gemacht werden. Ein weiterer Punkt auf den bei der Anmietung einer Wohnung geachtet werden muss, ist die Mietkaution. Die Mietkaution darf nicht höher sein als 3 Monatsnettokaltmieten. Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in 3 Monatsraten zu bezahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Ebenfalls sollte man im Mietvertrag prüfen, wie hier allgemeine Reparaturen oder auch Schönheitsreparaturen definiert sind. Was sind dem Mietvertrag gemäß Schönheitsreparaturen und wer ist dafür zuständig? Bis zu welchem Betrag muss man als Mieter für Handwerkerkosten aufkommen? Welche Regelungen sind im Mietvertrag in Bezug auf Haustierhaltung zu finden? Ist Tierhaltung generell untersagt? Welche Tiere sind erlaubt? Ist eine Hausordnung Teil des Mietvertrages, in der das Zusammenleben der Mieter normiert wird?
Rechtliche Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind keine Ausnahme. Zum Streit kommt es dabei längst nicht erst, wenn eine Mietkündigung erfolgt und ein Umzug geplant ist. Gründe für Streitigkeiten sind oftmals Wohnungsmängel wie zum Beispiel undichte Fenster oder ein Warmwasserausfall. Jedoch sollte man in jedem Fall davon Abstand nehmen, ohne ein Gespräch mit einem Anwalt zum Mietrecht die Miete zu mindern. Denn bei der Mietminderung ist Vorsicht geboten, denn, wie hoch die Mietminderung ausfallen darf, das darf nicht eigenmächtig bestimmt werden, sondern sollte von einem Fachmann berechnet werden. Da Mietstreitigkeiten keine Seltenheit sind, haben sich in so gut wie jeder Stadt Anwaltskanzleien für Mietrecht angesiedelt. Auch wenn man einen Fachanwalt für Mietrecht sucht, wird man zumeist schnell fündig werden. Es ist demnach nicht verwunderlich, dass auch in Moers etliche Anwälte für Mietrecht mit einer Rechtsanwaltskanzlei ansässig sind. Ein Anwalt im Mietrecht in Moers ist nicht nur bei grundlegenden Mietrechtsfragen die optimale Anlaufstelle. Fragen, die einer anwaltlichen Klärung bedürfen, können sich zum Beispiel in Bezug auf die 2015 Mietpreisbremse ergeben. Vielleicht hätte man aber auch nur gerne, dass ein Jurist einen Mietvertrag einer rechtlichen Prüfung unterzieht. Oder man hat ganz einfach Fragestellungen rund um die Kündigung einer Mietwohnung. Hat man Schwierigkeiten mit der Nebenkostenabrechnung, dann ist auch dies ein sehr guter Grund, Rat bei einem Anwalt aus Moers für Mietrecht zu suchen. Der Rechtsanwalt wird zum Beispiel klären, ob die Höhe der Schornsteinreinigung oder der Hausmeisterkosten etc. in der Nebenkostenabrechnung korrekt berechnet wurden. Der Anwalt für Mietrecht in Moers kann selbstverständlich auch Vermietern beratend und helfend zur Seite stehen. Als Beispiel zu nennen sind hier Schwierigkeiten mit Versicherungen wie mit der Hausratversicherung, Sachversicherung oder der Gebäudeversicherung. Und auch wenn man als Vermieter Konflikte mit einem Mieter hat, z.B. weil dieser die Miete gar nicht oder nur sporadisch zahlt, ist man bei einem Anwalt in den allerbesten Händen. Grundsätzlich verfügen alle Anwälte über grundlegende Kenntnisse im Mietrecht. Jedoch ist es angebracht, sich bei komplexeren Fällen direkt an einen Fachanwalt für Mietrecht in Moers zu wenden. Ein Fachanwalt für Mietrecht hat sich im Rahmen einer Zusatzausbildung zum Fachanwalt umfassende theoretische Kenntnisse im Mietrecht angeeignet. Zudem kann er eine große Expertise im praktischen Bereich vorweisen. Daher ist ein Fachanwalt in der Lage, Mandanten mit enormem Sachverstand bei mietrechtlichen Problemstellungen zu beraten und natürlich auch im Falle des Falles vor Gericht zu vertreten.