Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Geschäftsführer muss seine Daten im Handelsregister dulden

Zuletzt bearbeitet am: 17.03.2023

Celle (jur). Name, Geburtsdatum und Wohnort eines Geschäftsführers einer GmbH müssen für alle Interessierten im Handelsregister einsehbar sein. Denn funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register „sind für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich“, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Donnerstag, 16. März 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 9 W 16/23). Sie dienten der zuverlässigen Information von Geschäftspartnern. 

Im konkreten Fall wollte ein GmbH-Geschäftsführer verhindern, dass neben dem Namen auch sein Geburtsdatum und sein Wohnort im Handelsregister abgerufen werden kann. Er habe beruflich mit dem Umgang mit Sprengstoff zu tun. Mit den Angaben im Handelsregister könne er ausfindig gemacht werden. Er fürchte um seine Sicherheit, und dass er Opfer einer möglichen Entführung oder eines Raubes werden könne. 

Doch das OLG hielt mit Beschluss vom 24. Februar 2023 die Angaben im Handelsregister für erforderlich. Neben Angaben etwa zu den Gesellschaftern, dem Firmensitz und der Höhe des Stammkapitals seien auch der Name des Geschäftsführers, dessen Geburtsdatum und sein Wohnort erforderlich. So könnten sich Geschäftspartner über die Verhältnisse einer GmbH zuverlässig informieren. Funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register seien für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich. Datenschutzrechtliche Widerspruchsrechte gegen die Aufnahme der Daten bestünden deshalb nicht. 

Ob bei einer tatsächlichen Gefährdung eine Löschung der Angaben möglich sei, hatte das OLG offen gelassen. Denn der Kläger hatte seine vorgebrachte drohende Gefährdung nicht näher konkretisiert. Zudem sei auch nicht seine vollständige Anschrift, sondern nur sein Wohnort im Handelsregister eingetragen. 

Gegen die Entscheidung wurde mittlerweile Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Dort ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen II ZB 7/23 anhängig. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© blende11.photo - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Kein verwerfliches Verhalten von Porsche bei versuchter VW-Übernahme

Celler. Porsche hat sich beim Versuch, Volkswagen 2008 und 2009 zu übernehmen, nicht verwerflich verhalten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Celle am Freitag, den 30. September 2022 in einem Kapitalanleger-musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) entschieden. Danach haben milliardenschwere Klagen von Kapitalanlegern kaum noch Aussicht auf Erfolg. Ab 2005 baute die Porsche SE ihre Beteiligung an Volkswagen aus und kündigte zunächst Pläne an, seine Anteile an Volkswagen im Laufe des Jahres 2008 auf über 50 Prozent aufstocken zu wollen. Am 26. Oktober gab Porsche dann bekannt, dass das Unternehmen eine Beteiligung von mehr als 75 Prozent anstrebe. Infolgedessen ist der ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Händler müssen nicht generell über Herstellergarantien informieren

Luxemburg (jur). Verkauft ein Händler Waren über Internetverkaufsportale wie Amazon, muss er den Verbraucher nicht generell auf Herstellergarantien hinweisen. Nur wenn er ausdrücklich in seinem Angebot mit der Herstellergarantie wirbt, sind weitere Angaben zu den Garantiebedingungen des Herstellers zu machen, urteilte am Donnerstag, 5. Mai 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Streit um den Verkauf von Schweizer Offiziersmessern (Az.: C-179/21). Im konkreten Fall hatte das Unternehmen „absoluts -bikes and more“ auf Amazon Schweizer Offiziersmesser des Herstellers Victorinox zum Verkauf angeboten. Der Schweizer Hersteller bietet eine lebenslange ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht EU-Kommission kann auch außerhalb der EU vereinbarte Kartelle ahnden

Luxemburg (jur). Die EU-Kommission kann auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getroffene Kartellvereinbarungen mit Bußgeldern belegen, wenn „wesentliche Auswirkungen“ auf die Europäische Union beziehungsweise den EWR absehbar sind. Das hat am Mittwoch, 30. März 2022, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg zu Flugverbindungen der Japan Airlines aus Drittstaaten in den EWR entschieden (T-340/17). Im November 2010 hatte die EU-Kommission zahlreiche Fluggesellschaften mit Geldbußen von insgesamt 790 Millionen Euro belegt. Grund war ein Preiskartell von 1999 bis 2006. Dies umfasste verschiedene Bestandteile der Preise für ... weiter lesen

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Kartellbuße in Deutschland verhindert keine zweite Bestrafung in Österreich

Luxemburg. Ein wettbewerbswidriges Verhalten kann in zwei verschiedenen Ländern und nach verschiedenen Rechtsgrundlagen sogar in einem Land von zwei Behörden getrennt verfolgt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag, den 22. März 2022, entschieden, dass beides nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung für ein und dieselbe Tat verstoße (Az.: C-151/20 und C-117/20). Der erste Fall betraf die deutschen Zuckerhersteller Nordzucker und Südzucker, die in einem Telefongespräch Kartellabsprachen getroffen hatten. Dafür verhängte das Bundeskartellamt gegen Südzucker eine Geldbuße von 195,5 Millionen Euro. Auf Basis desselben Telefongesprächs ... weiter lesen

Ihre Spezialisten