Wenn Sie geblitzt worden sind, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wie Sie sich verhalten sollten.
Soweit ein Auto wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt worden ist, erhält normalerweise der Halter einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle als Verwaltungsbehörde zugeschickt. Nach der Rücksendung folgt häufig ein Bußgeldbescheid. In diesem steht angegeben, welcher Verstoß er angeblich wann begangen haben soll. Darüber hinaus steht die jeweils verhängte Sanktion angegeben. Hierbei handelt es sich normalerweise um ein bestimmtes Bußgeld.
Sofern darüber hinaus durch die Bußgeldstelle ein Fahrverbot verhängt worden ist, steht das ebenfalls angegeben. Hiermit müssen Sie bei einem PKW insbesondere dann rechnen, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mindestens um 26 km/ zu schnell gefahren und dabei erwischt worden sind. Dies ergibt sich aus § 4 Absatz 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Allerdings braucht die Bußgeldstelle im Bußgeldbescheid nicht anzugeben, wenn Punkte in das beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Fahreignungsregister eingetragen werden. Hiermit müssen Sie im Regelfall bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW rechnen, wenn Sie wenigstens 21 km zu schnell gefahren sind.
Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, weil er beim Autofahren geblitzt worden ist, sollte die Angaben darin genau überprüfen. Dabei gilt normalerweise, dass Sanktionen nur gegenüber dem Fahrer verhängt werden dürfen. Was ein Bußgeldbescheid alles an formellen Angaben enthalten muss, steht in § 66 OWiG.
Überschreitung Tempolimit durch Verkehrsschild
Soweit die Sanktionen aufgrund der Überschreitung eines Tempolimits durch ein Verkehrsschild verhängt worden ist, ist das normalerweise nur dann zulässig, wenn sich das Schild am jeweiligen Tag dort befunden hat. Ansonsten fehlt es an der notwendigen Bekanntgabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. So etwas ist bereits schon vorgekommen. Beispielsweise hatte die Stadt Köln im Jahre 2016 am Autobahndreieck Heumar am Ende einer Baustelle ein Tempolimit nicht korrekt ausgeschildert gehabt.
Glück haben können Autofahrer etwa auch dann auch, wenn ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung wegen einer Baustelle vergessen wird zu entfernen. So war es nach Brückenbauarbeiten, die an der Fleher Brücke in Düsseldorf durchgeführt worden sind. Dabei handelte es sich um ein Verkehrsschild mit einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Auf einen Zusatzschild stand angegeben: „Brückensanierung“. Nachdem die Baustelle nicht mehr bestand verlangte ein Autofahrer, dass das Schild entfernt wird. Er war zu diesem Zeitpunkt am 07.08.2013 in eine Radarkontrolle geraten. Das Veraltungsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 30.10.2014 - 6 K 2251/14, dass das Schild abgehängt werden muss. Es stellte dabei fest, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung hier rechtswidrig war.
Zu schnell gefahren wegen Notlage
Sofern Sie aufgrund einer Notsituation zu schnell gefahren sind, ist ebenfalls möglich, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Dies setzt voraus, dass die Voraussetzungen eines rechtsfertigenden Notstandes nach § 16 OWiG vorgelegen haben. So etwa kommt etwa wegen einem akuten medizinischen Notfall in Betracht, bei dem Lebensgefahr besteht. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichtes vom 11.05.2018 - 3 Ws (B) 140/18 - 122 Ss 64/18. Schwierig wird die Sache allerdings dann, wenn durch die Geschwindigkeitsüberschreitung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Aus diesem Grunde und weil es sehr auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt, sollte im Zweifel lieber der Notarzt gerufen werden.
Wie man sich gegen einen unberechtigten Bußgeldbescheid wehrt
Wichtig ist, dass gegen einen unberechtigt ausgesprochenen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden muss, damit dieser nicht rechtskräftig wird. Dieser muss bei der jeweiligen Behörde gem. § 67 Abs. 1 OWiG innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden. In diesem Fall muss damit gerechnet werden, dass diese den Einspruch an das zuständige Amtsgericht weiterreicht. Dieses entscheidet darüber, ob der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Der Einspruch muss nicht zwingend mit einer Begründung versehen werden.
Fazit
Wenn Ihnen am Bußgeldbescheid etwas merkwürdig vorkommt, sollten Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Er kann am ehesten einschätzen, ob Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid im Weg eines Einspruchs vorgehen sollten.
Autor: Harald Büring, Ass. jur. (Fachanwalt.de-Redaktion)
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