Sozialrecht

BSG festigt Einnahmen von Beleghebammen im Krankenhaus

Zuletzt bearbeitet am: 24.02.2023

Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Einnahmen sogenannter Beleghebammen gefestigt. Nach einem am Donnerstag, 23. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag dürfen die Krankenkassen einen Zuschuss ihres Belegkrankenhauses zur Haftpflichtversicherung nicht auf den den Hebammen für ihre Versicherung zustehenden Sicherstellungszuschlag anrechnen (Az.: B 3 KR 13/21 R). 

Mit diesem, von den Krankenkassen zu zahlenden Zuschlag hatte der Gesetzgeber 2015 auf die Kostenexplosion bei den Haftpflichtversicherungsprämien für Hebammen reagiert. Er soll sicherstellen, dass Hebammen auch in Monaten mit wenigen Geburten und daher geringen Einnahmen ihre Versicherungsprämie bezahlen können. 

Geklagt hatte eine Hebamme aus Schleswig-Holstein, die freiberuflich und auch als Beleghebamme tätig ist. Das bedeutet, dass sie Frauen, die eine Geburt im Krankenhaus wünschen, auch dort begleiten kann. 

Für diese Belegtätigkeit hatte hier das Krankenhaus der Hebamme einen Teil ihrer Versicherungskosten übernommen, konkret 1.228 von 3.137 Euro pro Halbjahr. Daraufhin hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen den Sicherstellungszuschlag der Hebamme um diesen Betrag gekürzt. 

Das war unzulässig, urteilte nun das BSG. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sei der Sicherstellungszuschlag von den Krankenkassen mit den Hebammenvertretungen ausgehandelt worden. Diese Regelungen ließen „keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen“. Auch das Gesetz gebe den Krankenkassen keine Grundlage, Zahlungen Dritter anzurechnen oder sonst den ausgehandelten Zuschlag einseitig zu verringern. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© M. Schuppich - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Fristen sind auch für das Jobcenter Fristen

Karlsruhe (jur). Nicht nur Arbeitslose, sondern umgekehrt auch die Jobcenter müssen sich an Fristen halten. Tun sie das nicht, ist eine Untätigkeitsklage „grundsätzlich nicht treuwidrig“, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 15. März 2023, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 311/22).  Die Klägerin aus Südhessen und ihre zwei Kinder bezogen Grundsicherungsleistungen, hier noch das Anfang 2023 vom Bürgergeld abgelöste Hartz IV. In einem Leistungsbescheid vom Oktober 2020 hatte das Jobcenter viel zu hohe Einkünfte angerechnet – 1.400 statt 907 Euro.  Mithilfe eines Anwalts legte die Frau erfolgreich ... weiter lesen

Sozialrecht Ohne notwendige Unterstützung kein „sozialwidriges Verhalten“

Celle (jur). Wenn ein Jobcenter einem Arbeitslosen keine Hilfen für den Umzug in eine andere Stadt gibt, darf es sich nicht wundern, wenn er eine neue Stelle dort nicht antritt. „Sozialwidriges Verhalten“ liegt nicht vor, wenn das Jobcenter den Betroffenen ‚allein lässt‘ und nicht die nötige Hilfe leistet“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 13. März 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 336/21).  Der heute 60-jährige Kläger aus Osnabrück ist ausgebildeter Industriekaufmann und einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Bis 2003 hatte er als Buchhalter gearbeitet. Danach fand er nur noch ... weiter lesen

Sozialrecht BSG erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen

Kassel (jur). Gehbehinderte Menschen haben künftig leichteren Zugang zu Behindertenparkplätzen. Sie müssen sich nicht darauf verweisen lassen, dass sie auf glatten Oberflächen oder in vertrauter Umgebung noch weitere Strecken bewältigen können, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in zwei am Freitag, 10. März 2023, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag (Az.: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R).  Im ersten Fall leidet der Kläger aus Sachsen an Muskelschwund. Er kann daher nur unter ebenen und möglichst glatten „Idealbedingungen“ längere Strecken gehen, etwa auf einem Krankenhausflur; Bordsteine oder unebene Wege bereiten dagegen Probleme. Der zweite ... weiter lesen

Sozialrecht Kein höheres Elterngeld für arbeitslose schwangere Frauen

Kassel (jur). Eine Schwangerschaft während der Arbeitslosigkeit und eine damit einhergehende berufliche Einschränkung begründet kein höheres Elterngeld. Betroffene Frauen können nicht verlangen, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit während ihrer Schwangerschaft bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden, urteilte am Donnerstag, 9. März 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 10 EG 1/22 R).  Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden für die Bemessung des Elterngeldes regelmäßig die Erwerbseinkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Maßgeblich sind die Einkünfte aus abhängiger und selbstständiger ... weiter lesen

Ihre Spezialisten