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Fachanwältin Alice Kirchner mit Anwaltskanzlei in Wiehl bietet Rechtsberatung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Themenbereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Wiehl
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietwohnung: Was ist auf dem Balkon erlaubt und was ist verboten?
Ob Mieter auf dem Balkon ihrer Mietwohnung z. B. eine Markise montieren, Blumen aufstellen, eine Satellitenschüssel anbringen oder rauchen dürfen, verrät dieser Ratgeber.
Markise auf Balkon
Zunächst einmal ist interessant, ob Mieter auf dem Balkon eine Markise als Sonnenschutz anbringen dürfen. Denn hierdurch wird auch die Wohnung vor Sonneneinstrahlung und somit vor Hitze geschützt. Allerdings darf der Mieter normalerweise die Markise nicht einfach an die Wand montieren, sondern muss beim Vermieter die Genehmigung einholen. Dieser darf diese nicht einfach verweigern, sondern muss sich auf einen plausiblen Grund berufen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes München vom 07.06.2013 – 411 C 4836/13 sowie einem Urteil des Amtsgerichtes ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Beeinträchtigung durch Lärm
Zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt im Mietrecht , dass der Mieter keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm ausgesetzt wird. Ist dies dennoch der Fall, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung . Er kann gegenüber dem Vermieter einen Anspruch haben, dass dieser gegen den Lärmverursacher vorgeht. Ferner kann der Mieter selbst von störenden Dritten, die Unterlassung des Lärms verlangen.
1. DIN-Vorschriften
Ob der Mieter in seiner Ruhe unzumutbar gestört wird, hängt nicht von der Einhaltung von Dezibelwerten ab. Maßgebend ist vielmehr das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschens. Es ist also auf das tatsächliche Ausmaß der Lärmbelästigung abzustellen. So kann eine unzumutbare Störung der ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
ERLEICHTERTE KÜNDIGUNG VON GEWERBEMIETVERTRÄGEN
Durch den Bundesgerichtshof wurde mit weitreichender Wirkung für die Immobilienbranche entschieden, dass Schriftformheilungsklauseln generell unwirksam sind: Denn wegen der mehrheitlichen Formwidrigkeit befristeter Mietverträge besteht das ständige Risiko einer vorzeitigen Kündigung. Der bisherige Schutz durch die bekannten Schriftformheilungsklauseln wurde durch die höchstrichterliche Entscheidung beseitigt.
Der Fall:
Mit Vertrag vom 8. Dezember 1998 mietete die Beklagte von der D. K. AG Ladenräume; die Allgemeinen Vertragsbedingungen Gewerbemietvertrag (AVG) waren als Bestandteile in den Vertrag einbezogen. Ein Nachtrag zum Vertrag enthielt unter anderem folgende Regelung:
„ Den Parteien ist bekannt, dass dieser Mietvertrag, der eine Laufzeit von mehr als ... weiter lesen