Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Guido Lenné im WDR: Banken mit fragwürdiger Beratung zu Geldanlagemodellen

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)05.02.2021 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Die Suche nach gewinnbringenden Geldanlagemodellen ist in Zeiten von anhaltenden Niedrigzinsen gar nicht so leicht. Zahllose Verbraucher vertrauen hierbei blind auf ihre Bankberater. Das kann sich als Fehler herausstellen, der sie bares Geld kostet. In einem aktuellen Beitrag der WDR Servicezeit mahnt Guido Lenné Anleger zur Vorsicht und gibt ihnen wichtige Tipps mit auf den Weg.

Anhaltende Niedrigzinsen erschweren es Verbrauchern, ertragreiche Anlagemodelle zu finden. Die Beratung durch Anlageexperten, z. B. bei der Hausbank, gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Doch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Zahlt sich nämlich die Geldanlage auch Jahre später nicht aus, ist der Ärger groß. Das musste auch eine Bankkundin erleben, über deren Fall die WDR Servicezeit vor Kurzem berichtete. Ihr wurde von der Sparkasse eine fondsgebundene Rentenversicherung empfohlen, die nach fünf Jahren gerade mal etwas mehr als 100 Euro abwarf.

Regelmäßig werben die Sparkassen mit eigenen, angeblich gewinnbringenden Anlageprodukten, die sie in enger Zusammenarbeit mit ihrer Versicherungstochter Provinzial anbieten, die wiederum auf Deka-Aktienfonds setzt. Alle Beteiligten profitieren regelmäßig von diesem Modell, nur die Kunden nicht. Nämlich immer dann, wenn sie sich nicht selber mit der Anlagestrategie auseinandersetzen. Die Bankkundin im vorliegenden Fall hatte nach der Beratung durch die Bank die GarantRente Vario abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung mit Aktienfondsanteilen und angeblich hoher Renditenchance bei garantierter Sicherheit und Flexibilität.

Ungenügende Beratung durch die Sparkasse

Das investierte Geld wird bei diesem Modell regelmäßig zwischen unterschiedlichen Anlagetöpfen umgeschichtet. Bei diesem ständigen Wechsel stehen die Kosten oft in keinem Verhältnis zum Nutzen, sodass der erzielte Ertrag schwindend gering bleibt.

Die WDR Servicezeit holt sich hierzu eine Einschätzung von Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieser bewertet das Anlagemodell der Sparkasse kritisch. Die Investition in Fonds sei zwar grundsätzlich eine gute Idee, so der Leverkusener Anwalt. Bei diesem Modell mahnt er aber zur Vorsicht: „Man muss darauf achten, dass man bei diesem Produkt in die richtigen Anlagetöpfe investiert.“ Anleger dürften sich nicht einfach blind auf das Angebot ihrer Bank verlassen, sondern müssten sich selber mit den verschiedenen Anlagetöpfen befassen und sich aktiv um die Umschichtung kümmern.

Viele Kunden überlassen die Auswahl der Anlagetöpfe aber den Banken oder Versicherungen und wissen nicht, dass alleine die Umschichtung nicht zu unterschätzende Kosten produziert. Die Sparkasse behauptet zwar, das Umschichten zwischen den Investmentfonds würde keine zusätzlichen Kosten produzieren und die Kunden könnten sich kostenfrei für andere Fonds entscheiden. Doch dieser Entscheidungsfreiheit sind sich viele Anleger nach dem Beratungsgespräch bei der Bank nicht bewusst. Dass nämlich diese Wahlmöglichkeit auch erfordert, sich aktiv darum kümmern zu müssen, wurde ihnen nicht deutlich erklärt. Stattdessen wird die Auswahl der Bank überlassen. Schlussendlich haben alle an der fondsgebundenen Rentenversicherung verdient, nur die Kunden nicht. Auch die Stiftung Warentest kam zu dem Schluss, dass die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen für die Anleger zu teuer sind.

Wo sich in solchen Angeboten oft Kostenfallen verstecken und was man als Anleger unbedingt beachten sollte, bevor man sich auf ein solches Angebot einlässt, verrät Guido Lenné hier im aktuellen Beitrag der WDR Servicezeit.

Darüber hinaus steht er Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei sämtlichen Rechtsfragen rund um das Thema Kapitalanlage zur Seite – etwa wenn Sie einem Schneeballsystem zum Opfer gefallen sind. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie sich unverbindlich beraten lassen.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Lenné

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
BGH: Online-Glücksspielverbot verstößt nicht gegen EU-Recht
SternSternSternSternStern
(6 Bewertungen)20.08.2021Guido LennéBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Guido Lenné

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Erfolgsaussichten von Spielern, die Geld in illegalen Online-Casinos verloren haben: Dieser hat jetzt bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Online-Casinobetreiber können sich daher vor Gericht nicht mehr auf das Argument des Rechtsverstoßes berufen. Der BGH-Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot laut § 4 Abs. 4 GlüstV mit europäischem Recht vereinbar ist. Eine Vorlage vor den EuGH hält das oberste deutsche Gericht nicht für notwendig, denn der hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass die Prüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor den nationalen Gerichten zu überlassen sei. Im...

weiter lesen weiter lesen

Guido Lenné in der WDR Servicezeit zum fragwürdigen neuen Glücksspielstaatsvertrag
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)19.03.2021Guido LennéBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Guido Lenné

Im Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft und es wird befürchtet, dass dadurch das Risiko der krankhaften Spielsucht steigen könnte. Guido Lenné, der schon vielen geschädigten Spielern geholfen hat, ihr Geld zurückzubekommen, gibt in der WDR Servicezeit seine Einschätzung als Experte ab. Er blickt den neuen Regelungen skeptisch entgegen. Unzählige Existenzen wurden bereits durch illegales Glücksspiel ruiniert. Es ist ein schmaler Grat zwischen „ein bisschen zocken“ und krankhafter Spielsucht. Mindestens 200.000 Menschen gelten bundesweit als krankhaft glücksspielsüchtig. Das extrem breite Angebot illegalen Online-Glücksspiels macht es gefährdeten Spielern leicht, in die Spielsucht zu rutschen. Dabei wissen viele nicht, dass...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Fehlerhafte Aufklärung über Kündigungsfristen: Ein Sieg für Anleger bei falscher Kapitalanlageberatung
05.03.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Fehlerhafte Aufklärung über Kündigungsfristen: Ein Sieg für Anleger bei falscher Kapitalanlageberatung

Das Landgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2026 ( Az. 114 O 7/25 ) erkannt, dass Anleger bei einer fehlerhaften Aufklärung über Kündigungsfristen umfassenden Schadensersatz verlangen können. Eine falsche Kapitalanlageberatung liegt demnach bereits dann vor, wenn wesentliche Liquiditätshürden im Gespräch verschwiegen werden. Das Urteil stärkt die Position von Investierenden massiv, da diese mündlichen Aussagen des Beratungspersonals grundsätzlich vertrauen dürfen. Das Urteil des LG Münster zur Aufklärung über Kündigungsfristen Ein Anleger kaufte Ende 2019 Fondsanteile für 15.000 Euro, wurde aber von der Bank nicht über die zwölfmonatige Rückgabefrist informiert. Als er später sein Geld brauchte, war es gesperrt . Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ersetzt die alleinige...

weiter lesen weiter lesen

Vertragsrecht im digitalen Zeitalter: Was gilt bei Online-Kreditverträgen?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)26.01.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Vertragsrecht im digitalen Zeitalter: Was gilt bei Online-Kreditverträgen?

Die Digitalisierung hat das Kreditgeschäft tiefgreifend verändert. Vertragsabschlüsse erfolgen zunehmend vollständig online, Kreditentscheidungen werden automatisiert getroffen, und Zusagen werden in Sekunden erteilt. Diese Entwicklung wirft im rechtsrelevanten Raum eine zentrale Frage auf: Wie und inwieweit lassen sich klassische Regeln des Vertragsrechts auf digitale Kreditabschlüsse übertragen – und wo ergeben sich rechtlich relevante Besonderheiten? Gerade im Bereich der Online-Sofortkredite treffen automatisierte Prozesse auf juristische Rahmenbedingungen von Angebot, Annahme und Bindungswirkung. Für die juristische Praxis ist es daher unerlässlich, die Schnittstellen zwischen allgemeinem Zivilrecht, Verbraucherkreditrecht und digitaler Vertragspraxis sauber zu bestimmen und zu ermitteln, an welchen Stellen die...

weiter lesen weiter lesen
Wer zahlt, wenn die IBAN gefälscht wird? Das aktuelle BGH-Urteil zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)08.12.2025Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Wer zahlt, wenn die IBAN gefälscht wird? Das aktuelle BGH-Urteil zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2025 ( Az. IV ZR 161/24 ) entschieden, dass bei einer Geldüberweisung die Gefahr des Verlusts nicht auf den Gläubiger übergeht, wenn die Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten in einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf gefälscht wurde. Diese Klarstellung zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen ist für alle Unternehmen und Selbstständigen, die regelmäßig hohe Beträge transferieren, von eminenter Bedeutung. Der atypische Sachverhalt: Gefälschte IBAN durch Kontomanipulation auf dem Postweg Bei der Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs wurde das Vergleichsdokument mit der korrekten IBAN gestohlen und von einer unbekannten Person manipuliert . Die Beklagten überwiesen daraufhin 20.000 Euro auf ein gefälschtes Konto und...

weiter lesen weiter lesen

Direktanspruch gegen Geldwäscher: Gericht schließt Mitverschulden des Opfers aus
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)14.11.2025Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Direktanspruch gegen Geldwäscher: Gericht schließt Mitverschulden des Opfers aus

Mit seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2024 ( Az. 29 U 100/24 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die zivilrechtliche Haftung bei betrügerisch veranlassten Zahlungen präzisiert. Das Gericht stellte fest, dass Opfern von Telefonbetrug ein Direktzahlungsanspruch gegen den Geldwäscher zusteht. Kurz gesagt: Auch wenn das Opfer grob fahrlässig gehandelt hat, wird dessen Mitverschulden bei einem direkten Zahlungsanspruch gegen den Geldwäscher nicht angerechnet. Die Begründung der zivilrechtlichen Haftung Geldwäsche: Der deliktische Anspruch des Opfers Die dem Verfahren zugrunde liegende Sachlage betraf eine Klägerin, welche infolge eines organisierten Telefonbetrugs ( Phishing ) unter psychologischem Druck eine Überweisung an ein fremdes Konto autorisierte. Unmittelbar nach Gutschrift leitete der...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Guido Lenné Premium
Guido Lenné
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adresse Icon
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von: