Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Guido Lenné in der WDR Servicezeit zum fragwürdigen neuen Glücksspielstaatsvertrag

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)19.03.2021 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Im Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft und es wird befürchtet, dass dadurch das Risiko der krankhaften Spielsucht steigen könnte. Guido Lenné, der schon vielen geschädigten Spielern geholfen hat, ihr Geld zurückzubekommen, gibt in der WDR Servicezeit seine Einschätzung als Experte ab. Er blickt den neuen Regelungen skeptisch entgegen.

Unzählige Existenzen wurden bereits durch illegales Glücksspiel ruiniert. Es ist ein schmaler Grat zwischen „ein bisschen zocken“ und krankhafter Spielsucht. Mindestens 200.000 Menschen gelten bundesweit als krankhaft glücksspielsüchtig. Das extrem breite Angebot illegalen Online-Glücksspiels macht es gefährdeten Spielern leicht, in die Spielsucht zu rutschen. Dabei wissen viele nicht, dass Online-Casinos illegal sind. Das ändert sich aber Mitte des Jahres, wenn der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft tritt und Online-Glücksspiel wieder legal wird.

Was ändert sich?

Aktuell ist Online-Glücksspiel in den meisten Bundesländern noch illegal. Deshalb hatten geschädigte Spieler auch die Möglichkeit, sich die verspielten Einsätze auf dem Rechtsweg zurückzuholen. In einem aktuellen WDR-Beitrag erklärt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Bislang konnten entweder die Online-Glücksspielanbieter, die für ihr Angebot keine Lizenz hatten, in Regress genommen werden oder aber die Banken bzw. Zahlungsdienstleister, die die Transaktionen widerrechtlich durchgeführt haben.

Doch das wird sich mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli ändern, denn dann wird Online-Glücksspiel bundesweit legal – unter Auflagen, die ein Mindestmaß an Schutz gewährleisten sollen. Die Länder sind dabei für die Lockerungen mitverantwortlich. So sollen die einzelnen Angebote inhaltlich beschränkt und behördlich überwacht werden. Durch die beschränkte Legalisierung und behördlichen Kontrollen soll der Glücksspielmarkt für Spieler weniger Gefahren bereithalten, als es bisher auf dem Schwarzmarkt der Fall war.

Guido Lenné sieht das skeptisch. Es sei damit zu rechnen, dass die zunächst sinnvoll wirkenden Kontrollen wahrscheinlich nicht wie gewünscht greifen und folglich nur wenig Schutz gewährleisten würden. Menschen mit krankhafter Spielsucht würden auch weiterhin Mittel und Wege finden, um die installierten Hürden zu umgehen, so der Fachanwalt.

Die neuen Schutzmaßnahmen

Die geplanten Kontrollen sehen vor, dass Online-Spieler stets ihre persönlichen Daten angeben müssen, damit geprüft werden kann, ob sich ein Spieler aus Selbstschutz gesperrt hat oder gesperrt wurde und ob er bei verschiedenen Casinos angemeldet ist. Das festgelegte Einsatzlimit von monatlich maximal 1.000 Euro soll sicherstellen, dass die Spieler nicht zu viel Geld verlieren. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass krankhaft Spielsüchtige einfach auf illegale Online-Casinos umsteigen – denn die wird es zweifellos weiterhin geben – oder andere Möglichkeiten zur Umgehung der Kontrollen finden werden.

Grundsätzlich sind die Lockerungen nicht als positive Entwicklung für den Spielerschutz in Deutschland anzusehen. Wenn Sie mehr über den umstrittenen neuen Glücksspielstaatsvertrag erfahren möchten, finden Sie den aktuellen WDR-Beitrag hier. Sollten Sie Geld bei bislang noch illegalem Online-Glücksspiel verloren haben, steht Ihnen Guido Lenné nach wie vor zur Seite, um das verspielte Geld zurückzuholen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Lenné

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
BGH: Online-Glücksspielverbot verstößt nicht gegen EU-Recht
SternSternSternSternStern
(6 Bewertungen)20.08.2021Guido LennéBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Guido Lenné

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Erfolgsaussichten von Spielern, die Geld in illegalen Online-Casinos verloren haben: Dieser hat jetzt bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Online-Casinobetreiber können sich daher vor Gericht nicht mehr auf das Argument des Rechtsverstoßes berufen. Der BGH-Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot laut § 4 Abs. 4 GlüstV mit europäischem Recht vereinbar ist. Eine Vorlage vor den EuGH hält das oberste deutsche Gericht nicht für notwendig, denn der hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass die Prüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor den nationalen Gerichten zu überlassen sei. Im...

weiter lesen weiter lesen

Greensill Bank im Fokus der BaFin: Zahlungsein- und -ausgänge gestoppt
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)05.03.2021Guido LennéBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Guido Lenné

Am 03.03.2021 hat die BaFin offiziell ein Moratorium über die deutsche Greensill Bank AG verhängt. Eine solche Maßnahme ergreift die deutsche Bankenaufsicht nur dann, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Bank droht. Das Moratorium untersagt es der Bank unter anderem, Zahlungen zu leisten. Es dürfen aktuell also weder zugesagte Kredite bzw. Einlagen ausgezahlt noch Vermögensgegenstände veräußert werden. Ebenso wenig dürfen Zahlungen entgegengenommen werden – lediglich Zahlungen, die zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank bestimmt sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 KWG), sind noch erlaubt. Anders ausgedrückt: Aus dem Finanzinstitut dürfen keine Gelder abfließen und auch keine neuen Gelder...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Insiderhandel: Erlöse aus untauglichem Versuch unterliegen der Einziehung
05.11.2024Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Insiderhandel: Erlöse aus untauglichem Versuch unterliegen der Einziehung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 25. Juli 2024, dass selbst die Erlöse aus einem lediglich versuchten Insiderhandel der Einziehung unterliegen. Dies gilt auch, wenn der Täter in der irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere kauft und diese anschließend veräußert. Die Einziehung solcher Erlöse zeigt eine neue Konsequenz für Akteure auf den Finanzmärkten auf, welche bei falscher Annahme von Insiderinformationen weiterhin rechtliche Folgen zu tragen haben. Die Entscheidung im Detail In seinem Beschluss vom 25. Juli 2024 stellte das OLG Frankfurt am Main (Az. 7 Ws 253/23) klar, dass selbst ein untauglicher Versuch des Insiderhandels, also ein bloßer Versuch ohne tatsächliches Insiderwissen , als rechtswidrige Tat einzustufen ist. Der gesamte Erlös aus dem...

weiter lesen weiter lesen

Überwiesenes Geld zurückholen – diese 6 Möglichkeiten gibt es
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)27.05.2024Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Überwiesenes Geld zurückholen – diese 6 Möglichkeiten gibt es

Es kann vorkommen, dass eine Überweisung fehlerhaft ausgeführt wird oder man Opfer eines Betrugs wird. Überwiesenes Geld zurückholen steht dann im Vordergrund der Bemühungen. Abhängig von der Zahlungsmethode und der Reaktionszeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Betroffene ihr Geld zurückerhalten können. Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der spezifischen Prozesse bei Banken und Zahlungsdienstleistern sind entscheidend. Kann man falsch überwiesenes Geld zurückholen? Das hängt im Wesentlichen von der Schnelligkeit der Reaktion und der verwendeten Methode ab. Die rechtlichen Grundlagen eröffnen mögliche Spielräume:  § 812 BGB regelt die Herausgabe bei ungerechtfertigter Bereicherung .  Bankrechtliche Pflichten zur Unterstützung bei der Rückholung sind in...

weiter lesen weiter lesen
Das rechtliche 1x1 der Aktienanlage: Wichtige Gesetze und Verordnungen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)21.03.2024Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Das rechtliche 1x1 der Aktienanlage: Wichtige Gesetze und Verordnungen

In der Welt der Finanzinvestitionen bieten Aktien eine der aufregendsten Möglichkeiten für Anleger, ihr Kapital zu vermehren und an der wirtschaftlichen Entwicklung von Unternehmen teilzuhaben. Doch der Weg zum erfolgreichen Aktieninvestor ist gepflastert mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl Neulinge als auch erfahrene Anleger berücksichtigen müssen. Der vorliegende Artikel dient als umfassender Leitfaden für die Anlage in Aktien und beleuchtet die wichtigsten gesetzlichen und regulatorischen Aspekte, die für jeden Aktienanleger von Bedeutung sind. Ziel ist es, ein solides Verständnis für die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die den Aktienmarkt formen und regeln, um informierte und sichere Investitionsentscheidungen treffen zu können. Grundlagen der Aktienmarktregulierung Die Regulierung der...

weiter lesen weiter lesen

Ist die Verwendung eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben?
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)21.12.2023Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Ist die Verwendung eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben?

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich mit einigen bürokratischen Angelegenheiten auseinandersetzen. Viele Selbstständige und Freiberufler stehen vor allem zu Beginn ihrer  Gründung vor der Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen sollen oder nicht. Ein Geschäftskonto ist eine Sonderform des Girokontos und bietet für Unternehmer einige Vorteile mit sich. Häufig herrscht jedoch Unsicherheit darüber, ob die Verwendung eines Geschäftskontos verpflichtend ist oder nicht. Welche Vorteile hat ein Geschäftskonto? Unabhängig davon, ob man ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG gründen möchte - ein Geschäftskonto hilft Selbstständigen und Freiberuflern dabei, private und geschäftliche Einnahmen und Ausgaben voneinander zu trennen. Dies vereinfacht die Buchhaltung enorm. So kann man sich...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Guido Lenné Premium
Guido Lenné
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adresse Icon
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von: