Arbeitsrecht

Arbeitgeberdarlehen – das sollten Sie wissen

Zuletzt bearbeitet am: 17.08.2024

Möchte eine Person in Deutschland einen größeren Geldbetrag erhalten, dann ist es grundsätzlich so, dass ein Darlehen bei der eigenen Bank aufgenommen wird. Doch die Kreditaufnahme bei der Bank ist nicht die einzige Möglichkeit, um schnell an den gewünschten Geldbetrag zu kommen.  Die Person kann unter Umständen auch den Arbeitgeber fragen, ob dieser bereit ist ein Arbeitgeberdarlehen zu gewähren.  Dies kann gegenüber einem Bankkredit einige Vorteile haben.

Vorteile einen Arbeitgeberdarlehens

Der große Vorteil ist, dass ein derartiges Darlehen grundsätzlich flexibler ausgestaltet sein kann und bessere Konditionen vereinbart werden können. Es ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber mit dem Kredit keinen großen Profit machen möchte, da es nicht sein Kerngeschäft ist. Eine Bank hingegen verdient an den Kreditnehmern eine erhebliche Summe an Zinsen.

Das Arbeitgeberdarlehen besitzt jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer Vorteile. Auch der Arbeitgeber kann profitieren. So bindet er den Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum an sein Unternehmen. Der größere Vorteil ist jedoch ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers. Kommt der Arbeitnehmer bei der Kreditrückzahlung in Verzug, dann kann der Arbeitgeber das Gehalt des Mitarbeiters zurückbehalten und damit die Kreditraten tilgen.

Vorzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses

In manchen Situationen kann es vorkommen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, das Arbeitgeberdarlehen hingegen noch nicht vollständig beglichen worden ist. Fraglich ist dann, ob der noch ausstehende Betrag sofort fällig wird.  Zu berücksichtigen ist dabei, ob die sofortige Rückzahlung unangemessen wäre. Dabei sind alle Argumente für und gegen eine sofortige Rückzahlung gegeneinander abzuwägen. So ist es durchaus vertretbar, dass wenn eine Person außerordentlich gekündigt wird, dass der Kredit unverzüglich an den Chef zurückzuzahlen ist.

Um eine ungewisse Abwägung zu vermeiden, ist es ratsam im Darlehensvertrag eine Passage aufzunehmen, in der detailliert vereinbart ist, was passieren soll, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Rückzahlung beendet wird.

Hat ein Arbeitgeberdarlehen steuerliche Bedeutung für den Arbeitnehmer?

Ein Darlehen des Arbeitgebers kann unter gewissen Voraussetzungen zu Problemen führen. Es kann passieren, dass das Darlehen vom Finanzamt als lohnsteuerlich relevanter Vorteil angesehen wird, so dass der Kredit zu versteuern ist. Um diese Problem zu verhindern, sollte der Arbeitgeberkredit einen flexiblen Zinssatz enthalten, der sich immer an den marktüblichen Zinssatz anpasst.  In diesem Fall, wird das Finanzamt das Arbeitgeberdarlehen nicht als lohnsteuerlich relevanter Vorteil ansehen und der Arbeitnehmer muss sich keine weiteren Gedanken machen.

Fazit: Bei Fragen zum Arbeitgeberdarlehen sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht befragt werden. Vor allem wenn es zu Problemen bei der Rückzahlung geht ist der Anwalt der richtige Ansprechpartner.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik: © PhotographyByMK - Fotolia

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Minusstunden im Sommerloch: Rechtliche Fallstricke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Sommerzeit bringt für viele Unternehmen eine Phase reduzierter Geschäftsaktivitäten mit sich. Leere Büros, ruhige Telefone und eine Flut von Abwesenheitsnotizen prägen das Bild. In dieser Zeit des sogenannten Sommerlochs kann es leicht zu Minusstunden kommen. Doch was genau sind Minusstunden im Sommerloch und welche rechtlichen Aspekte müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Definition und Entstehung von Minusstunden im Sommerloch Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Im sogenannten Sommerloch kann dies besonders häufig vorkommen, etwa wenn Mitarbeiter aufgrund geringerer Auslastung früher in den ... weiter lesen

Arbeitsrecht Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei Desk Sharing und Clean Desk Policy

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat am 6. August 2024 eine wichtige Entscheidung in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats getroffen ( Aktenzeichen: 21 TaBV 7/24 ). Im Zentrum der Entscheidung standen Fragen zur Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy im Betrieb und die damit verbundenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Diese Entscheidung klärt einige der Grauzonen, die sich in der betrieblichen Praxis häufig bei der Umsetzung moderner Arbeitsplatzkonzepte ergeben. Einleitung In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit ... weiter lesen

Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg: Fristlose Kündigung wegen Belästigung

Das Arbeitsgericht Siegburg entschied unter dem Aktenzeichen 3 Ca 387/24 , dass die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters nach einer sexuellen Belästigung auf einer Betriebsfeier rechtmäßig ist. Fristlose Kündigung nach Belästigung auf Betriebsfeier Der Kläger, der seit einem Jahr als Außendienstmitarbeiter für den beklagten Arbeitgeber tätig war, wurde wegen sexueller Belästigung auf einer Betriebsfeier fristlos gekündigt. Bereits zuvor war er aufgrund von ungebührlichem Verhalten und Alkoholkonsum abgemahnt worden. Während der Feier gab der Kläger einer Kollegin einen Klaps auf den Po, zog sie an sich und hielt sie fest, obwohl sie ... weiter lesen

Arbeitsrecht Elektronische Arbeitszeitaufzeichnung wird Pflicht – bereit für die neuen Regeln?

Im April 2023 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf zur  Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser geht auf das EuGH-Urteil von 2019 und das BAG-Urteil von 2022 zurück und zielt darauf ab, die bestehende Pflicht zur  Arbeitszeitaufzeichnung zu präzisieren. Arbeitszeitaufzeichnung: Was müssen Arbeitgeber schon jetzt dokumentieren? Laut  § 16 Abs. 2 ArbZG-E müssen Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer am Tag der Arbeitsleistung aufzeichnen, und zwar unabhängig vom Arbeitsort.Die  Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn die  ... weiter lesen

Ihre Spezialisten