Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter informieren über Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei CFS oder chronischem Erschöpfungssyndrom.
Menschen, die an CFS erkrankt sind, haben oft auch bereits einen besonderen Leidensweg hinter sich.
Dieses deshalb, weil die Erkrankung häufig nicht, oder erst viel zu spät diagnostiziert wird.
Die sich hieraus ergebenden Behandlungsproblem sind offensichtlich, darüber hinaus besteht aber auch das Problem, die Erkrankung beispielsweise im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzuweisen.
Hierzu bedarf es eines Attests mit fachlich fundierten und qualifizierten Diagnosen.
Gerade wenn die Erkrankung noch nicht als solche erkannt wurde, sind Ärzte oftmals ratlos und der Erkrankte wird in Richtung psychischer Erkrankungen abgeschoben.
Sollte eine psychische Erkrankung diagnostiziert werden, hält diese Diagnose am Ende oftmals der Überprüfung nicht stand und Ansprüche können gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer nicht durchgesetzt werden.
Selbstverständlich liegt zwar eine psychische Erkrankung oftmals ebenfalls vor, jedoch lediglich als Folgeerkrankung oder als Begleiterkrankung und nicht in dem Umfang, wie es für die Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlich ist.
Diagnosen aus den richtigen Fachbereichen, nämlich häufig Neurologie und Immunologie sind demgegenüber für den Versicherer viel weniger angreifbar.
Zudem sind die Forschungsergebnisse und Feststellungen der Charité in Berlin weithin anerkannt.
Auch das renommierte Robert-Koch-Institut verweist auf seiner Internetseite hinsichtlich CFS auf die Charité.
Dort wiederum wird auf die sogenannten kanadischen Kriterien verwiesen.
Demnach setzt die Diagnose der CFS unter anderem folgendes voraus:
1. Zustandsverschlechterung nach Belastung und Erschöpfung
2. Schlafstörungen
3. Schmerzen
4. Neurologische und Kognitive Manifestationen
5. Autonome oder Immunologische Manifestationen
6. Die Erkrankung muss seit mindestens 6 Monaten bestehen
Eine aus Sicht des Berufsunfähigkeitsversicherers belastbare CFS-Diagnose sollte sich entsprechend an den vorgenannten Kriterien orientieren.
Gerade bei CFS ist es zudem ratsam, sich bereits bei der Stellung des Leistungsantrags der Hilfe eines in diesem Bereich versierten Fachanwalts für Versicherungsrecht zu bedienen.
So ist es möglich, dem Versicherer auf Augenhöhe zu begegnen und schon im Leistungsprüfungsverfahren deutlich zu machen, dass der Anspruch im Falle einer unberechtigten Leistungsablehnung unverzüglich gerichtlich geltend gemacht werden könnte.
Ich selbst vertrete Mandanten in diesen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet und bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten.