Verwaltungsrecht

Kein Zwangsgeld wegen nicht zurückgeschnittener Hecke nach Vergleich

Zuletzt bearbeitet am: 04.04.2023

Frankfurt/Main (jur). Wenn eine Nachbarin zum Rückschnitt einer Hecke verpflichtet ist und dem nicht nachkommt, kann kein Zwangsgeld verhängt werden. Stattdessen müssen Betroffene „eine Ermächtigung zur Selbstausführung“ beantragen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 3. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 6 W 1/23). 

Im konkreten Fall streiten Nachbarn über die Höhe einer Hecke. Die Besitzerin der Hecke hatte sich in einem Vergleich verpflichtet, diese „auf eine Höhe von 2,50 Meter zu kürzen und auf dieser Höhe zu halten“. Dem kam sie allerdings nicht nach. Die durch die Hecke beeinträchtigten Nachbarn beantragten daher die Festsetzung eines Zwangsgelds. 

Das Landgericht Hanau kam dem noch nach und setzte ein Zwangsgeld von 500 Euro fest. Mit seinem Beschluss vom 24. März 2023 hob das OLG dies jedoch auf und wies den Antrag ab. 

Zur Begründung erklärten die Frankfurter Richter, ein Zwangsgeld könne nur bei einer „nicht vertretbaren Handlung“ festgesetzt werden, also einer Handlung, die die andere Partei nur selbst vornehmen kann. Das sei hier aber nicht der Fall. Die beeinträchtigten Nachbarn könnten die Hecke auch selbst kürzen oder kürzen lassen. Beim Landgericht müssten sie daher beantragen, hierzu ermächtigt zu werden. Sollte es erforderlich sein, dafür das Nachbargrundstück zu betreten, könnten sie gleichzeitig beantragen, dass die Nachbarin dies dulden muss. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Artursfoto - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht Schule darf Gendern

Berlin (jur). Lehrerinnen und Lehrer dürfen eine genderneutrale Sprache verwenden. Dies verstößt nicht gegen den staatlichen Erziehungsauftrag, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: 3 L 24/23). Insbesondere verstoße eine genderneutrale Kommunikation nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache.  Damit wies das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Vaters ab, dessen beide Kinder an zwei Berliner Gymnasien gehen. Dort hatten die Schulleitungen den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt und nach den gerichtlichen Feststellungen ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Chat-Austausch während Onlineprüfung führt zur Exmatrikulation

Berlin (jur). Studierende, die sich während einer Onlineprüfung über eine Chat-Gruppe mit anderen Prüflingen austauschen, müssen mit dem Ausschluss vom Studium rechnen. Mit einem am Freitag, 24. März 2023, bekanntgegebenen Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin eine solche Exmatrikulation bestätigt (Az.: 12 K 52/22).  Die Klägerin war an einer Berliner Universität im Bachelorstudiengang „Öffentliche Verwaltung“ eingeschrieben. Im Juli 2021 schrieb sie dort eine dreistündige Online-Klausur. Dem Dozenten und Prüfer wurden später Screenshots eines Messenger-Chats zugespielt. Sie zeigten, dass sich die Klägerin und weitere Prüfungsteilnehmer während der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Zweite Chance für Bafög-Empfänger

Leipzig (jur). Wenn Bafög-Empfänger erstmals ein Semester wiederholen müssen, können sie trotzdem weiter die Ausbildungsförderung bekommen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Leistungsnachweise fehlen, urteilte am Freitag, 3. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 6.2).  Es gab damit einer Pharmaziestudentin aus Thüringen recht. Nach ihrer Studienordnung sollte sie bis Ende des vierten Semesters zahlreiche Studienleistungen erbringen und mit „Scheinen“ nachweisen. Weil zwei Scheine fehlten, lehnte das Studierendenwerk Thüringen die Weiterförderung im fünften und sechsten Semester ab.  Während das Verwaltungsgericht ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Stadt muss gegen zugeparkte Gehwege vorgehen

Bremen (jur). Gehwege sind für die Fußgänger da. Werden sie regelmäßig so zugeparkt, dass ihre Funktion beeinträchtigt wird, muss die örtliche Verkehrsbehörde auf Antrag der Anwohner dagegen vorgehen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Freitag, 3. März 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 1 LC 64/22). Weil das verkehrswidrige Parken allerdings seit Jahrzehnten geduldet wurde, muss die Stadt aber nicht gleich die Abschleppwagen rufen. Nach dem Urteil reicht es vielmehr aus, wenn die Stadt ein Konzept vorlegt und danach auch streng verfolgt, wie den Belangen der Fußgänger besser Rechnung getragen werden kann.  Geklagt hatten ... weiter lesen

Ihre Spezialisten