Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht: Mieterhöhung aufgrund eines Mietspiegels

12.01.2020
 (2)

Gem. § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Vermieter berechtigt, eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Die Mieterhöhung kann erfolgen, wenn die Miete 15 Monate unverändert geblieben ist.

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird im Mietrecht aus den üblichen Mieten gebildet, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Lage, Beschaffenheit und energetischer Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurden.

In den Mietspiegel dürfen solche Mieten nicht einfließen, die nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind und Mieten, die unüblich niedrig oder hoch sind. Weiterhin darf kein Wohnraum berücksichtigt werden, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt wurde.

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird somit aus dem Durchschnitt aller Mieten für vergleichbaren Wohnraum gebildet, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens in der Gemeinde entrichtet werden.

1. Wohnwertmerkmale des Mietspiegels

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist anhand der folgenden Wohnwertmerkmale zu bestimmen:

a) Art

Damit wird die Art des Hauses oder der Wohnung bezeichnet. Es ist also zwischen Altbau oder Neubau, Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus, Appartement oder Mehrzimmerwohnung zu unterscheiden.

b) Größe

Die Größe der Wohnung hat einen Einfluss auf die Quadratmetermiete. Die pro Quadratmeter gezahlte Miete ist bei kleineren Wohnungen höher als bei einer durchschnittlich großen Wohnung. Bei großen Wohnungen ist die Quadratmetermiete dagegen niedriger als bei einer durchschnittlich großen Wohnung.

c) Ausstattung

Die Ausstattung der Wohnung ergibt sich daraus, was der Vermieter dem Mieter zur Verfügung stellt. Hier kann es sich z.B. um Kellerräume, Speicher, Wandschränke, Badezimmereinrichtungen, Heizungen oder Bodenbeläge handeln.

d) Beschaffenheit

Die Beschaffenheit der Wohnung bezeichnet die Art und Gestaltung der Umgebung, die Bauweise und den Instandhaltungsgrad.

e) Lage

Mit der Lage wird die Lage des Hauses bezeichnet. Sie richtet sich danach, ob es sich bei dem Stadtteil um eine gute oder schlechte Wohnlage handelt. Die Ortslage wird ferner bestimmt durch die Baudichte, den baulichen Zustand des Stadtteils, ob Frei- und Grünflächen vorhanden sind, sowie durch Beeinträchtigungen durch Lärm, Geruch und Verkehr. Die Lage bezeichnet aber auch die Lage des Hauses, also ob es sich um ein Vorderhaus oder Hinterhaus handelt und welche Geschosslage vorhanden ist.

2. Begründungsmittel des Mieterhöhungsverlangens

Zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens kann sich der Vermieter auf einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mieterdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder auf drei Vergleichswohnungen beziehen (§ 558a Abs. 2 BGB).

a) Der einfache Mietspiegel

Der einfache Mietspiegel ist lediglich eine statistisch aufbereitete Sammlung von Vergleichsmieten. Es ist ausreichend, wenn er zwischen einem Vermieterverband und einem Mieterverband ausgehandelt wurde. Er kann vor Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung zur Feststellung der ortsüblichen Miete herangezogen werden (BGH, Urteil vom 13.02.2019, Az. VIII ZR 245/17).

b) Der qualifizierte Mietspiegel

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenverbänden der Vermieter und Mieter anerkannt.

Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird vermutet, dass dieser tatsächlich den ortsüblichen Mietzins wiedergibt. Bei einem qualifizierten Mietspiegel ist das Gericht berechtigt, die ortsübliche Miete allein anhand des Mietspiegels festzustellen. Es bedarf keines Sachverständigengutachtens mehr (BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 346/12).

3. Formalien der Mieterhöhungserklärung

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % ansteigen.

Zudem ist es in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt möglich, eine Kappungsgrenze festzulegen. In Gebieten mit einer Kappungsgrenzenverordnung, darf die Miete in drei Jahren lediglich um 15 % steigen.

Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.

Die Begründung muss in Textform erfolgen. Der Vermieter muss den Mietspiegel der Mieterhöhungserklärung nicht beifügen, wenn dieser öffentlich zugänglich ist. Das ist der Fall, wenn die Veröffentlichung des Mietspiegels im Amtsblatt erfolgt ist. Der Mietspiegel ist auch dann noch öffentlich zugänglich, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr von 3,- Euro erhältlich ist. Ist der Mietspiegel im Internet zu finden, ist dieser ebenfalls öffentlich, so dass er einer Mieterhöhungserklärung nicht beigefügt werden muss (BGH, Beschluss vom 28.04.2009 Az. VIII ZB 7/08).

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Henry Bach
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Peterssteinweg 1
04107 Leipzig

Telefon: 0341 9839246


Honorar/Leistung: (4.6)
Erreichbarkeit: (4.6)
Verständlichkeit: (4.6)
Freundlichkeit: (4.6)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Henry Bach:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Beeinträchtigungen durch Lärm im Mietrecht
01.01.2022

Weder der Vermieter noch der Mieter müssen Lärmbelästigungen dulden. Aus mietrechtlicher Sicht ist für die einzuleitenden Maßnahmen, um die Lärmbelästigungen zu beenden, immer zu unterscheiden, ob der Lärm von einem anderen Hausbewohner verursacht wird oder ob der Lärm von außen, von störenden Dritten, ausgeht. In einigen Fällen ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt, selbst wenn der Vermieter für den Lärm weder verantwortlich ist noch ihn verhindern kann. Ist der Vermieter tatsächlich in der Lage, Störungen zu verhindern, ist er gehalten, etwas gegen den Lärm zu unternehmen. Wird der ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Widerruf des Mietvertrages
05.12.2021

Liegt zwischen einem Unternehmer (Vermieter) und einem Verbraucher (Mieter) ein Mietvertrag vor, kann der Vertrag im Mietrecht widerrufen werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. 1. Unternehmer Der Vermieter muss als Unternehmer handeln. Ein Vermieter ist als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen, wenn er gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Es reicht aus, wenn der Vermieter als natürliche Person mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Unternehmer ist der Vermieter immer dann, wenn er Vermietungen anbietet und dafür ein Entgelt verlangt. Der Vermieter wird auf jedem Fall zum Unternehmer, wenn er sich bei der ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Neuregelung der Kostenverteilung bei WEG laut BGH zulässig

In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.:  V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Landgericht Hanau: Vermieter kann bei sporadischer Nutzung nicht kündigen

Ein Urteil des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 107/22 ) macht deutlich, dass ein Vermieter, der in einem Zweifamilienhaus lebt und die zweite Wohnung nur gelegentlich nutzt, dem anderen Mieter nicht ohne triftigen Grund kündigen darf. Amtsgericht weist Räumungsklage ab Eine Vermieterin, die überwiegend im Ausland residiert, hat mit den Mietern einen Vertrag über eine Wohnung in einem Haus mit zwei Einheiten abgeschlossen. Ihre eigene Wohnung im selben Haus nutzt sie nur vereinzelt im Jahr. Sie sprach eine Kündigung gemäß § 573a BGB aus, die besagt, dass der Eigentümer einer Wohnung in einem selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten das ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Insolvenzverfahren bleibt im Grundbuch sichtbar

Karlsruhe (jur). Zwangseintragungen im Grundbuch, etwa zur Anordnung einer Zwangsversteigerung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bleiben auch nach ihrer „Löschung“ sichtbar. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 21. September 2023 hervor (Az.: V ZB 17/22).  Die Beschwerdeführerin im Streitfall ist Eigentümerin mehrerer Wohnungen in Berlin. Über ihr Vermögen war ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Zwangsversteigerung der Wohnungen angeordnet worden. Beides wurde entsprechend gesetzlichen Vorgaben zwangsweise in die Grundbücher eingetragen. Die Eigentümerin konnte aber beide ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Anspruch auf Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung

Karlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar.  Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass ... weiter lesen

Ihre Spezialisten