Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeit: Nürnberger zahlt trotz entgegenstehendem Gutachten des OFI

10.03.2020
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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem wir einen Mandanten wegen bestehender Berufsunfähigkeit gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG vertreten haben.

Unser Mandant war bereits seit geraumer Zeit berufsunfähig aufgrund erheblicher orthopädischer Beeinträchtigungen.

Dementsprechend hatte er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei dem Versicherer beantragt.

Hierauf hatte der Versicherer eine monatelange Leistungsprüfung durchgeführt, insbesondere ein orthopädisches Gutachten eingeholt.

Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch das orthopädische Forschungsinstitut OFI.

Nach Vorlage des Gutachtens hatte die Nürnberger Lebensversicherung die Leistung vollumfänglich abgelehnt mit der Begründung, dass die Beeinträchtigungen unseres Mandanten zu gering für einen Leistungsanspruch seien.

Wir haben sodann für unseren Mandanten Klage bei dem zuständigen Landgericht eingereicht.

Hierbei haben wir zum Beweis des Umfangs der Berufstätigkeit unseres Mandanten vor der Erkrankung einen nachvollziehbaren Wochenplan erstellt, entsprechende Zeugen benannt und bezüglich des Bestehens und Umfangs der Erkrankung die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt.

Des Weiteren haben wir aufgrund der Selbstständigkeit unseres Mandanten dargelegt, warum der Berufsunfähigkeit auch nicht etwa das Argument der Umorganisationspflicht entgegenstellt werden kann.

Da unser Mandant jedoch dringend einen schnellen Abschluss der Angelegenheit wünschte, haben wir auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin mit der Nürnberger Lebensversicherung einen Vergleich verhandelt.

Der Versicherer war hierbei bereit, die Leistung trotz des entgegenstehenden vorgerichtlich eingeholten Gutachtens des OFI im Umfang von 75 % anzuerkennen und auszuzahlen.

Auch hier ist wieder ersichtlich, wie wichtig es ist, die bestehenden Ansprüche weiterzuverfolgen und diese notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Hätte unser Mandant sich von dem durch die Nürnberger Lebensversicherung eingeholten Gutachten abschrecken lassen, hätte er keinerlei Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Aspekten der Berufsunfähigkeitsversicherung haben, stehe ich Ihnen auch gerne persönlich hierfür zur Verfügung.

Wir vertreten ständig Mandanten in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten bundesweit.

Eine Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten erhalten Sie selbstverständlich kostenlos.

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Frank Vormbaum
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Fachanwalt für Versicherungsrecht
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