Sozialrecht

Krankenkasse erstattet keine Helmtherapie bei verformtem Säuglingskopf

Zuletzt bearbeitet am: 23.03.2024

Detmold (jur). Kommen Säuglinge mit einem asymmetrisch verformten Kopf auf die Welt, muss die Krankenkasse nicht für eine sogenannte Helmtherapie aufkommen. Diese sei eine neue Behandlungsmethode, für die der Gemeinsame Bundesausschuss noch keine Empfehlung abgegeben hat, erklärte das Sozialgericht Detmold in einem am Mittwoch, 19. Februar 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 3 KR 130/13).

Konkret ging es um einen 2012 geborenen Säugling, der mit einem stark asymmetrisch verformten Schädel geboren wurde. Eine Kieferorthopädin verordnete daraufhin eine „Helmtherapie“ oder auch Kopforthesebehandlung. Dabei trägt das Kind einen individuellen, entsprechend seiner idealen Kopfform angepassten Kunststoff-Helm. Der Helm soll das Wachstum bestimmter Stellen des Kopfes hemmen, um so letztlich einen gleichmäßig geformten Kopf zu erhalten.

Doch die Behandlungskosten in Höhe von 1.819 Euro wollte die zuständige Krankenkasse nicht bezahlen. Es gebe hierfür noch keine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Nur dann könnten die Therapiekosten erstattet werden. Der Säugling hätte ja vorrangig mit einer Lagerungstherapie und physikalischen Therapien nach den Heilmittelrichtlinien behandelt werden können.

Der Vater des Kindes wollte sich damit nicht abspeisen lassen. Entsprechende, von der Kasse angeführte Therapien seien nach dem vierten Lebensmonat nicht mehr erfolgversprechend.

Das Sozialgericht wies in seinem Urteil vom 16. Januar 2014 die Klage ab. Die Helmtherapie gehöre nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen. Weder gebe es Leitlinienempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, noch lägen andere wissenschaftliche Erkenntnisse zum Einsatz der Methode vor.

Die Auswirkungen der Schädelverformung seien auch nicht so gravierend, dass ausnahmsweise wegen eines sogenannten Systemversagens die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten erstatten muss. Offen könne daher bleiben, ob eine Schädelasymmetrie überhaupt als Krankheit anzusehen sei.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Foto: © John Kwan - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Bundessozialgericht bestätigt: Keine Diskriminierung von Vätern bei Rentenpunkten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die automatische Zuordnung von Kindererziehungszeiten zu Müttern in der Rentenversicherung keine Diskriminierung von Männern darstellt (Az.: B 5 R 10/23 R ). Bundessozialgericht prüft Väter-Diskriminierung bei Kindererziehungszeiten Die standardmäßige Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Mutter, wenn keine Einigung zwischen den Eltern erfolgt, wurde vom Bundessozialgericht überprüft. In diesem Fall befasste sich der 5. Senat mit der Frage, ob eine solche Regelung, wie sie in § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI festgehalten ist, eine verfassungswidrige Benachteiligung von Vätern darstellt. Diese gesetzliche ... weiter lesen

Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Sozialrecht LSG-Urteil: Einzelfahrten von Fahrtrainern als Arbeitsunfall anerkannt

Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22 ). Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause. Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private ... weiter lesen

Sozialrecht Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg

Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az.  L 10 U 3232/21 ). Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ... weiter lesen

Ihre Spezialisten