Verwaltungsrecht

Männerdominierte Listen im ZDF-Personalrat müssen Frauenliste dulden

Zuletzt bearbeitet am: 14.02.2024

Koblenz (jur). Auf den Wahlvorschlägen zu einem Personalrat sollen laut Gesetz die Geschlechter zwar möglichst gleichmäßig vertreten sein. Sind andere Listen dennoch durchweg von Männern dominiert, müssen sie als Konkurrenz auch eine reine Frauenliste ertragen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag, 10. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss zum Personalrat der ZDF-Zentrale in Mainz entschied (Az.: 5 A 11514/21.OVG). 

Bei den Personalratswahlen der ZDF-Zentrale in Mainz war 2021 erstmals der rein weiblich besetzte Wahlvorschlag „Die Frauen – unabhängige Liste“ angetreten. Die meisten Stimmen bei der Wahl erhielt die „Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden“ (VRFF), die Mitglied im DBB Beamtenbund und Tarifunion ist. Bei der Verteilung der Vorstandsposten kooperierten „Die Frauen“ allerdings mit der gemeinsamen Liste der Gewerkschaften Verdi und Deutscher Journalistenverband. Im fünfköpfigen Personalratsvorstand erhielt die VRFF so nur einen Sitz. 

Daraufhin focht die VRFF die Wahl an. „Die Frauen“ seien gar nicht unabhängig, sondern eine „Tarnliste“ von Verdi. Die ZDF-Beschäftigten seien so bei der Wahl getäuscht worden. Zudem sei eine reine Frauen-Liste unvereinbar mit dem „Gebot der gleichmäßigen Vertretung der Geschlechter in den Wahlvorschlägen“. 

Wie schon das Verwaltungsgericht Mainz hat nun auch das OVG Koblenz die Wahl bestätigt. „Die Frauen“ hätten bei der Wahl klar auf das Gender-Thema gesetzt. Ihr Wahlprogramm habe sich daher deutlich von dem der anderen Listen unterschieden. Auch sonst gebe es für eine „Tarnliste“ keine Anhaltspunkte. 

Die „gleichmäßige Vertretung der Geschlechter“ sei bei einer reinen Frauenliste natürlich nicht erfüllt. Dies sei laut Gesetz aber auch keine verbindliche Vorgabe, sondern eine sogenannte Soll-Vorschrift. Diese lasse „eine Abweichung in begründeten Einzelfällen zu“. Hiervon sei „wegen der unterparitätischen Zusammensetzung der anderen Wahlvorschläge – auch der Antragstellerin – auszugehen“, erklärten die Koblenzer Richter in ihrem Beschluss vom 4. Oktober 2022. 

Von den 21 Mitgliedern im Personalrat der Mainzer ZDF-Zentrale sind seit der umstrittenen Wahl zehn Frauen, davor waren es nur sechs. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

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