Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Finanzmakler haftet für falsche Rating-Angabe

Zuletzt bearbeitet am: 09.03.2024

München (jur). Finanzdienstleister können für fehlerhafte Auskünfte wie etwa eine fehlerhafte Rating-Angabe haften. Das hat das Landgericht München I in einem am Freitag, 28. April 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 32 O 2905/22). Es verpflichtete damit einen Finanzdienstleister zur Zahlung von drei Millionen Euro Schadenersatz an die Stadt Mengen in Baden-Württemberg. 

Im November 2020 hatte die Stadt eine Serien-Mail erhalten, in der der Finanzdienstleister unter anderem verschiedene Möglichkeiten zur kurzfristigen Geldanlage empfahl. Darin war die Greensill Bank in Bremen mit einem Rating von A- aufgeführt, obwohl die Bank bereits auf BBB+ herabgestuft worden war. Mit einem Zinssatz von 0,06 Prozent und einer Laufzeit von neun Monaten legte die Stadt Mengen drei Millionen Euro bei der Greensill Bank. 

Als der Finanzmakler im Januar 2021 über die Herabstufung informierte, war das Geschäft bereits besiegelt. Im März 2021 ging die Greensill Bank in die Insolvenz. Da die Bank nur einem Einlagensicherungsfonds für Privatkunden angeschlossen war, waren die drei Millionen Euro der Stadt Mengen verloren. 

Doch hierfür verlangte sie nun Schadenersatz von dem Makler. Hätte sie von der Rückstufung gewusst, hätte sie die Greensill Bank nicht für ihre Geldanlage ausgewählt, so die Stadt Mengen. Denn sie sei verpflichtet gewesen, Geld nur bei Häusern mit einem A-Rating zu parken. 

Der Finanzdienstleister argumentierte, die Herabstufung sei nur geringfügig gewesen. Zudem habe es gar keinen Vertrag zwischen ihm und der Stadt gegeben. Eine Provision habe er nur von der Bank bekommen. 

Doch das Landgericht München I gab der Klage nun statt. Die Stadt habe ausreichend glaubhaft gemacht, dass sie in Kenntnis der Herabstufung ihr Geld nicht bei der Greensill Bank angelegt hätte. 

Auch ein Vertragsverhältnis habe bestanden. Dass Maklerhonorare nicht von den Kunden gezahlt werden, sei üblich. Hier sei der Finanzdienstleister unter der Bezeichnung „Finanzierungen/Anlagevermittlung“ aufgetreten, seine Mitarbeiterin als „Rating-Analyst (univ.)“. Damit habe das Unternehmen für sich eine „besondere Sachkunde reklamiert“, auf die die Stadt Mengen vertraut habe. 

Nach Medieninformationen hatten bundesweit rund 50 weitere Kommunen Geld bei der Greensill Bank geparkt. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

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