Sozialrecht

Kein Wohngeld für Langzeitstudentin

08.02.2023
 (2)
Zuletzt bearbeitet am: 27.03.2024

Berlin (jur). Langzeitstudenten können bei überlanger Studiendauer ihren Wohngeldanspruch verlieren. Werde das Studium nicht mehr ernsthaft betrieben, sei den Betroffenen eine volle Erwerbstätigkeit zuzumuten, um die Inanspruchnahme von Wohngeld zu verhindern, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 7. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 21 K 144/22). 

Die Klägerin, eine Studentin im Bachelor-Studiengang Bauingenieurswesen, befand sich mittlerweile im 20. Hochschulsemester. Darin waren vier Urlaubssemester und zwei Semester eines Erststudiums enthalten. Sie hält sich mit studentischen Nebenjobs über Wasser und bezieht seit mehreren Jahren Wohngeld. 

Doch nun lehnte das Bezirksamt Berlin-Zehlendorf den erneuten Antrag auf Wohngeld ab. Dieses werde „missbräuchlich“ begehrt. 

Die daraufhin eingelegte Klage der Langzeitstudentin wies das Verwaltungsgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 15. Dezember 2022 zurück. Wohngeld dürfe nicht gewährt werden, wenn dies „unangemessen und sozialwidrig“ sei und in diesem Zusammenhang gegen das „Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel“ verstoßen werde. So könne von einer erwerbsfähigen Person erwartet werden, dass sie eine ihr zumutbare Arbeitstätigkeit aufnimmt. 

Missbräuchlich sei es hier, wenn die Klägerin ein Studium nicht mehr ernsthaft betreibt, keine zumutbare Erwerbstätigkeit aufnimmt und dennoch Wohngeld verlangt. So habe sich die Klägerin im Zweitstudium im 14. Fachsemester und damit mehr als dem Doppelten der Regelstudienzeit befunden und nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren bestanden. Eine Verdoppelung der Regelstudienzeit wegen behaupteter studentischer Nebentätigkeit komme ebenso wenig in Betracht wie eine Herausrechnung von vier „Corona-Semestern“. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Butch - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Bundessozialgericht bestätigt: Keine Diskriminierung von Vätern bei Rentenpunkten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die automatische Zuordnung von Kindererziehungszeiten zu Müttern in der Rentenversicherung keine Diskriminierung von Männern darstellt (Az.: B 5 R 10/23 R ). Bundessozialgericht prüft Väter-Diskriminierung bei Kindererziehungszeiten Die standardmäßige Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Mutter, wenn keine Einigung zwischen den Eltern erfolgt, wurde vom Bundessozialgericht überprüft. In diesem Fall befasste sich der 5. Senat mit der Frage, ob eine solche Regelung, wie sie in § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI festgehalten ist, eine verfassungswidrige Benachteiligung von Vätern darstellt. Diese gesetzliche ... weiter lesen

Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Sozialrecht LSG-Urteil: Einzelfahrten von Fahrtrainern als Arbeitsunfall anerkannt

Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22 ). Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause. Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private ... weiter lesen

Sozialrecht Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg

Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az.  L 10 U 3232/21 ). Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ... weiter lesen

Ihre Spezialisten