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Modernisierung des Familienrechts für eine Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien

Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht gehen LSVD nicht weit genug 
 
Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat nach zweijähriger Arbeit seinen Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
 
Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein modernes Familienrecht unabdingbar. Die rechtliche Anerkennung von Familienvielfalt dient dem Wohl der Kinder. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. 
 
Daher begrüßt der LSVD, dass mit dem Bericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht nun erstmals konkrete Reformvorschläge vorliegen, die jedoch nicht weitgehend genug sind. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert der Arbeitskreis Abstammungsrecht mehr Rechte für Zwei-MütterUrsprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Wenn Kinder von lesbischen Paaren als Wunschkinder in deren Partnerschaften hineingeboren werden, müssen beide Mütter endlich von Geburt an gleichberechtigte rechtliche Eltern ihres Kindes sein können. 
 
In Deutschland gibt es jedoch die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familienform darf wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Der LSVD fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage. 
 
Es gibt noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Das wäre auch für heterosexuelle Patchworkfamilien eine mögliche Option.
 
Abstammungs- und Familienrecht müssen in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen, in Deutschland bereits gelebten Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden. Dazu hat der LSVD das Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ veröffentlicht.
 
LSVD-Positionspapier http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Verbandstage/VT2017/2017_LSVD-Positionspapier_Regenbogenfamilien_im_Recht.pdf 
 
Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammung www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht  
 
Hintergrund

Während der Ehemann der Mutter automatisch rechtlich anerkannter Vater und damit zweites Elternteil ist, muss die Lebenspartnerin der Mutter (die Co- bzw. Mit-Mutter), das entwürdigende und langwierige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Erst so kann sie auch rechtlich anerkanntes Elternteil werden. Das wird sich leider auch nicht mit der Eheöffnung ändern. Diese diskriminierende Ungleichbehandlung muss dringend beseitigt werden.
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Quelle: LSVD / Bild: (c) Marco2811 / Fotolia.com

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