Philipp Casse
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um die Insolvenz vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmen sind, vertrete ich Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck.
Eine fachkundige Beratung vom Insolvenzrechtsexperten ist schon vorm Eintritt einer Insolvenz dringend zu empfehlen. Sowohl bei Unternehmen, als auch bei Verbrauchern, ist schon die Frage, ob eine Insolvenz vorliegt für den juristischen Laien schwer zu beurteilen. Diese Frage kann aber für Unternehmen erhebliche Konsequenzen im späteren Insolvenzverfahren haben. Beim Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt sich immer auch die Frage nach einer Insolvenzverschleppung, was erhebliche strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Hier ist die Unterstützung vom Insolvenzrechtsexperten zwingend notwendig.
Spezialisierungen
- Insolvenz- und Sanierungsberatung
- Haftungsansprüche
- Anfechtungsansprüche
- Gesellschaftsrecht
- Gutachten und Insolvenzverwaltung
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Absonderung
- Antrag Insolvenz
- Aussonderung
- Entschuldung
- Firmeninsolvenz
- Gläubiger
- Insolvenzanfechtung
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzgründe
- Insolvenzplan
- Insolvenzrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverfahren
- Insolvenzverschleppung
- Insolvenzverwalter
- Internationales InsolvenzR
- Liqudition
- Liquidation
- Planverfahren
- Privatinsolvenz
- Privatinsolvenzverfahren
- Rechnungslegung Insolvenz
- Regelinsolvenz
- Regelverfahren
- Restschuldbefreiung
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Sanierung
- Schulden
- Schuldensanierung
- Schuldnerberatung
- Sicherung der Masse
- Sonderinsolvenzen
- Überschuldung
- Umschuldung
- Unternehmensinsolvenz
- Unternehmenskonkurs
- Verbraucherinsolvenz
- Verfahrenseröffnung Insolvenz
- Verwaltung der Masse
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Zahlungsunfähigkeit
Meine Fachanwaltschaften
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
Publikationen
- Gesellschafterhaftung in der Krise, in: Thomas Thöne (Hg.), Forderungsmanagement – Zwangsvollstreckung – Insolvenz – Prävention, Frankfurt School Verlag, 2009
- Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit? – Klarheit durch den BFH, in ZInsO 2011, 2309; zuvor bereits Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit?, in ZInsO 2008, 795
- Neue Überlegungen zum Giro- und P-Konto im Insolvenzverfahren, in ZInsO 2012, 1402 und InsbürO 2012, 332
- Zur Zahlungsunfähigkeit bei vorläufiger Insolvenzverwaltung, der Wirksamkeit der Erledigungserklärung hinsichtlich des Eröffnungsantrags und der Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen, in ZInsO 2013, 2138
- Aktuelle Fragen zum P-Konto im Insolvenzverfahren, in InsbürO 2014, 459
- Rechtsmittel und Besonderheiten im Insolvenzantragsverfahren – § 25 Abs. 2 InsO auch bei schwacher vorläufiger Insolvenzverwaltung, in InsbürO 2015, 133
- 5 Jahre P-Konto – Streitpunkte und offene Fragen, in ZInsO 2015, 1033
- Die Erbauseinandersetzung und das Insolvenzverfahren – Probleme in der Praxis, in ZInsO 2015, 2113
Kanzlei Impressum
Casse de Vries
Inhaber Philipp Casse
Sophienstraße 17
68165 Mannheim
Telefon: 0621.328858-80
Telefax: 0621.328858-88
Email: mail (at) casse-devries.de
Inhaltlich verantwortlich: Rechtsanwalt Philipp Casse (Anschrift wie oben)
Rechtsanwalt Philipp Casse ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe und als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer ist die:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Reinhold-Frank-Str. 72
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/25340
Fax: 0721/26627
Email: info@rak-karlsruhe.de
Für Rechtsanwalt Philipp Casse wird eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden; Räumlicher Geltungsbereich: Europa
Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),
für ausländische Rechtsanwälte das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Für eine außergerichtliche Streitschlichtung kann auf Antrag die zuständige Rechtsanwaltskammer bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern vermitteln und Schlichtungsvorschläge unterbreiten (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4, Abs. 5 BRAO).
Ferner kann die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO) angerufen werden. Diese kann wie folgt kontaktiert werden:
Bundesrechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: 030/284939-0
Telefax: 030/284939-11
E-Mail: zentrale@brak.de
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