Möchte eine Person in Deutschland einen größeren Geldbetrag erhalten, dann ist es grundsätzlich so, dass ein Darlehen bei der eigenen Bank aufgenommen wird. Doch die Kreditaufnahme bei der Bank ist nicht die einzige Möglichkeit, um schnell an den gewünschten Geldbetrag zu kommen. Die Person kann unter Umständen auch den Arbeitgeber fragen, ob dieser bereit ist ein Arbeitgeberdarlehen zu gewähren. Dies kann gegenüber einem Bankkredit einige Vorteile haben.
Vorteile einen Arbeitgeberdarlehens
Der große Vorteil ist, dass ein derartiges Darlehen grundsätzlich flexibler ausgestaltet sein kann und bessere Konditionen vereinbart werden können. Es ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber mit dem Kredit keinen großen Profit machen möchte, da es nicht sein Kerngeschäft ist. Eine Bank hingegen verdient an den Kreditnehmern eine erhebliche Summe an Zinsen.
Das Arbeitgeberdarlehen besitzt jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer Vorteile. Auch der Arbeitgeber kann profitieren. So bindet er den Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum an sein Unternehmen. Der größere Vorteil ist jedoch ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers. Kommt der Arbeitnehmer bei der Kreditrückzahlung in Verzug, dann kann der Arbeitgeber das Gehalt des Mitarbeiters zurückbehalten und damit die Kreditraten tilgen.
Vorzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses
In manchen Situationen kann es vorkommen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, das Arbeitgeberdarlehen hingegen noch nicht vollständig beglichen worden ist. Fraglich ist dann, ob der noch ausstehende Betrag sofort fällig wird. Zu berücksichtigen ist dabei, ob die sofortige Rückzahlung unangemessen wäre. Dabei sind alle Argumente für und gegen eine sofortige Rückzahlung gegeneinander abzuwägen. So ist es durchaus vertretbar, dass wenn eine Person außerordentlich gekündigt wird, dass der Kredit unverzüglich an den Chef zurückzuzahlen ist.
Um eine ungewisse Abwägung zu vermeiden, ist es ratsam im Darlehensvertrag eine Passage aufzunehmen, in der detailliert vereinbart ist, was passieren soll, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Rückzahlung beendet wird.
Hat ein Arbeitgeberdarlehen steuerliche Bedeutung für den Arbeitnehmer?
Ein Darlehen des Arbeitgebers kann unter gewissen Voraussetzungen zu Problemen führen. Es kann passieren, dass das Darlehen vom Finanzamt als lohnsteuerlich relevanter Vorteil angesehen wird, so dass der Kredit zu versteuern ist. Um diese Problem zu verhindern, sollte der Arbeitgeberkredit einen flexiblen Zinssatz enthalten, der sich immer an den marktüblichen Zinssatz anpasst. In diesem Fall, wird das Finanzamt das Arbeitgeberdarlehen nicht als lohnsteuerlich relevanter Vorteil ansehen und der Arbeitnehmer muss sich keine weiteren Gedanken machen.
Fazit: Bei Fragen zum Arbeitgeberdarlehen sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht befragt werden. Vor allem wenn es zu Problemen bei der Rückzahlung geht ist der Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)
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