Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Guido Lenné in der WDR Servicezeit zum fragwürdigen neuen Glücksspielstaatsvertrag

19.03.2021
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Im Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft und es wird befürchtet, dass dadurch das Risiko der krankhaften Spielsucht steigen könnte. Guido Lenné, der schon vielen geschädigten Spielern geholfen hat, ihr Geld zurückzubekommen, gibt in der WDR Servicezeit seine Einschätzung als Experte ab. Er blickt den neuen Regelungen skeptisch entgegen.

Unzählige Existenzen wurden bereits durch illegales Glücksspiel ruiniert. Es ist ein schmaler Grat zwischen „ein bisschen zocken“ und krankhafter Spielsucht. Mindestens 200.000 Menschen gelten bundesweit als krankhaft glücksspielsüchtig. Das extrem breite Angebot illegalen Online-Glücksspiels macht es gefährdeten Spielern leicht, in die Spielsucht zu rutschen. Dabei wissen viele nicht, dass Online-Casinos illegal sind. Das ändert sich aber Mitte des Jahres, wenn der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt und Online-Glücksspiel wieder legal wird.

Was ändert sich?

Aktuell ist Online-Glücksspiel in den meisten Bundesländern noch illegal. Deshalb hatten geschädigte Spieler auch die Möglichkeit, sich die verspielten Einsätze auf dem Rechtsweg zurückzuholen. In einem aktuellen WDR-Beitrag erklärt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Bislang konnten entweder die Online-Glücksspielanbieter, die für ihr Angebot keine Lizenz hatten, in Regress genommen werden oder aber die Banken bzw. Zahlungsdienstleister, die die Transaktionen widerrechtlich durchgeführt haben.

Doch das wird sich mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli ändern, denn dann wird Online-Glücksspiel bundesweit legal – unter Auflagen, die ein Mindestmaß an Schutz gewährleisten sollen. Die Länder sind dabei für die Lockerungen mitverantwortlich. So sollen die einzelnen Angebote inhaltlich beschränkt und behördlich überwacht werden. Durch die beschränkte Legalisierung und behördlichen Kontrollen soll der Glücksspielmarkt für Spieler weniger Gefahren bereithalten, als es bisher auf dem Schwarzmarkt der Fall war.

Guido Lenné sieht das skeptisch. Es sei damit zu rechnen, dass die zunächst sinnvoll wirkenden Kontrollen wahrscheinlich nicht wie gewünscht greifen und folglich nur wenig Schutz gewährleisten würden. Menschen mit krankhafter Spielsucht würden auch weiterhin Mittel und Wege finden, um die installierten Hürden zu umgehen, so der Fachanwalt.

Die neuen Schutzmaßnahmen

Die geplanten Kontrollen sehen vor, dass Online-Spieler stets ihre persönlichen Daten angeben müssen, damit geprüft werden kann, ob sich ein Spieler aus Selbstschutz gesperrt hat oder gesperrt wurde und ob er bei verschiedenen Casinos angemeldet ist. Das festgelegte Einsatzlimit von monatlich maximal 1.000 Euro soll sicherstellen, dass die Spieler nicht zu viel Geld verlieren. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass krankhaft Spielsüchtige einfach auf illegale Online-Casinos umsteigen – denn die wird es zweifellos weiterhin geben – oder andere Möglichkeiten zur Umgehung der Kontrollen finden werden.

Grundsätzlich sind die Lockerungen nicht als positive Entwicklung für den Spielerschutz in Deutschland anzusehen. Wenn Sie mehr über den umstrittenen neuen Glücksspielstaatsvertrag erfahren möchten, finden Sie den aktuellen WDR-Beitrag hier. Sollten Sie Geld bei bislang noch illegalem Online-Glücksspiel verloren haben, steht Ihnen Guido Lenné nach wie vor zur Seite, um das verspielte Geld zurückzuholen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


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