Erbrecht

Erbrecht: Der Pflichtteil

14.10.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 14.10.2023

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann, Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil:

1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner. 

2. Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten würde. Die genaue Berechnung kann komplex sein, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann hierbei helfen.

3. Wann kann der Pflichtteil geltend gemacht werden?

Der Pflichtteil kann in der Regel dann geltend gemacht werden, wenn der Erblasser stirbt und in seinem Testament die Pflichtteilsberechtigten nicht oder nur unzureichend bedacht hat. Beachten Sie jedoch, dass es bestimmte Fristen gibt, innerhalb derer der Pflichtteil geltend gemacht werden muss. 

4. Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Die Berechnung des Pflichtteils kann komplex sein, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, wie beispielsweise dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser. Eine genaue Analyse der rechtlichen Situation ist hierbei unerlässlich, um den korrekten Pflichtteilsanspruch zu ermitteln.

5. Was sind die Möglichkeiten zur Vermeidung des Pflichtteils?

In manchen Fällen möchten Erblasser den Pflichtteil umgehen oder reduzieren. Dies kann durch verschiedene rechtliche Mittel wie Schenkungen zu Lebzeiten, die Erstellung eines Testaments oder die Ausnutzung von Ausnahmeregelungen erreicht werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann hierbei beraten und entsprechende Strategien entwickeln.

Der Pflichtteil ist ein wichtiger rechtlicher Anspruch und kann in komplexen Familiensituationen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Lösung zu finden, empfiehlt es sich, sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden, der Ihnen bei Fragen rund um den Pflichtteil kompetent zur Seite steht.

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Über den Autor

Gesamt:

Fabian Symann
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Haydnstraße 1
80336 München

Telefon: 089 26011700


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