Versicherungsrecht

Corona-Krise: Kritik an Kompromisslösung zu Betriebsschließungsversicherungen

14.04.2020
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Wegen der Corona-Pandemie mussten viele Gastronomie- und Hotelbetriebe schließen und wollten dementsprechend ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen. Doch der Großteil der Versicherungen lehnte die Übernahme der Kosten ab. Eine Kompromisslösung zwischen den Versicherern und den Verbänden des Gaststättengewerbes soll nun helfen. Diese steht aber unter starker Kritik.

Streit gibt es derzeit um die sogenannten Betriebsschließungsversicherungen, die von vielen Bar-, Hotel- und Restaurantbetreibern abgeschlossen wurden. Diese Versicherung wollten Betroffene im Zuge der Corona-Krise in Anspruch nehmen. Doch die meisten Versicherer gaben an, die entsprechenden Policen würden das Corona-Virus nicht abdecken.

Kompromisslösung unter Kritik

Auf Anregung des bayerischen Wirtschaftsministeriums wurde zwar nun eine Kompromisslösung zwischen Verbänden des Gaststättengewerbes und Versicherern erzielt, dem sich zunächst 8 Versicherer angeschlossen haben. Zahlreiche Anwaltskanzleien und Makler kritisieren diesen Kompromiss jedoch scharf: Es handele sich dabei um Almosen.  

Der Kompromiss wurde jetzt seitens des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verteidigt. Auf der Verbands-Website äußerte sich GDV-Präsidenten Wolfgang Weiler und führte an, die Versicherungen wären sehr wohl in Krisenzeiten und bei Katastrophen für betroffene Versicherungsnehmer da, wie sie beispielsweise 1984 im Hagelsturm von München mit unbürokratischer Hilfe bewiesen hätten. Doch würde die Corona-Krise bisherige Schadensereignisse deutlich übertreffen und die gesamte Branche auf nie dagewesene Weise fordern. Die Kompromisslösung solle gewährleisten, dass betroffenen Unternehmen zeitnah Mittel zur Verfügung gestellt würden.  

Kulanz hätte aber auch ihre Grenzen, so Weiler. Eine weiterführende Brancheninitiative unter Anleitung des GDV sei daher nicht zu erwarten. Man könne von der Versicherungsbranche schließlich nicht verlangen, für wirtschaftliche Schäden aufzukommen, die eben nicht versichert seien.

Klauseln in Verträgen entscheidend

Dass betroffene Betriebe von den Versicherungen fordern, für die Schließung wegen des Corona-Virus aufzukommen, hat wohl kaum etwas mit Kulanz zu tun. Zwar werden Pandemien in einigen Versicherungsverträgen klar ein- oder ausgeschlossen, dafür sind die Klauseln in zahlreichen anderen Verträgen weniger präzise und dementsprechend Auslegungssache.

Auch die BaFin bestätigte jüngst, dass es sich hierbei um eine Grauzone handele. Sie forderte eine Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werde. Nicht eindeutig formulierte Klauseln dürften nicht zu Ungunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden, so die BaFin.

Wenn auch Ihr Versicherer die Zahlung für die coronabedingte Schließung Ihres Betriebs verweigert, stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch, um Ihre Versicherungspolice prüfen und sich von uns beraten zu lassen.

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Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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