Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Finanzmakler haftet für falsche Rating-Angabe

München (jur). Finanzdienstleister können für fehlerhafte Auskünfte wie etwa eine fehlerhafte Rating-Angabe haften. Das hat das Landgericht München I in einem am Freitag, 28. April 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 32 O 2905/22). Es verpflichtete damit einen Finanzdienstleister zur Zahlung von drei Millionen Euro Schadenersatz an die Stadt Mengen in Baden-Württemberg. 

Im November 2020 hatte die Stadt eine Serien-Mail erhalten, in der der Finanzdienstleister unter anderem verschiedene Möglichkeiten zur kurzfristigen Geldanlage empfahl. Darin war die Greensill Bank in Bremen mit einem Rating von A- aufgeführt, obwohl die Bank bereits auf BBB+ herabgestuft worden war. Mit einem Zinssatz von 0,06 Prozent und einer Laufzeit von neun Monaten legte die Stadt Mengen drei Millionen Euro bei der Greensill Bank. 

Als der Finanzmakler im Januar 2021 über die Herabstufung informierte, war das Geschäft bereits besiegelt. Im März 2021 ging die Greensill Bank in die Insolvenz. Da die Bank nur einem Einlagensicherungsfonds für Privatkunden angeschlossen war, waren die drei Millionen Euro der Stadt Mengen verloren. 

Doch hierfür verlangte sie nun Schadenersatz von dem Makler. Hätte sie von der Rückstufung gewusst, hätte sie die Greensill Bank nicht für ihre Geldanlage ausgewählt, so die Stadt Mengen. Denn sie sei verpflichtet gewesen, Geld nur bei Häusern mit einem A-Rating zu parken. 

Der Finanzdienstleister argumentierte, die Herabstufung sei nur geringfügig gewesen. Zudem habe es gar keinen Vertrag zwischen ihm und der Stadt gegeben. Eine Provision habe er nur von der Bank bekommen. 

Doch das Landgericht München I gab der Klage nun statt. Die Stadt habe ausreichend glaubhaft gemacht, dass sie in Kenntnis der Herabstufung ihr Geld nicht bei der Greensill Bank angelegt hätte. 

Auch ein Vertragsverhältnis habe bestanden. Dass Maklerhonorare nicht von den Kunden gezahlt werden, sei üblich. Hier sei der Finanzdienstleister unter der Bezeichnung „Finanzierungen/Anlagevermittlung“ aufgetreten, seine Mitarbeiterin als „Rating-Analyst (univ.)“. Damit habe das Unternehmen für sich eine „besondere Sachkunde reklamiert“, auf die die Stadt Mengen vertraut habe. 

Nach Medieninformationen hatten bundesweit rund 50 weitere Kommunen Geld bei der Greensill Bank geparkt. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© eyetronic - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Phishing-Schaden: Bank muss zuerst zahlen – Streiten kommt danach
31.03.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Phishing-Schaden: Bank muss zuerst zahlen – Streiten kommt danach

Der Europäische Gerichtshof könnte die Position von Bankkunden bei Zahlungsbetrug grundlegend stärken. Der EU-Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 ( Rs. C-70/25 ) erkannt, dass Banken die Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden verweigern dürfen. Das sogenannte „Erst erstatten, dann streiten"-Modell soll künftig für klare Verhältnisse zwischen Kunden und Zahlungsdienstleistern sorgen. Phishing-Schaden: Was die EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorschreibt Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (EU) 2015/2366 verpflichtet Banken nach Art. 73 dazu, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen den Betrag unverzüglich zurückzubuchen. Eine pauschale Ausnahme wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit sieht die Richtlinie...

weiter lesen weiter lesen

Fehlerhafte Aufklärung über Kündigungsfristen: Ein Sieg für Anleger bei falscher Kapitalanlageberatung
05.03.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Fehlerhafte Aufklärung über Kündigungsfristen: Ein Sieg für Anleger bei falscher Kapitalanlageberatung

Das Landgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2026 ( Az. 114 O 7/25 ) erkannt, dass Anleger bei einer fehlerhaften Aufklärung über Kündigungsfristen umfassenden Schadensersatz verlangen können. Eine falsche Kapitalanlageberatung liegt demnach bereits dann vor, wenn wesentliche Liquiditätshürden im Gespräch verschwiegen werden. Das Urteil stärkt die Position von Investierenden massiv, da diese mündlichen Aussagen des Beratungspersonals grundsätzlich vertrauen dürfen. Das Urteil des LG Münster zur Aufklärung über Kündigungsfristen Ein Anleger kaufte Ende 2019 Fondsanteile für 15.000 Euro, wurde aber von der Bank nicht über die zwölfmonatige Rückgabefrist informiert. Als er später sein Geld brauchte, war es gesperrt . Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ersetzt die alleinige...

weiter lesen weiter lesen
Vertragsrecht im digitalen Zeitalter: Was gilt bei Online-Kreditverträgen?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)26.01.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Vertragsrecht im digitalen Zeitalter: Was gilt bei Online-Kreditverträgen?

Die Digitalisierung hat das Kreditgeschäft tiefgreifend verändert. Vertragsabschlüsse erfolgen zunehmend vollständig online, Kreditentscheidungen werden automatisiert getroffen, und Zusagen werden in Sekunden erteilt. Diese Entwicklung wirft im rechtsrelevanten Raum eine zentrale Frage auf: Wie und inwieweit lassen sich klassische Regeln des Vertragsrechts auf digitale Kreditabschlüsse übertragen – und wo ergeben sich rechtlich relevante Besonderheiten? Gerade im Bereich der Online-Sofortkredite treffen automatisierte Prozesse auf juristische Rahmenbedingungen von Angebot, Annahme und Bindungswirkung. Für die juristische Praxis ist es daher unerlässlich, die Schnittstellen zwischen allgemeinem Zivilrecht, Verbraucherkreditrecht und digitaler Vertragspraxis sauber zu bestimmen und zu ermitteln, an welchen Stellen die...

weiter lesen weiter lesen

Wer zahlt, wenn die IBAN gefälscht wird? Das aktuelle BGH-Urteil zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)08.12.2025Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Wer zahlt, wenn die IBAN gefälscht wird? Das aktuelle BGH-Urteil zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2025 ( Az. IV ZR 161/24 ) entschieden, dass bei einer Geldüberweisung die Gefahr des Verlusts nicht auf den Gläubiger übergeht, wenn die Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten in einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf gefälscht wurde. Diese Klarstellung zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen ist für alle Unternehmen und Selbstständigen, die regelmäßig hohe Beträge transferieren, von eminenter Bedeutung. Der atypische Sachverhalt: Gefälschte IBAN durch Kontomanipulation auf dem Postweg Bei der Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs wurde das Vergleichsdokument mit der korrekten IBAN gestohlen und von einer unbekannten Person manipuliert . Die Beklagten überwiesen daraufhin 20.000 Euro auf ein gefälschtes Konto und...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?