Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Arbeitnehmer müssen festgesetztem Betriebsurlaub nicht einzeln widersprechen

Nürnberg (jur). Arbeitnehmer müssen einem von ihrer Firma festgesetzten Urlaub nicht immer widersprechen. Das erübrigt sich bei einem Betriebsurlaub, dem schon der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hat, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 23. April 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 6 Sa 588/13).

Im Streitfall hatte ein Metallbetrieb für den 24. und den 31. Dezember 2012 Betriebsurlaub festgesetzt. Der Betriebsrat hatte dem zumindest für 2012 aber nicht zugestimmt. Die Arbeitnehmer blieben an beiden Tagen zu Hause, 40 von ihnen wehrten sich aber trotzdem hinterher gegen die entsprechende Kürzung ihres Urlaubsanspruchs.

In diesem Streit gab das LAG nun einer Metallarbeiterin recht. Üblich sei zwar davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer den von seiner Firma festgesetzten Urlaub akzeptiert, wenn er nicht widerspricht und auch nicht zur Arbeit erscheint. Das gelte aber nicht, so das LAG, wenn der Arbeitgeber den Urlaub ohne die nötige Zustimmung des Betriebsrats festgelegt hat.

Hier habe es keine Zustimmung des Betriebsrats gegeben. Er habe vielmehr vorgeschlagen, dass die Arbeitnehmer die am 24. und 31. Dezember 2012 ausfallenden Arbeitsstunden vor- oder nacharbeiten können. Der Arbeitgeber habe sich geweigert, darüber zu verhandeln. Den Mitarbeitern sei daher klar gewesen, dass er am Betriebsurlaub festhält und der Betrieb geschlossen bleibt.

In dieser Situation müssten die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft nicht ausdrücklich anbieten. Wenn sie nicht zur Arbeit erscheinen, könne der Arbeitgeber dies nicht als Zustimmung zu dem Betriebsurlaub werten, heißt es in dem Nürnberger Urteil vom 21. Februar 2014.

Ohne Erfolg stützte sich der Arbeitgeber auf einen auch vom Betriebsrat unterzeichneten Aushang aus dem Jahr 2009. Selbst wenn dies als gemeinsame Regelung verstanden werde, habe der Betriebsrat diese mit seinem Wunsch nach Neuverhandlungen gekündigt, befand das LAG. Eine „Nachwirkung“ gebe es in solchen Fällen nicht. Vielmehr gelten dann die tariflichen Regelungen ohne Betriebsvereinbarung.

Der Manteltarif für die Metall- und Elektroindustrie in Bayern schließe einen Zwangs-Betriebsurlaub am 24. und 31. Dezember aber gerade aus. Bei Betriebsschließungen vor gesetzlichen Feiertagen sehe er vielmehr vor, dass die ausgefallenen Arbeitsstunden – wie hier vom Betriebsrat gewollt – vor oder nachgearbeitet werden können.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik: © Bruce Shippee - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
BAG: Probezeit darf nicht genauso lang sein, wie das Arbeitsverhältnis
19.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
BAG: Probezeit darf nicht genauso lang sein, wie das Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (2 AZR 275/23) eine wegweisende Entscheidung getroffen: Eine Probezeit, die der gesamten Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen und den Schutz von Arbeitnehmern. Dauer der Probezeit: Die rechtlichen Grundlagen und das Urteil im Detail Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen befristete Arbeitsverträge nicht so ausgestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen . Das BAG entschied, dass eine Probezeit nicht die gesamte Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags umfassen darf, es sei denn, es liegen besondere Umstände...

weiter lesen weiter lesen

Drohen rechtliche Konsequenzen bei Lügen oder Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)18.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Drohen rechtliche Konsequenzen bei Lügen oder Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen?

Die Bewerbungsphase ist bekanntlich für viele Menschen eine stressige Zeit. Der Druck, den perfekten Job zu ergattern, führt manchmal dazu, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen „aufhübschen“ oder sogar falsche Angaben machen. Doch was auf den ersten Blick wie eine harmlose Notlösung erscheint, kann unter gewissen Umständen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Risiken mit Lügen und Falschangaben im Lebenslauf und anderen Bewerbungsunterlagen verbunden sind und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen können. Warum lügen Menschen in ihren Bewerbungsunterlagen? Bevor wir uns den rechtlichen Konsequenzen widmen, ist es wichtig zu verstehen, warum Menschen überhaupt falsche Angaben in ihren Bewerbungsunterlagen machen: Wettbewerbsdruck :...

weiter lesen weiter lesen
Freistellung während der Kündigungsfrist – muss man eine neue Beschäftigung aufnehmen?
18.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Freistellung während der Kündigungsfrist – muss man eine neue Beschäftigung aufnehmen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2025 eine grundlegende Entscheidung zur Frage getroffen, ob ein freigestellter Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist verpflichtet ist, eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Das Gericht stellte klar, dass ein Arbeitnehmer nicht böswillig im Sinne des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst unterlässt, sofern er nicht bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Anstellung aufnimmt. Freistellung und Beschäftigung während der Kündigungsfrist: Hintergrund des Urteils Der Fall am BAG (Az.: 5 AZR 127/24) betraf einen Senior Consultant mit einem Bruttogehalt von 6.440 Euro monatlich. Der Arbeitgeber sprach eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2023 aus und stellte den Arbeitnehmer unter Anrechnung seines Resturlaubs frei. Nach...

weiter lesen weiter lesen

VG Berlin: Keine pauschale Ablehnung wegen Tattoos
14.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
VG Berlin: Keine pauschale Ablehnung wegen Tattoos

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 26 L 288/24 ) entschied, dass sichtbare Tattoos kein pauschales Einstellungshindernis für die Kriminalpolizei darstellen. Bewerbung wegen Hand-Tattoos abgelehnt Eine Bewerberin wollte in den Vorbereitungsdienst der Berliner Kriminalpolizei aufgenommen werden. Die 26-Jährige trägt auf beiden Handrücken großflächige Tätowierungen mit Rosenblüten und den Namen ihrer Kinder. Die Berliner Polizei lehnte ihre Bewerbung ab, da sichtbare Tattoos nicht mit der amtlichen Funktion einer Polizeibeamtin vereinbar seien. Die Frau reichte daraufhin einen Eilantrag ein, um ihre Bewerbung erneut prüfen zu lassen. Sichtbare Tattoos nicht automatisch Ausschlussgrund Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag teilweise statt. Es entschied, dass die Ablehnung allein...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?